TKG 2004 - Telekommunikationsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum TKG 2004

  • Was ist das Telekommunikationsgesetz?
    Das Telekommunikationsgesetz ist dafür da, den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation zu kontrollieren und zu regeln.
  • Was ist der Unterschied zum Telemediengesetz (TMG)?
    Im Gegensatz zum TKG ist das TMG ausschließlich für Kommunikation über das Internet zuständig.
  • Was ist das Ziel des TKG?
    Hauptziel des TKG ist es, die Verbraucherinteressen und das Fernmeldegeheimnis zu wahren – insbesondere der Datenschutz wird dabei näher bestimmt und ausgestaltet.
  • Welche Vorschriften enthält das TKG?
    Das TKG enthält unter anderem Vorschriften zu Marktregulierung, Kundenschutz, Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentlicher Sicherheit sowie zu Straf- und Bußgeldvorschriften.
  • Was ist das Fernmeldegeheimnis?
    Das Fernmeldegeheimnis besagt, dass Personen miteinander telekommunizieren können müssen, ohne dass sie abgehört werden oder ihre Daten und Gespräche aufgezeichnet und verwertet werden.

Über das TKG 2004

Was ist das Telekommunikationsgesetz (TKG)?

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist dafür da, den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation zu kontrollieren und zu regeln. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Telemediengesetz, das ausschließlich für Kommunikation über das Internet zuständig ist.

Hauptziel des Gesetzes ist es, die Verbraucherinteressen und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Ganz wichtig ist der Datenschutz, der hier näher bestimmt und ausgestaltet wird.

Gerade in der heutigen Zeit ist der Fortschritt auf diesem Gebiet enorm, sodass eine stetige Anpassung des Gesetzes durch den Gesetzgeber unerlässlich und durch diesen erneuert wird.

Was regelt das TKG?

Im Großen und Ganzen sagt das TKG aus, dass das Erbringen von Telekommunikationsleistungen für jeden frei ist, der als Dienstanbieter arbeitet. Das heißt, dass man Telekommunikationsdienste geschäftsmäßig anbieten muss. Wenn man also sein Mobiltelefon zum Beispiel einem Freund leiht, ist man daher noch kein Dienstanbieter.

Der Dienstanbieter muss seine Dienste aber bei der zuständigen Behörde anmelden, also diese in Kenntnis setzen. Um es mit anderen Worten zu sagen: Eine Genehmigung benötigt man nicht.

Es enthält unter anderem Vorschriften zu

  • Markregulierung
  • Kundenschutz 
  • Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Öffentliche Sicherheit 
  • und sogar Straf- und Bußgeldvorschriften.
Was umfasst das Fernmeldegeheimnis?

Vor allem soll das TKG das Fernmeldegeheimnis schützen. Personen sollen miteinander per Telefon kommunizieren können, ohne dass sie abgehört werden oder ihre Daten und Gespräche aufgezeichnet und verwertet werden. Dies ist so wichtig, dass es sogar durch die Verfassung in Art. 10 GG geschützt wird. Doch nicht nur die Personen, die miteinander sprechen, sollen geschützt werden. Auch die näheren Umstände eines Telefonats fallen und das Fernmeldegeheimnis.

Handelt jemand dagegen, wird dies verfolgt und mit Strafe sanktioniert. Das kann sogar dazu führen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, wenn die Rechte des Belauschten höher wiegen, als das Interesse der Allgemeinheit.

Das ist immer dann der Fall, wenn ganz schwere Verbrechen begangen wurden, die es gilt, aufzuklären. Dann kann die Staatsanwaltschaft auch mal eine Telekommunikationsüberwachung durchführen und die Gespräche auch auswerten. Allerdings müssen die Daten umgehen vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Sonstiges 

Jeder kennt die bekannten 0180-Rufnummern, die verschiedene Arten von Serviceleistungen anbieten. Vor einiger Zeit wurden Betreiber von Service-Diensten dazu gezwungen, nicht nur den Preis von für ein Gespräch aus dem Festnetz zu einer 0180-Rufnummer anzugeben. Vielmehr mussten sie dies ab dato auch für alle Gespräche aus dem Mobilfunknetz angegeben werden.