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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

RL

von R. L. am 11.08.2021 um 10:10 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Ich bin auf Empfehlung zu Frau Schäfer gekommen und war rundum kompetent beraten. In einer frischen Trennungssituation hat sie mich schnell, zuverlässig und professionell beraten. Ich habe Frau Schäfer nicht nur fachlich kompetent erlebt, sondern auch empathisch, mit einer schnellen Auffassungsgabe und einem Gespür, welche Fragen zu welchem Zeitpunkt gestellt werden müssen. Sie hat sich für meine Interessen bestens eingesetzt in einer Zeit, das Wohlergehen der Familienangehörigen war ihr ebenso ein Anliegen.

Sie hat an alles Erforderliche gedacht und mir alle notwendigen Informationen rasch zur Verfügung gestellt. So konnte ich gut beraten meine Entscheidungen treffen. Eine tolle Anwältin!
DA

von D. A. am 30.04.2021 um 13:20 Uhr

Einfühlsam und kompetent
Mediation
Frau Schäfer versteht es zielgerichtet mit ihrem Gegenüber Lösungen zu erarbeiten. Einfühlsam geht sie dabei auf bestehdende Bedürfnisse ein und achtet auf Parität zwischen den Gesprächspartnern. Ihr fachlicher Beistand war für den konkreten Sachverhalt hervorragend. Organisatorisch wird man von ihrem Kanzleiteam kompetent unterstützt.
SG

von S. G. am 07.06.2020 um 09:48 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Eine Anwältin die überhaupt nicht die Interessen des Mandanten vertritt. Sie versucht alles schnell über die Bühne zu bringen um schlussendlich abrechnen zu können. Sehr unkompetend, da man ihr die Schreibe, die zu verfassen sind, vorschreiben muss. Also wenn ich die Schreiben schon selbst verfasse, weshalb ist sie dann die Anwältin. Sie nimmt sich keine Zeit für ihre Mandanten. Immer ist sie zu sehr beschäftigt und wenn man dann in der Kanzlei anruft um mit ihr zu sprechen heißt es immer Frau Schäfer arbeitet heute nicht mehr. Und das schlimmste war als man seine Meinung geäußert hat wird einem das Mandat gekündigt.
Sehr geehrter Herr G.,

zu Ihrer Bewertung erlaube ich mir folgenden Hinweis:

Kein Anwalt kann juristisch arbeiten, wenn er seine Schreiben „vorgeschrieben“ bekommt.
Kein Anwalt kann erfolgreich arbeiten, wenn er den ganzen Tag telefoniert.

Es gibt Regeln im Umgang miteinander, die beide Seiten einhalten sollten, andernfalls ist die Fortführung eines Mandates nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Schäfer
VR

von V. R. am 15.01.2020 um 16:09 Uhr

Kosten für Erstgespräch
Familienrecht
Bei meiner Suche nach einem Rechtsanwalt für Familienrecht bin ich auf die sehr ansprechende Webseite von Frau Schäfer gestoßen. Besonders, dass sie offenbar den Schwerpunkt auf Mediation und außergerichtliche Einigung legt hat mich angesprochen.
Bei meiner Terminanfrage erfuhr ich erst auf Nachfrage, dass die Kosten für ein Erstgespräch bei Frau Schäfer bei 300,00€ (netto) liegen. Auf meine verwunderte Frage, warum denn die Kosten so hoch seien erwiderte mit die Anwaltsgehilfin: Frau Schäfer nimmt eben diesen Preis.
In der Gebührenverordnung für Rechtsanwälte Seite 17, Abschnitt 5, §34 ist festgelegt ". . . für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190,00€." ! !
Wenn ich als Architekt jedem potenziellen Bauherren für ein erstes Gespräch 190,00€ in Rechnung stellen könnte, dann würden mir die 300,00€ die Frau Schäfer verlangte vielleicht gar nicht mehr so hoch vorkommen.
Ich habe mich dann für einen Kollegen von Frau Schäfer entschieden, der sich an die Gebührenordnung seiner Standesorganisation hält.
Wenn der Erstkontakt nicht den Eindruck bestätigt, den man von der Webseite gewonnen hat, nämlich einen dem Wohl und Erfolg des Klienten verpflichteten Rechtsanwalt gefunden zu haben, dann ist das einfach - schade!
Guten Tag Herr R.,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Es freut mich, dass Ihnen meine Webseite und meine Ausführungen zum Thema Mediation so gut gefallen. Neben der Beschreibung der Ziele und des Ablaufs einer Mediation habe ich eine gesamte Passage „Was kostet eine Mediation?“ den Kosten einer Mediation gewidmet. So transparent als mir im Vorfeld irgend möglich und für jeden jederzeit auf meiner Webseite nachlesbar. Die genannten € 300.- für ein Erstgespräch von meist 90 Minuten sind brutto, daher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Werde ich als Anwältin tätig, richte ich mich selbstverständlich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).

Im §34 Abs. 1 RVG, welchen Sie auszugweise zitieren, steht weiter vorne die entscheidende Passage:

„(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken ...“

Der Gesetzgeber fordert ausdrücklich dazu auf, vorab eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Je nach Rechtsgebiet, Expertise und Umfang der gebotenen Leistung können dabei vereinbarte Honorare von Kanzlei zu Kanzlei, z.T. deutlich, variieren. Man kann nämlich durchaus so, oder so beraten.

Meine Erstberatungsgespräche sind in aller Regel mindestens einstündig, sehr ausführlich und gleichwohl für den Laien verständlich.

Darüber hinaus erhalten meine Mandanten, wenn die entsprechenden Unterlagen mitgebracht werden, schriftliche Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsberechnungen. Gleiches gilt für prognostizierbare Kosten für ggf. außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Scheidungsverfahren, sowie Verfahrenskostenrisiken.

Auch eine gewisse Nachsorge ist in diesem Betrag mitenthalten.

Neben einer reinen Erstberatung erhalten meine Mandanten also weitere, teils schriftliche Leistungen, die in vielen anderen Kanzleien zusätzlich abgerechnet werden.

Dieses Gesamtpaket für meine Mandanten habe ich auf Basis meiner 24jährigen Erfahrung mit Scheidungsfällen erstellt. Die mehr als moderaten 300,00 € für das gesamte Bündel an Leistungen verstehen sich ebenfalls inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Man kann ein reine Erstberatung auch für €190.- netto (€ 226,10 brutto) oder gar kostenfrei anbieten und diese weiteren Leistungen dann gesondert abrechnen.

Ich persönlich halte es für bedarfsgerechter und transparenter, diese Leistungen miteinzukalkulieren und dies bereits im Vorfeld zu kommunizieren, was meine Mitarbeiterinnen bei Terminanfragen auch durchaus tun.

Schade fand ich, dass Sie den bei uns vereinbarten Termin nicht abgesagt haben, sondern einfach nicht erschienen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Schäfer
MS

von M. S. am 23.04.2019 um 10:09 Uhr

Erbrechtsfälle werden wegen Kapazitätsengpässen nicht mehr angenommen!
Erbrecht
Ich habe einen etwas komplizierten Erbfall im erweiterten Familienkreis und benötige dabei nach meiner Meinung einen Rechtsbeistand. Auf Basis der guten Bewertungen rief ich heute früh in der Kanzlei von Frau Schäfer an, um mir dann sagen zu lassen, dass man gerade auch eine andere Anfrage im Erbrecht hätte und man aufgrund von Kapazitätsengpässen keine Erbrechtsfälle bis auf weiteres mehr annehmen würde. Ich lese bei solchen Aussagen zwischen den Zeilen, dass man Erbrechtsfälle offenbar nicht lukrativ gegenüber bsp. Familienrechtsanliegen, empfindet und gerne darauf verzichtet. Nun haben wir nicht nur in der Medizin, sondern auch bei Anwälten schon ein 2-Klassen-System. Weiterempfehlen kann ich die Kanzlei nach einer solchen Erfahrung leider nicht!
„Wir bedauern, Ihr Mandat nicht annehmen zu können. Ihre Verärgerung darüber können wir nachvollziehen.
Ihre Annahme, Familienrechtsfälle seien lukrativer als Erbrechtsfälle, können wir aus unserer Praxis heraus nicht bestätigen.

Es ist uns einfach wichtig, gute Arbeit zu leisten.
Das bedeutet, uns Zeit für unsere Mandanten zu nehmen und jedem Fall unsere komplette Aufmerksamkeit zu widmen.
Deshalb sagen wir ehrlich, wenn unsere Kapazitäten bereits einmal komplett ausgeschöpft sind.

Auch für uns ist es ärgerlich, ein Mandat ablehnen zu müssen, aber in solch einer Situation weitere Mandate - über unsere Kapazitätsgrenzen hinaus - anzunehmen, können wir mit unserem Anspruch an unsere eigene Arbeit nicht vereinbaren.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!“
SG

von S. G. am 07.09.2017 um 09:43 Uhr

Trennung / Scheidung / Mediation
Familienrecht
Zuverlässig, schnell und kompetent. So kann ich Frau Rechtsanwältin Helga Schäfer beurteilen und natürlich weiterempfehlen. Ich hatte Rat in meiner Trennungssituation gebraucht. Besonders gut hat mir die telefonische Erreichbarkeit und die super schnelle Reaktion gefallen. Großer Einsatz für meine Interessen, ohne das Wohlergehen der Familienangehörigen aus den Augen zu verlieren.
Danke für Ihre freundliche Bewertung!
Beste Grüße aus Mainz
Helga Schäfer, Fachanwältin für Familienrecht
GC

von G. C. am 20.04.2016 um 21:15 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Mediation
Unterhaltsrecht
In meiner akuten Trennungssituation, in der eh schon die Emotionen nicht ganz einfach zu erfassen und zu ordnen waren, hat sich die Vertretung durch Frau Schäfer als Glückstreffer erwiesen. Sie vermied die daraus resultierenden dramatisch zugespitzten Auseinandersetzungen, unnötigen Gerichtsgängen und kompromisslose Schieflagen bei der ohnehin schon gestressten Finanzsituation . BESTEN DANK UND NATÜRLICH AUCH BESTE EMPFEHLUNG !!!
ST

von S. T. am 13.02.2016 um 11:25 Uhr

Scheidung/Ehegatten- und Kindesunterhalt/Sorge- und Umgangsrecht
Familienrecht
Mediation
Unterhaltsrecht
Frau Schäfer ist nicht nur äußerst kompetent und engagiert, sie durchblickt auch schwierige private Situationen, die sich aus einer Scheidung ergeben, und weiß Rat
JT

von J. T. am 18.09.2015 um 15:36 Uhr

Scheidung Versorgungsausgleich Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt
Familienrecht
Unterhaltsrecht
Ich war schon wegen meiner familienrechtlichen Angelegenheit bei einem anderen Anwalt, doch keiner hat mich so gut anwaltlich vertreten und menschlich unterstützt wie Frau Schäfer. Aus einem schier in meinen Augen aussichtslosen Fall hat sie das Allerbeste für mich und meine Kinder rausgeholt. Ich bin froh, sie hier gefunden zu haben. Daumen hoch!!!
MS

von M. S. am 17.09.2015 um 12:16 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Familienrecht
Schnelle und gründliche Bearbeitung, super freundlich, hilfsbereit. Absolut empfehlenswert!