Kanzleilogo Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb
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Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb

Fachanwälte für

  • Erbrecht
BD
von B. D. am 22.10.2023 um 22:45 Uhr
Ausgezeichnete und schnelle rechtliche Betreuung
Erbrecht

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Groll, Gross & Steiner
Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb

„Es gibt keinen Besitz, der Mangel an Sorgfalt vertrüge."

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Groll, Gross & Steiner bieten sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen unter anderem in den Bereichen Erbrecht und Steuerrecht eine qualifizierte, umfassende und engagierte Beratung und Vertretung an.

Jeder der drei Kanzleianwälte verfügt über einen Fachanwaltstitel im Erbrecht und somit über langjährige praktische Erfahrung sowie über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse, die durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen stetig erweitert wird. Die Rechtsanwälte übernehmen neben der Testamentsgestaltung auch die Beratung zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge, die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung. Gerne können Sie sich auch an sie wenden, wenn eine steuerlich sinnvolle Regelung der Unternehmensnachfolge gefunden werden soll, eine Begleitung bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft gewünscht wird oder Sie eine fachkundige Vertretung vor Gericht und dem Finanzamt benötigen.

Bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien müssen verschiedenste Abläufe und Vorschriften beachtet werden, über die Sie Rechtsanwalt Dr. Steiner gerne informiert. Sie übernimmt die Gestaltung und Prüfung entsprechender Kaufverträge und macht bei Mängeln entsprechende Schadensersatzforderungen geltend. Häufig müssen Lasten, die auf dem Grundstück liegen, beseitigt werden. Das reicht von Nutzungsrechten Dritter, Dienstbarkeiten für angrenzende Grundstücke bis hin zu grundbuchrechtlich eingetragenen Vorkaufsrechten.

Das Erbschaftssteuerrecht ist hochkompliziert und erfordert die Beratung durch einen fachkundigen Ansprechpartner, da die Erbschaftssteuer eine Belastung für die Erben darstellt. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass z.B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Dabei stehen den Fachanwälten Instrumente (Ausnutzung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen, Gestaltung der Vermögensstruktur bei Immobilien und Unternehmen) zur Verfügung, die die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verringern können. Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig, bereits bei der Testamentsgestaltung, an die Kanzleianwälte!

Eine fachkundige Steuerberatung bei Fragen des täglichen Geschäftsverkehrs sowie eine umfassende steuerliche Beratung erhalten mittelständische Unternehmen sowie freie Berufe (etwa Ärzte, Zahnärzte etc.) von den Rechtsanwälten, welche juristische Kompetenz mit steuerrechtlichen Fachkenntnissen verbinden. Aufgrund der Vielzahl an Vorschriften, Regelungen und Gesetzen des Steuerrechts und der damit einhergehenden Komplexität dieses Rechtsgebietes ist es sinnvoll, sich fachkundigen Rat zu holen. Denn auch die Berechnung steuerlicher Auswirkungen auf geplante wirtschaftliche Entscheidungen sowie die Begleitung bei Betriebsprüfungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Beratung in Sozialversicherungsfragen gehören zum Leistungsspektrum der Kanzlei.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie uns einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

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