4,8
Sehr gut
170 Bewertungen
5
(153)
4
(9)
3
(1)
2
(1)
1
(6)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

HB

von H. B. am 11.04.2024 um 13:13 Uhr

Alles bestens
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Antwort,vielen Dank
JB

von J. B. am 27.03.2024 um 11:27 Uhr

Prompte Antwort
Allgemeine Rechtsberatung
Am späten Abend hatte ich eine Frage gestellt. Diese wurde mir schon am nächsten Morgen kompetent beantwortet. Sehr beeindruckend.
PK

von P. K. am 21.03.2024 um 10:13 Uhr

Erfolgreiche Durchsetzung meiner Ansprüche
Anwaltshaftung
Großen Dank an Herrn RA Schaum für die zügige, zielgerichtete und sehr erfolgreiche Vertretung in der Durchsetzung meiner Ansprüche in einer Anwaltshaftungsangelegenheit. Herr RA Schaum hat sehr kompetent beraten und meinen Anspruch auf Kostenfestsetzung in einer privaten Forderungsangelegenheit innerhalb kürzester Zeit beim zuständigen Gericht eingereicht und titulieren lassen. Dem Kollegen, welcher diesen letzten Schritt in einem ansonsten erfolgreich zum Abschluss gebrachten Verfahren in grober Pflichtverletzung über 1,5 Jahre lang versäumt hatte, wurden von Herrn RA Schaum die hier für mich im Zuge der Beauftragung seiner Kanzlei entstandenen Kosten, in Rechnung gestellt und unter Androhung weiterer, gerichtlicher Maßnahmen im Falle der Nichtzahlung, dann auch erfolgreich beigetrieben. Selbstverständlich wurde von Herrn RA Schaum auch bei der Anwaltskammer entsprechend Beschwerde eingelegt. Ich kann Herrn RA Schaum uneingeschränkt in der Vertretung in Anwaltshaftungsangelegenheiten empfehlen und bedanke mich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für die allzeit gute Zusammenarbeit, für die flüssige und zeitnahe Kommunikation sowie natürlich auch für den erfolgreichen Abschluss meiner Sache. Petra Knells
GM

von G. M. am 06.02.2024 um 16:25 Uhr

Prozeß gewonnen!
Anwaltshaftung
Rechtsanwalt Schaum hat mich in einer Anwaltshaftungssache erfolgreich vertreten und konnte die Klage einer Rechtsanwältin gegen mich abwehren. Die Kommunikation und die Zusammenarbeit war excellent zu jeder Zeit, sein Sekretariat hat stets zeitnah geantwortet. Herr Schaum hat sich viel Zeit genommen und jede Frage geduldig beantwortet. Er hatte mein vollstes Vertrauen und ich bin ihm unendlich dankbar, dass er für Gerechtigkeit gesorgt hat und ich mich gegen die unzulässige Forderung meiner früheren Anwältin wehren konnte. Sollte ich abermals ein Rechtsproblem haben werde ich mich wiederum an seine Kanzlei wenden.
VB

von V. B. am 29.01.2024 um 08:30 Uhr

Perfekte Zusammenarbeit-Erfolgreicher Abschluss
Anwaltshaftung
Herr Schaum hatte mich zum Thema Anwaltshaftung erfolgreich vertreten. Mit seiner ruhigen, aber höchst effektiven strategischen und taktischen Vorgehensweise, konnte er einen außergerichtlichen Vergleich erzielen und zum Abschluss bringen, welcher mir eine gerichtliche Außereinandersetzung ersparrte. Innerhalb der Mandatsbearbeitung als auch in der Vertretung, war Herr Schaum absolut engagiert und geduldig und vorallem sehr menschlich und die Zusammenarbeit war hervorragend. Besonders toll war, dass Ich bei Herrn Schaum das Gefühl hatte, dass ich als Mandant ernst genommen werde, was manchmal nicht so der Fall ist bei anderen Anwälten. Ich habe mich zu jederzeit gut beraten und vertreten gefühlt. Auch hatte er hin und wieder, wenns nötig war, darauf hingewiesen, wenn einige Themen aktuell keine Relevanz haben, damit ich als Mandat nicht mir selbst unnötige Kosten verursache, das fand ich wirklich sehr aufmerksam. Mit Herrn Schaum habe ich in meiner Angelegenheit aufjedenfall die richtige Wahl getroffen und konnte mein Problem aus der Welt schaffen. Ganzes großes Dankeschön an dieser Stelle nochmal an Sie, Herr Schaum.
Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Auch wir bedanken uns für die gute und zielführende Zusammenarbeit und freuen uns sehr, dass wir die Angelegenheit so positiv abschließen konnten.

Freundliche Grüße
Henning Schaum
OJ

von O. J. am 27.01.2024 um 14:44 Uhr

Überzogenes Honorar
Allgemeines Vertragsrecht
Herr Schaum und seine Kanzlei waren im letzten Jahr für mich tätig. Ich fühle mich übervorteilt sowohl persönlich, als auch im kaufmännischen Sinne. Zu den Fakten: Es ging um einen außergerichtlichen Vergleich bezüglich einer Streitigkeit zu einem Privatdarlehen. Herr Schaum hat einen Vergleich herbeigeführt und somit seine Aufgabe erfüllt, auch wenn ich mir ein energischeres Auftreten zur Wahrung meiner Interessen gewünscht hätte. Nach einer ausführlichen Darstellung des Sachverhaltes wurde der Gegenstandswert einvernehmlich auf 50T festgelegt, was in diesem Fall eine Vergütung von ca. 2.300,-€ entpräche. Das empfand ich bereits viel, doch sagte ich zu. Dieses Honorar wurde bereits mit Aufnahme der Tätigkeit verlangt und gezahlt. Spätestens da hätte ich abrechen sollen, denn ich habe noch nie erlebt, dass das Honorar im Vorwege verlangt wird. Da war ich wohl zu gutgläubig! In dem Zeitraum vom Mai bis September wurde der Vergleich verhandelt. Dazu gab es 4 Schriftstücke, 18 kurze emails und wahrscheinlich ebenso viele Telefonate mit mir und der Gegenseite. Das entspricht selbst bei wohlwollenster Schätzung einen Zeitaufwand von nicht mehr als 10 abrechenbarer Stunden. Bei dem o.g. Honorar also schon eine ganz annehmbares Stundenhonorar. Nach Unterschrift des Vergleichs kam dann allerdings, ohne die geringste Ankündigung, eine Honorarrechnung auf Grundlage eines Gegenstandswerte von 217.000,- was eine Summe von 13.675,11 € brutto entsprach!! (Ein Stundenhonorar von über 1.300,-€ für einen außergerichtlichen Vergleich?!) Auf Rückfrage kamen sehr durchschaubare Erklärungsversuche, wie diese Erhöhung des Streitwertes 'entstanden' sei. Auf meine inständige Bitte diese Forderung zu überdenken, weil mich das in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen würde, kam dann das „großzügige“ Angebot mir einen Nettobetrag von knapp 1.700,- zu erlassen. Ich werde das nicht weiter kommentieren, rate aber dringend davon ab Herrn Schaum oder diese Kanzlei zu konsultieren, da sie offensichtlich Vertreter des Hyperkapitalismus sind und darüber hinaus scheinbar jegliches Augenmaß und ihren moralischen Kompass verloren haben. Trotz meiner anfänglichen Zusicherung gegen diese Forderung nicht gerichtlich vorzugehen, überlege ich nun den Fall zumindest vor die Kammer zu bringen, denn dort war man recht interessiert mehr zu erfahren, da die Kanzlei schon einmal aufgefallen war.
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir nehmen die Bewertungen unserer Mandanten ernst und setzen uns selbstverständlich mit Beanstandungen auseinander, sollte einmal hierfür ein Anlass bestehen.
Wir freuen uns vorab, dass wir in Ihrem Fall eine für Sie akzeptable Lösung mit der Gegenseite finden und eine langwierige und mit hohen Kosten verbundene gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden konnten. Wir haben auch Verständnis dafür, dass Ihnen die anwaltliche Vergütung im Nachhinein und im Ergebnis als zu hoch erscheint. Es steht Ihnen zu, dies hier zum Ausdruck zu bringen und wir bedauern sehr, dass Sie damit unzufrieden sind.
Dennoch möchten wir hier einige Dinge richtig stellen:
Es wurde eine Vergütungsvereinbarung auf Basis der streitwertabhängigen gesetzlichen Gebührenvorschriften und keine Stundensatzvereinbarung getroffen. Über die Abhängigkeit der Vergütung vom Streitwert wurden Sie zuvor schriftlich belehrt. Hierbei ist der voraussichtliche Wert nach Ihren Darstellungen als vorläufiger Wert aufgenommen und zudem vereinbart worden, dass ein höherer Wert Anwendung findet, sollte sich im weiteren Verlauf ein solcher herausstellen, was insoweit auch sachgerecht ist. Oder wollten Sie uns vorab mit der Angabe eines unzutreffend geringen Wertes übervorteilen? Im weiteren Verlauf der Angelegenheit hatte sich dann ein jedenfalls deutlich höherer Wert, als von Ihnen angegeben ergeben, weil sich der Sachverhalt dann tatsächlich anders darstellte, als von Ihnen vorab mitgeteilt.
Dass wir für unsere Tätigkeit einen Vorschuss vereinnahmt haben, ist nicht nur üblich, sondern entspricht auch der gesetzlichen Regelung des § 9 RVG sowie der getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Wie Sie es schildern, trifft es zu, dass sich die Verhandlungen dann über vier Monate hinzogen, dazu diverse Gespräche, Emails und Schreiben mit Ihnen und der Gegenseite ausgetauscht und diverse Vergleichsentwürfe umfangreich erörtert wurden, bis es dann nach schon fast gescheiterten Verhandlungen doch noch zur finalen Einigung gekommen ist.
Diese Tätigkeiten haben einen enormen zeitlichen Aufwand in Anspruch genommen, wobei wir diesen Aufwand jedoch deswegen nicht erfasst haben, weil gerade keine aufwandsabhängige Vergütung vereinbart wurde. Insoweit ist ihr Verweis auf den Ihrer Meinung nach nur geringen Aufwand neben der Sache. Im Übrigen ist es natürlich einfach, nachträglich den Zeitaufwand als angeblich gering darzustellen… dies war aber gerade zu Beginn des Mandats nicht vorhersehbar, weshalb es im Übrigen auch Ihrem Wunsch entsprach, die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren.
Unsere Gebührenberechnung entspricht der getroffenen Vereinbarung. Dass Sie Ihnen unser Angebot auf Verzicht eines Honorarteils nicht zusagte, können wir so lediglich hinnehmen, es aber nicht ändern.
RF

von R. F. am 04.01.2024 um 08:53 Uhr

Allgemeines Recht
Allgemeine Rechtsberatung
Die Beratung erfolgte nach der Kontaktaufnahme sehr zügig, so dass ich jetzt konkrete Schritte rechtlich sicher einleiten kann.
ST

von S. T. am 05.12.2023 um 18:50 Uhr

Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Leider konnte der Anwalt mir nicht ad hoc helfen, da er keine Kapazitäten mehr hatte. Aber ich bin sehr froh über die Ehrlichkeit, das man keine Kapazitäten hat, als wenn man einen Fall annimmt und dann doch keine Zeit hat. Ich fand es sehr gut das so schnell geantwortet wurde, und man nicht vertröstet wurde. Der Anwalt ist sehr kompetent, schade das er keine Kapazitäten für meinen Fall hatte. Werde ihn aber auf jeden Fall weiter empfehlen.
MG

von M. G. am 30.10.2023 um 15:32 Uhr

Allg Auskunft
Allgemeine Rechtsberatung
Zu meiner Mail-Anfrage wurde mir kurz und knapp ein Rat bzw Info gegeben. Dies hat mir sehr geholfen. Besten Dank dafür.
WH

von W. H. am 20.10.2023 um 11:41 Uhr

Schnell, korrekt und fundiert.
Allgemeine Rechtsberatung
Absolut empfehlenswert. Herr Rechtsanwalt Schaum ist ein sehr empathischer Anwalt, der sich trotz meiner schwierigen finanziellen Situation sehr schnell um meine Angelegenheiten gekümmert hat. Danke !!!