UWG 2004 - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Die wichtigsten Fragen zum UWG 2004

  • Was ist das UWG?
    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Verbraucher vor irreführender Werbung und sorgt für einen unverfälschten Wettbewerb unter Mitbewerbern.
  • Was sind unlautere geschäftliche Handlungen?
    Unlautere geschäftliche Handlungen sind u. a. aggressive Verkaufsmethoden, irreführende Werbung, Nachahmung, Bestechung oder auch systematisches Abwerben von Beschäftigten.
  • Welche Folgen hat unlauterer Wettbewerb?
    Die Folgen von unlauterem Wettbewerb sind beispielsweise Unterlassungsansprüche in Form einer Abmahnung oder Schadensersatzansprüche des Geschädigten.
  • Welche Strafen drohen bei unlauterem Wettbewerb?
    Die im UWG genannten Strafmaße für unlauteren Wettbewerb reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Über das UWG 2004

Was ist das UWG?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Verbraucher vor irreführender Werbung und sorgt für einen unverfälschten Wettbewerb unter Mitbewerbern.

Im Jahr 1896 wurde das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erstmals erlassen. 1909 trat mit der Neufassung das heute bekannte UWG in Kraft.

Das UWG besteht aus vier Kapiteln mit insgesamt 20 Paragrafen:

  • Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–7)
  • Rechtsfolgen (§§ 8–11)
  • Verfahrensvorschriften (§§ 12–15)
  • Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 16–20)
Was sind unlautere geschäftliche Handlungen?

Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation gegen die „guten Sitten“ im wirtschaftlichen Wettbewerb verstößt, d. h., wenn sich jemand mit unzulässigen Mitteln einen wirtschaftlichen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz verschaffen will. Beim unlauteren Wettbewerb handelt es sich folglich um eine besondere Form des Rechtsbruchs.

§ 3 UWG legt ein grundsätzliches Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen fest.

Die §§ 4 bis 7 UWG definieren verschiedene Tatbestände, die als unlautere geschäftliche Handlungen gelten. Dazu zählen beispielsweise:

  • aggressive Verkaufsmethoden 
  • irreführende Werbung
  • systematisches Abwerben von Beschäftigten 
  • Bestechung
  • Nachahmung, besonders bezüglich Werbung
  • Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Identitätsverschleierung 
  • Ungenaue Angaben von Teilnahmebedingungen, z. B. bei Gewinnspielen
Welche Folgen hat unlauterer Wettbewerb?

Liegt unlauterer Wettbewerb vor, dient das UWG als rechtliche Grundlage für den Schadensersatzanspruch vonseiten des geschädigten Unternehmens. Diese Ansprüche sind in den §§ 8 bis 11 UWG klar geregelt. Der Schädiger kann zu Folgendem herangezogen werden:

  • Beseitigungsansprüche, d. h. der bestehende wettbewerbswidrige Zustand ist zu beseitigen
  • Unterlassungsansprüche, z. B. in Form einer Abmahnung
  • Gewinnabschöpfungsansprüche, d. h., der Geschädigte hat Anspruch auf den durch den Schädiger erzielten Gewinn
  • Schadensersatzansprüche
Welche Strafen drohen bei unlauterem Wettbewerb?

Die im UWG genannten Strafmaße für unlauteren Wettbewerb reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Detailliert stehen die Strafmaße in den §§ 16 bis 20:

  • Strafbare Werbung wird entweder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet (§ 16).
  • Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen (§ 17).
  • Bei der Verwertung von Vorlagen technischer Natur, wie z. B. Modelle oder Zeichnungen, droht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 18).
  • Die Anstiftung zum unlauterem Wettbewerb kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 19).