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Rechtsanwalt

Mag. Hermann Schwarz

Kanzlei Hermann Schwarz
Kanzlei Hermann Schwarz

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • IT-Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
MP
von M. P. am 20.11.2014 um 13:03 Uhr
Arbeitsrecht
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Herzlich Willkommen. 

Ich freue mich über Ihr Interesse an den von meiner Kanzlei angebotenen anwaltlichen Leistungen.

Dass der Rechtsanwalt kompetenten Rechtsrat zu erteilen hat, setze ich als selbstverständlich voraus. Meine Leistung bleibt hingegen nicht bei bloßer Rechtsberatung stehen. Vielmehr sehe ich meine Aufgabe darin, für meine Klienten vorteilhafte, praktische Lösungen zu entwickeln und diese aktiv umzusetzen. Strategie und Diskretion haben dabei Vorrang. Mit Diskretion, individuellem Service und Kompetenz übernehme ich Verantwortung für den Erfolg meiner Klienten, denn: Wenn ich meinen Klienten zum Erfolg verhelfe, dann bin auch ich erfolgreich.

Dazu verfüge ich über eine anspruchsvolle Berufsausbildung zum Wirtschaftsanwalt, langjährige Praxis, über mehrjährige berufliche Erfahrung in einem Großunternehmen, ferner Erfahrung auch aus langjähriger Lehrtätigkeit.


Familienrecht

Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie beispielsweise zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite. Sind Kinder von der Ehescheidung betroffen, kläre ich Sie zudem ausführlich über die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht auf. Ich kümmere mich des Weiteren um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für den Nachwuchs sowie für den Ehegatten. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Klärung von Adoptions- und Vaterschaftsfragen behilflich. Heiratswillige berate ich rund um die bevorstehende Eheschließung und fertige Eheverträge an.

Erbrecht

Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Allgemeines Vertragsrecht

Nicht viele Rechtsgebiete wirken sich so stark auf das tägliche Leben aus wie das Vertragsrecht. Mit kreativem Sachverstand setze ich Ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse in einen rechtssicheren Vertrag oder bei Bedarf in ein umfangreiches Vertragswerk um. Außerdem prüfe ich in Ihrem Auftrag bereits vorhandene Verträge und unterstütze Sie fundiert bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wichtige Teile meiner vertragsrechtlichen Tätigkeit stellen auch die Abwicklung von Verträgen, die Sicherung von Vertragsrechten wie Hypotheken sowie die Kündigung von Vertragsverhältnissen dar.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Als Teil des Handelsrechts befasse ich mich mit der Erstellung von Kaufverträgen und Werkverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, z. B. Lieferbedingungen), Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen u. v. m. Fragen zum elektronischen Geschäftsverkehr können ebenfalls jederzeit an mich gerichtet werden.

Im Gesellschaftsrecht hingegen unterstütze ich Start-Ups bei der Unternehmensgründung und Findung der passenden Gesellschaftsform, bei der Klärung der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, bei der Regelung der Unternehmensnachfolge, bei Compliance-Sachen u. v. m.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Für meine Mandantschaft setze ich mich im Grundstücksrecht und Immobilienrecht ein, in denen es in der Regel um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücks- und Immobilieneigentum geht. Im Zuge dessen gestalte ich Kaufverträge und Verkaufsverträge und begleite bei deren gesamten Abwicklung. Zudem befasse ich mich mit Grundbucheintragungen sowie deren Anpassung oder Löschung.

Teil des Rechtsgebiets sind auch Streitigkeiten unter Nachbarn. Hier berate und vertrete ich Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Teileigentümer, wenn es um den Bebau eines Grundstücks geht, dessen Bepflanzung (z. B. Abstand und Höhe von Bäumen, Hecken oder Sichtschutzeinrichtungen), die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Überbaus oder Überhangs u. v. m.

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Haben Sie Personen- oder Sachschäden erlitten – etwa bei einem Verkehrsunfall, einem sonstigen Unfall oder durch eine ärztliche Fehlbehandlung? Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – ich prüfe, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zustehen und wie hoch diese ausfallen. Bei Problemen, diese gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchzusetzen, stehe ich Ihnen mit persönlichem Engagement zur Seite und mache mich für Ihre Rechte und Interessen stark.

IT-Recht

Im IT-Recht übernehme ich die Erstellung und Prüfung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie von Software- und Hardwareverträgen. Sie haben Fragen zum Thema eCommerce, z. B. zur Absicherung Ihres Onlineshops? Auch zu diesem Thema beantworte ich Fragen, unterstütze Unternehmen zudem als Datenschutzbeauftragter und berate bspw. zum Mitarbeiterdatenschutz sowie zu den neuen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


Rechtsanwalt Schwarz in Wien

AUSBILDUNG UND PRAXIS

1984 Abschluss der kaufmännischen Ausbildung an der Bundes-Handelsakademie I Klagenfurt mit ausgezeichnetem Erfolg;

1991 Sponsion zum Magister iuris an der
Karl-Franzens-Universität Graz, anschließend Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien;

1992-1997 Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Karl F. Engelhart (Wirtschaftsanwalt, Insolvenzrechtsexperte, Präsident des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien).

BERUFLICHER WERDEGANG

1997-1999 Rechtsanwalt in Kooperation mit Ausbildungsanwalt Dr. Karl F. Engelhart und dessen Kanzleipartner Dr. Nikolaus Reininger;

2000–2003 Unternehmensjurist bei UTA Telekom AG, dem zu Zeiten der Telekomliberalisierung im Festnetzbereich größten privaten Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste Österreichs, umfassende juristische Betreuung des Unternehmens und des Vorstands in allen relevanten Rechtsgebieten, Betreuung und Leitung von Großprojekten, Managementausbildung;

seit 2004 selbständig tätiger Rechtsanwalt in Wien.

VORTRÄGE UND LEHRTÄTIGKEIT

Seit 2003 Referent bei dem an der Universität Salzburg jährlich stattfindenden Internationalen Rechtsinformatik Symposion, der größten und bedeutendsten wissenschaftlichen Tagung in Österreich und Mitteleuropa auf dem Gebiet der Rechtsinformatik, im Februar 2011 mit Auszeichnung für Platz 2 unter 65 wissenschaftlichen Einreichungen im Rahmen des LexisNexis (www.lexisnexis.at) Best Paper Award für hervorragende Tagungsbeiträge.

Mag. Hermann Schwarz ist gelistet in Rechtsanwälte Wien und Rechtsanwälte Österreich.

Sprachen

  • Deutsch

Recht international

  • Österreichisches Recht

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