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YB

von Y. B. am 09.04.2024 um 20:37 Uhr

Vorenthaltene Kaution und falsche Nebenkostenabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Jaeger hat mich bereits zweimal wirklich gut beraten und ich würde dort immer wieder und auch weiterhin Rat und Hilfe ersuchen. Seine Art und Weise finde ich einfach durchweg grandios. Fordernd und bestimmend, mit dem nötigen Druck und sogar teilweise mit treffend direkten Kommentaren, die einem einfach ein Schmunzeln abverlangen, da sie so sehr dem eigenen Empfinden von Ungerechtigkeit entsprechen. Jede noch so kleine Kleinigkeit war von Erfolg gekrönt.
Die meistens erfolgte schriftliche Kommunikation hat mir besonders gut gefallen, da der Normalbürger ja arbeitstätig ist und somit antworten kann, wenn es die Zeit privat erlaubt. Somit wird nicht unnötig aneinander vorbei telefoniert. Das ist aber auch eine besondere Vorliebe meinerseits. Alle Beratungen und Termine waren stets und durchweg positiv, pünktlich und gründlich ausgeführt.
Was ich persönlich anmerken möchte, dass ich seine beratende und auch ausführende Tätigkeit immer als sehr günstig und absolut angemessen empfunden habe. Ich hatte sogar manchmal das Gefühl, ich bezahle schlussendlich zu wenig, für so eine tolle Leistung. Gelegentliche Missverständnisse kamen sicherlich auch mal vor, aber diese konnte ich im Zuge der Menschlichkeit verzeihen und waren in meinen Augen nicht gravierend.
Mein Dank geht uneingeschränkt heraus und alle Daumen hoch!
RH

von R. H. am 29.03.2024 um 15:39 Uhr

Kompetente Beratung von Rechtsanwalt V. Jaeger
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Jaeger ist ein kompetenter, freundlicher und erfahrener Anwalt. Er hat mich über Jahre in Mietrechtsangelegenheiten sehr gut beraten. Herr Jaeger hat mich mehrmals sehr erfolgreich bei Gericht vertreten. Ich kann ihn als Anwalt sehr empfehlen!
SM

von S. M. am 26.03.2024 um 20:39 Uhr

Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Jaeger ist ein sehr kompetenter und umsichtiger Fachanwalt für Mietrecht mit viel Erfahrung und sehr empfehlenswert. In seinen neuen Büroräumen wünsche ich ihm viel Erfolg.
NH

von N. H. am 13.10.2023 um 10:20 Uhr

Vertretung/Rechnung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Sehr geehrter Leser,
hier in wenigen Worten zum Nachdenken: Ein Verfahren im Nachbarrecht vertreten durch Hr. Jaeger wurde gerichtlich abgewiesen. Kosten ca. 5500 €. Hr. Jaeger empfiehlt mit Nachdruck und sehr gewagten Erfolgsaussichten ein Weiterführen in 2. Instanz. Kosten hierfür ca. weitere 5500 € (Streitwert 9000 €). Hierfür regt Hr. Jaeger eine Besprechung an. Diese findet statt, wobei sofort eine Vereinbarung für die Beratungskosten dieses Termines vorgelegt wird. Nun folgt der Kardinalfehler unsererseits mit dem Nichtprüfen der Vereinbarung des Juristen „unseres - vergangenen - Vertrauens“ und der Unterschrift. Das Gespräch endet nach ca. 1 Stunde.
1 Woche später folgt auch zügig die Abrechnung. Diese zeigt – jetzt Ohren und Augen auf – eine Summe von 996,00 € (nochmal ! – für 1 Stunde Beratung bei diesem Dienstleister!!!), auf Nachfrage von Hr. Jaeger als richtig bestätigt.
Wer eine seriöse Vertretung sucht, muss also genau hinsehen, ob die eigenen Interessen vertreten werden, und ob es diesen opulenten „Stundenlohn“ in dieser Kanzlei Jaeger wert ist. Dringende Empfehlung: Alternative suchen.
Die Bewertung meines Mandanten kann ich nicht unerwidert lassen, da sie zum Teil inhaltlich falsch ist und einige Auslassungen enthält:
1.
Zutreffend ist, dass meine Mandanten einen Prozess vor dem Landgericht Braunschweig verloren haben und zwar hauptsächlich wergen einer nach Klageerhebung eingetretenen wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.

Für dieses Klageverfahren haben die Mandanten – ohne die vorgerichtlichen Kosten – nicht 5.500,00 €, sondern tatsächlich nur 4.045,55 € aufwenden müssen. Darin sind enthalten knapp 2.000,00 € an gegnerischen Anwaltskosten und 735,00 € Gerichtskosten; die Kosten meiner an-waltlichen Vertretung beliefen sich – unter Anrechnung vorgerichtlicher Kosten hiervon – nur auf 1.351,82 €. (incl. 215,84 € 19 % MwSt)

2.
Mit der Übersendung des landgerichtlichen Urteils habe ich den Mandanten Gründe aufgezeigt, die trotz der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gute Erfolgsaussichten für das Berufungs-verfahren geboten hätten.

Nachdem die Mandanten dennoch keinerlei Perspektive für das Berufungsverfahren gesehen und erklärt haben, weder Geld noch Lebenszeit investieren zu wollen, habe ich den Mandanten nachdrücklich empfohlen, Ihre Entscheidung zu überdenken und entweder noch vor einer Beru-fungseinlegung eine persönliche Besprechung mit mir durchzuführen oder aber nach der von ihnen gewünschten Berufungseinlegung einen Besprechungstermin zur Vorbereitung der Beru-fungsbegründung zu vereinbaren.

Auf die zwischenzeitliche Bitte der Mandanten habe ich das Kostenrisiko des Berufungsverfah-rens (nach dem maßgeblichen Streitwert) auf ca. 5.000,00 € beziffert.

Die Mandanten haben sich dann dafür entschieden, vor einer evtl. Berufungseinlegung einen Be-sprechungstermin über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten eines Berufungsverfahrens in Anspruch zu nehmen.

In dem Besprechungstermin haben die Mandanten nach meiner Erläuterung eine Vergütungsver-einbarung von einer 1,5 RVG Gebühr nach einem Streitwert von 9.000,00 € = 837,00 € zzgl. MwSt unterzeichnet.

Ich hatte den Mandanten im Gespräch erläutert, dass für die bloße Einlegung der Berufung für sie beide eine Gebühr von 1,9 entsteht und damit deutlich höher ausfiele.

Es kann nur verwundern, dass die Mandanten sich nun über die Höhe der Kostenrechnung be-klagten, obwohl sie meine Beratung in Kenntnis der entstehenden Kosten in Anspruch genommen haben.

Selbstverständlich ist, dass die Besprechung über die Erfolgsaussichten der Berufung einer gründlichen Durcharbeit des Überraschungsurteils des Landgerichts Braunschweig bedurfte und diese Vorbereitungszeit mit der Kostenrechnung ebenfalls abgedeckt wurde.

Nachdem ich die Mandanten über die Dauer von 1 ½ Jahren vorgerichtlich und im Klageverfah-ren vertreten habe, empfinde ich die abschließende Bewertung als in hohem Maße ungerecht, unfair und undankbar.

Rechtsanwalt
MF

von M. F. am 03.04.2023 um 12:29 Uhr

Rechte und Pflichten des Vermieters/Mieters
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Top Rechtsanwalt und Leistung aus meiner Sicht!

Nachdem ich erst bei einem anderen Rechtsanwalt war, der ein halbes Jahr lang durch Inaktivität glänzte, wechselte ich Bewusst zu Herrn Volker Jaeger!! Das Auswahlkriterium war die Internetdarstellung, die sehr sachlich und nüchtern ist im vergleich zu anderen Rechtsanwälten!

Dies bestätigte sich auch in der Zeit der Zusammenarbeit!
Der Prozess zog sich über drei Jahre hin incl. Vermieterwechsel.
Trotz unseriöser Versuche, seitens der Gegenpartei, das Verfahren mit unlauteren Mittel zu beeinflussen und in die Länge zu ziehen, hat her Volker Jaeger das Verfahren sehr erfolgreich abgeschlossen!

Auch hat er mir uneigennützig Rat gegeben dinge selber in die Hand zu nehmen, weil Diese dann schneller von statten gingen und ich auch Geld sparen konnte!!!

Und auch an dieser Stelle noch einmal Danke für die Dame im Büro, die bei den vielen Fragen die ich als Mandant hatte sehr verständnisvoll, geduldig und beruhigend war/ist!!

Kurzum, immer wieder!! Und gerne falls es notwendig sein sollte!!!
KH

von K. H. am 28.03.2023 um 17:39 Uhr

Mietkaution
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Seit ca 2021 hat mich Herr Jaeger wegen Streitigkeiten über meine Nebenkostenabrechnungen und später auch wegen des Einbehaltens meiner Mietkaution erfolgreich vor Gericht vertreten.
In Gesprächen wirkte Herr Jaeger zielgerichtet, ehrlich und kompetent.
Auch als es während des Verfahrens zu Unstimmigkeiten mit meiner Rechtschutzversicherung kam, konnte er mir verschiedene Optionen aufzeigen.
Informationen erfolgten zeitnah per Telefon oder E-Mail. Ich fühlte mich jederzeit gut beraten/ vertreten.
Sollte noch einmal der Bedarfsfall eintreten, würde ich mich jederzeit wieder an Herrn Jaeger wenden.
PK

von P. K. am 20.03.2023 um 16:19 Uhr

Kündigung wegen Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Aufgrund einer Wohnungskündigung auf Eigenbedarf der Vermieter wurde mir von einer Freundin der Rechtsanwalt Volker Jaeger empfohlen. Seit April 2021 wurde ich von ihm betreut und ich bin mit seiner Leistung sehr zufrieden. Herr Jaeger ist professionell, empathisch und er hat in dieser sehr streßigen Zeit immer beruhigend auf mich einwirken können. Herr Jaeger hat den Auftrag erfolgreich abgeschlossen und ich kann ihn sehr weiterempfehlen. Sollte noch einmal anwaltlicher Hilfe erforderlich werden, dann nur mit Herrn Jaeger.
HD

von H. D. am 04.01.2023 um 16:57 Uhr

Eigenbedarfskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
RA Jäger hat uns mit großer Erfahrung und Übersicht beraten und im Verlauf des Verfahrens vertreten und es schließlich zum guten Ende geführt. Der Beste!
AO

von A. O. am 10.10.2022 um 10:23 Uhr

Mietrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Der Ra. Volker Jaeger vertritt uns in Sachen Mietrecht seit Jahren sehr erfolgreich. Äußerst kompetent, präzise, erfahren und daher absolut empfehlenswert.
AP

von A. P. am 06.10.2022 um 17:54 Uhr

Sehr gute Zusammenarbeit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Seit 2018 hat mich Herr Rechtsanwalt Jaeger in unterschiedlichen Wohneigentumssachen sehr erfolgreich gerichtlich vertreten, sowohl in I. Instanz als auch im Berufungsverfahren sowie nachgerichtlich.

Die Zusammenarbeit mit Herrn Jaeger war stets unkompliziert und konstruktiv, sowohl im persönlichen Kontakt in seiner Kanzlei als auch im Schriftverkehr und per Mail.

Herr Jaeger hat sich mit allen Fällen sehr sorgfältig und gewissenhaft befasst. Die hohe Erfolgsquote ist sicher darauf, aber auch auf seine bemerkenswerte Fachkompetenz zurückzuführen.

Bei zukünftigen Rechtsfragen würde ich mich sicher wieder an ihn wenden.