VVG 2008 - Versicherungsvertragsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum VVG 2008

  • Was ist das Versicherungsvertragsgesetz?
    Das deutsche VVG bildet die gesetzliche Grundlage für die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern, Versicherern und Versicherungsvermittlern, indem es u. a. festlegt, wann Versicherungsverträge zustande kommen.
  • Wie ist das Versicherungsvertragsgesetz aufgebaut?
    Das VVG gliedert sich in drei Teile, zehn Kapitel und im Ganzen 216 Paragrafen.
  • Warum wurde das Versicheungsvertragsgesetz reformiert?
    Das ursprüngliche VVG entsprach nicht mehr dem europarechtlich geforderten Verbraucherschutz, daher sollte mit der Reform ein gerechterer Ausgleich zwischen den Interessen von Versicherten und Versicherungsunternehmen hergestellt werden.
  • Welche wesentlichen Änderungen brachte die Reform für Versicherte?
    Das reformierte Gesetz umfasst drastische Änderungen, von denen Versicherungsnehmer profitieren, wie z. B. ein Schadensersatzanspruch des Versicherten, wenn seine Versicherung ihm die verpflichtenden Informationen nicht rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stellt.

Über das VVG 2008

Was ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)?

Das deutsche VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern, Versicherern und Versicherungsvermittlern. Es legt fest, wann Versicherungsverträge zustande kommen, und umfasst außerdem Vorschriften zu deren Inhalt und Abwicklung.

Die ursprüngliche Fassung des VVG trat bereits Anfang des Jahres 1910 in Kraft. Am 1Januar 2008 erfolgte schließlich durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eine grundlegende Veränderung. Das reformierte Gesetz legt sein Hauptgewicht auf den Schutz von Versicherungsnehmern und erlangte am 1. Januar 2008 Gesetzeskraft.

Die neue Rechtslage gilt in der Regel auch für Altverträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Eine der wenigen Ausnahmen hiervon bildet z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gelten die §§ 172 bis 177 VVG n. F. für Altverträge nicht.

Wie ist das VVG aufgebaut?

Das VVG setzt sich aus drei Teilen, zehn Kapiteln und insgesamt 216 Paragrafen zusammen: Der erste und zweite Teil untergliedert sich außerdem noch weiter in Abschnitte und Unterabschnitte (nur 1. Teil).

Warum wurde das VVG reformiert?

Eine Reform zugunsten der Versicherungsnehmer war mehr als überfällig, weil das ursprüngliche VVG dem europarechtlich geforderten Verbraucherschutz nicht mehr entsprach. Ziel war es, einen gerechteren Ausgleich zwischen den Interessen von Versicherungen und Versicherungsunternehmen herzustellen.

Versicherungskonzerne sind seit der Reform des VVG dazu verpflichtet, zukünftigen Versicherten rechtzeitig vor Abschluss eines Versicherungsvertrags die wesentlichen Informationen bereitzustellen (§ 6, § 60–62 VVG). Diese neue Gesetzgebung beendete die bis dahin verbreitete Praxis, Versicherungsnehmern vertragsbezogene Pflichtinformationen wie allgemeine Versicherungsbedingungen erst mit der Police zu geben. Man sprach daher in diesem Zusammenhang vom Policenmodell.
 
 Außerdem machte der Gesetzgeber im Zuge der Reform Schluss mit dem für Versicherungsnehmer nachteiligen Alles-oder-nichts-Prinzip. Bei dessen Anwendung verlor der Versicherungsnehmer alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, wenn er z. B. in grob fahrlässiger Weise den Schaden mitverschuldete. Das bedeutet, Versicherungen müssen nun auch einen grob fahrlässig verursachten Schaden übernehmen, allerdings nur teilweise.

Welche wesentlichen Änderungen brachte die Reform für Versicherte?

Das reformierte Gesetz enthält deutliche Änderungen, von denen Versicherungsnehmer profitieren. Die wichtigsten davon sind:

  • Widerruf: Versicherungsnehmer können nun einen Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 8 VVG). Bei Lebensversicherungen haben sie für den Widerruf sogar 30 Tage Zeit (§ 152 VVG).
  • Schadensersatzanspruch: Stellt die Versicherung dem Versicherten die verpflichtenden Informationen nicht rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung, entsteht für den Versicherungsnehmer ein Schadensersatzanspruch (§ 63 VVG).
  • Dokumentationspflicht des Versicherers: Außerdem hat der Versicherer das Beratungsgespräch schriftlich zu dokumentieren (§ 61 Abs. 1 Satz 2 und § 62 VVG). Auf diese Weise kann man Beratungsfehler einfacher nachweisen.
  • Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer ist nur verpflichtet, Angaben zu machen, die der Versicherer explizit in Textform abgefragt hat (§ 19 VVG). Hat der Versicherte seine Anzeigepflicht verletzt, so muss die Versicherung ihre Rechte innerhalb von fünf Jahren geltend machen. Bei arglistigem oder vorsätzlichem Handeln des Versicherungsnehmers beträgt die Frist zehn Jahre.
  • Klagefrist: Die früher in § 12 Abs. 3 VVG a. F. geregelte Klagefrist von sechs Monaten ist ersatzlos weggefallen. Jetzt haben Versicherungsnehmer unbegrenzt lange Zeit, ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen geltend zu machen, wenn diese von der Versicherung abgelehnt wurden.