TMG - Telemediengesetz

Die wichtigsten Fragen zum TMG

  • Was ist das Telemediengesetz (TMG)?
    Das TGM bildet die rechtliche Grundlage für Informations- und Kommunikationsdienste (Telemedien) und wird umgangssprachlich als Internetgesetz bezeichnet.
  • Welche Vorschriften enthält das TMG?
    Es enthält Vorschriften zum Impressum, Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails, zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte, zum Datenschutz und zum Providerprivileg.
  • Was sind Telemedien?
    Zu den Telemedien gehören Webshops (z. B. Amazon), Online-Auktionshäuser (z. B. eBay) sowie Suchmaschinen, Web-Maildienste, Blogs, Podcasts, Webportale und Informationsportale.
  • Was gehört zu den allgemeinen Informationspflichten?
    Websitebetreiber müssen Namen und Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten etc. auf der Homepage angeben.

Über das TMG

Was ist das Telemediengesetz (TMG)?

  • Das TGM bildet die rechtliche Grundlage für Informations- und Kommunikationsdienste und wird umgangssprachlich als Internetgesetz bezeichnet.
  • Es ist das zentrale Gesetz für das Internet und setzt sich begrifflich aus „Teledienste“ und „Mediendienste“ zusammen.
  • Zu den Telemedien gehören Webshops (z. B. Amazon), Online-Auktionshäuser (z. B. eBay) sowie Suchmaschinen, Web-Maildienste und Informationsportale.
  • Aber auch Podcasts, private Webseiten und Blogs sowie Dating-Portale oder Webportale gelten als Telemedien.
  • Verstöße gegen das TGM können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Was wird im TMG geregelt?

Das TMG vereinigt die Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV). Ferner werden auch die Datenschutzvorschriften für Teledienste im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und des MDStV weitgehend wortgleich in das TMG übernommen. Es enthält vor allem Vorschriften
  • zum Impressum (§ 5 TMG)
  • zur Bekämpfung von Spam-Mails bzw. Werbe-Mails (§ 6 Abs. 2 TMG)
  • zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte (§ 7 TMG)
  • zum Providerprivileg (§§ 8 – 10 TMG)
  • zum Datenschutz beim Betrieb und zur Herausgabe von Daten (§§ 11 – 15a TMG)
Wie ist das TMG aufgebaut?

Das Telemediengesetz verfügt aktuell über fünf Abschnitte mit insgesamt 16 Paragrafen.
  • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 – 3 TMG)
  • Abschnitt 2: Zulassungsfreiheit und Informationspflichten (§§ 4 – 6 TMG)
  • Abschnitt 3: Verantwortlichkeit (§§ 7 – 10 TMG)
  • Abschnitt 4: Datenschutz (§§ 11 – 15a TMG)
  • Abschnitt 5: Bußgeldvorschriften (§ 16 TMG)