VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz

Die wichtigsten Fragen zum VwVfG

  • Was ist das Verwaltungsverfahrensgesetz?
    Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält alle wichtigen Regelungen zu den Abläufen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens.
  • Welchen Zweck hat das VwVfG?
    Ziel des VwVfG ist es, Zuständigkeiten zu definieren, den Erlass von Verwaltungsakten zu regeln und sonstige verwaltungstechnische Fragen zu klären.
  • Was ist ein Verwaltungsakt?
    Mit einem Verwaltungsakt werden Entscheidungen von Behörden erlassen; es handelt sich also in der Regel um einen Brief von einer Behörde.
  • Welche anderen Gesetze gelten für Verwaltungsverfahren?
    In den einzelnen Bundesländern gibt es eigenständige Verwaltungsverfahrensgesetze; außerdem wird das VwVfG durch die Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ergänzt.

Über das VwVfG

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BVwVfG enthält alle wichtigen Regelungen zu den Abläufen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens.
  • Es ist das Universalwerk für alle Verwaltungsbereiche.
  • Es regelt, wie eine verwaltungsrechtliche Maßnahme zu erlassen ist.
  • Auch beinhaltet es Angaben, wann eine Maßnahme nicht wirksam ist.
Was ist der Sinn des BVwVfG?

Es soll den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens regeln und Komplikationen vorbeugen.

Das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG) ist dafür gemacht,

  • Zuständigkeiten zu definieren (welche Behörde soll wann zuständig sein),
  • den Erlass sogenannter Verwaltungsakte zu regeln (wie die Vornahme behördlicher Entscheidungen abläuft) und
  • sonstige verwaltungstechnische Fragen zu klären (z. B. ob und wie ein Vergleich geschlossen werden soll).
Neben dem BVwVfG haben die einzelnen Bundesländer eigenständige Verwaltungsverfahrensgesetze. Allerdings verweisen diese in der Regel auf das BVwVfG bzw. haben dieses eins zu eins als eigenes übernommen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Verwaltungsverfahren bei den Ländern liegt und der Bund nur unter beschränkten Bedingungen ein eigenes Gesetz erlassen darf.

Die wichtigsten Inhalte des BVwVfG

Im Zentrum des BVwVfG steht der sogenannte Verwaltungsakt. Mit diesem werden sämtliche Entscheidungen der jeweils zuständigen Behörde erlassen. Das klingt technischer, als es eigentlich ist: Im Ergebnis ist der Verwaltungsakt in der Regel ein Brief an den jeweiligen Adressaten.

Das heißt: Wenn man eine Baugenehmigung beantragt, stellt die Zusage oder die Ablehnung einen Verwaltungsakt dar. Ein anderes Beispiel ist, wenn man Arbeitslosenhilfe vom Amt beziehen möchte und diese zugesagt bekommt oder nicht. Auch diese Entscheidung ist im Ergebnis ein Verwaltungsakt.

Dieser kann unter bestimmten Bedingungen oder Auflagen erlassen werden – gerade bei Baugenehmigungen ist das üblich. So kann die Baugenehmigung erteilt werden, aber nur unter der Auflage, dass z. B. ein Flachdach anstelle eines Satteldachs errichtet wird, die Geschossanzahl auf fünf begrenzt wird oder Ähnliches.

Verwaltungsverfahren: weitere wichtige Gesetze

Da das VwVfG ein Universalwerk zur allgemeinen Regelung von Behördenvorgängen darstellt, sind die Spezialgesetze für den Erlass einer Entscheidung heranzuziehen. Mit anderen Worten richtet sich der Weg der Entscheidung nach den dafür vorgesehenen Gesetzen, etwa im Baurecht nach der Bauordnung, im Gewerberecht nach der Gewerbeordnung, im Waffenrecht nach dem Waffengesetz usw.

Ist man mit der Entscheidung der Behörde unzufrieden, ist zunächst Widerspruch einzulegen. Allerdings richtet sich dies nicht mehr nach dem VwVfG, sondern nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO). Vom Namen her klingt es so, als lande man direkt bei Gericht. Doch der Widerspruch ist zunächst bei der zuständigen Behörde einzulegen. Ist dieser nicht erfolgreich, ist Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.