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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

EB

von E. B. am 21.02.2024 um 11:40 Uhr

Innaspruchnahme wegen Pflichtteilsansprüchen
Erbrecht
Ich hatte ein Beratungsgespräch mit Herrn Stehle und war sehr zufrieden! Herr Stehle hat sich sehr viel Zeit genommen und alle meine Fragen ausführlich und gut verständlich beantwortet. Es wird wohl zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen und selbstverständlich werde ich Herrn Stehle das Mandat erteilen. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und kann ihn nur empfehlen.
JH

von J. H. am 15.02.2024 um 22:23 Uhr

sonstiger Unterhaltsanspruch
Familienrecht
Ich kann mich nur immer wiederholen, fachlich top, sehr gute Aussagen und Erklärungen zu bestehenden Fragen. Immer ein Top Ansprechpartner!!
BS

von B. S. am 02.02.2024 um 13:15 Uhr

Vermächtnisansprüche und Leistungen aus Erbvertrag
Erbrecht
Wir haben einen sehr kurfristigen Beratungstermin erhalten. Die Beratung war sehr kompetent. Wir waren sehr zufrieden.
RC

von R. C. am 25.01.2024 um 21:30 Uhr

Ausgleichung unter Abkömmlingen wegen lebzeitiger Zuwendungen
Erbrecht
sachlich, freundlich und kompetentes Beratungsgespräch
DT

von D. T. am 08.10.2023 um 16:07 Uhr

Inanspruchnahme wegen Pflichtteilsansprüchen
Erbrecht
Ich wurde umfassend und detailreich beraten und habe bei Bedarf auch sehr schnell einen Termin in der Kanzlei bekommen. Ich bin sehr gut vertreten worden und kann Herrn Stehle nur weiter empfehlen.
MV

von M. V. am 08.10.2023 um 11:51 Uhr

Erstklassiger Rechtsvertreter!
Erbrecht
RA Joachim Stehle durfte ich als ausgesprochen engagierten und kompetenten Rechtsanwalt kennenlernen. Geradezu mit Akribie, also höchster Gründlichkeit, legte er eigene Sachverhalte dar und gegnerische offen. Seine Redekunst und juristische Schlagfertigkeit beeindruckten mich bei der Verhandlung. Ich fühlte mich rundum gut aufgehoben bei seiner rechtlichen Tätigkeit.
EP

von E. P. am 28.09.2023 um 18:38 Uhr

Beratung Erbrecht
Erbrecht
Es war eine sehr angenehme und informative Beratung.
BK

von B. K. am 05.09.2023 um 09:52 Uhr

Erbfolgeplanung. Beratung und Erstellung Testament
Erbrecht
Informativ, geht auf Fragen ein
GK

von G. K. am 04.09.2023 um 18:01 Uhr

Erstberatung zu Fragen zu bestehenden Verträgen
Erbrecht
Schnelle Terminfindung und sehr kompetente Beratung. Herr Stehle verfügt über ein umfangreiches Fachwissen in mehreren Bereichen und ging auf alle Fragen ein.
JM

von J. M. am 02.08.2023 um 11:29 Uhr

Berechnung Vermächtnisansprüche bei Gesamtgut Gütergemeinschaft
Erbrecht
Herr Stehle hat ein sehr umfangreiches und fundiertes Fachwissen und vertritt seine Mandanten sehr überzeugend. Er hat immer Vergleichsurteile und die entsprechenden Gesetzesparagrafen im Kopf und verwendet diese in seiner Argumentation sehr zielgerichtet und überzeugend. Ich fühle mich von ihm bestens vertreten und kann Herrn Stehle nur empfehlen.
Herzlichen Dank für die Bewertung - eine schöne Motivation für die Arbeit.

Nicht jeder Erbfall ist gleich. Dies zeigt sich auch, wenn ein Elternteil schon vor langen Jahren vorverstorben, der andere erst in jüngster Zeit. Bezüglich des ersten Erbfalls sind dann Pflichtteilsansprüche schon längst ausgeschlossen, da verjährt.

Umso entscheidender ist die Prüfung, ob dann noch Ansprüche etwa aus Vermächtnissen geltend gemacht werden können. Oft ordnet der Zuerststerbende solche an. Diese werden aber häufig nicht sofort fällig, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Daher muß die Testamentslage besonders sorgfältig geprüft werden - auch wegen älterer Erbfälle.