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Bewertungen

DS

von D. S. am 17.02.2024 um 19:57 Uhr

Erstberatung Erbschaftssteuer
Steuerrecht
Auf Herrn Linnemann wurde ich durch die positiven Bewertungen im Internet aufmerksam. Innerhalb kürzester Zeit hat es in unserer Familie drei aufeinanderfolgende Erbgänge gegeben. Daraus ergaben sich einige erbrechtliche und vor allem auch erbschaftsteuerliche Fragestellungen mit denen wir drei Geschwister uns an Herrn Linnemann gewandt haben. Herr Linnemann war zu einer spontanen telefonischen Erstberatung bereit. Nach Übersendung der Unterlagen hat Herr Linnemann diese auch kurzfristig geprüft und in einem weiteren Beratungsgespräch uns alle unsere Fragen erschöpfend beantwortet. Wir sind mit der Beratung sehr zufrieden und empfehlen Herrn Linnemann gerne weiter.
Freut mich wenn ich helfen konnte und Ihre Fragen alle beantworten konnte.
BK

von B. K. am 08.02.2024 um 23:52 Uhr

Steuerrecht
Steuerrecht
Herr Linnemann wurde mir empfohlen. Er hat mir kurzfristig einen Termin eingeräumt. Alle Fragen konnte mir Herr Linnemann spontan, kompetent und gut verständlich beantworten. Er war sehr klar in seinen Empfehlungen. Ich bin mit der Beratung sehr zufrieden und empfehlen Herrn Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für Ihre gute Bewertung. Ich hoffe, Sie kommen - mit Hilfe Ihres Steuerberaters - jetzt alleine voran. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
HG

von H. G. am 12.11.2023 um 13:07 Uhr

Beratung im Genossenschaftsrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Linnemann war mir als Gesellschaftsrechtler des Genossenschaftsverbandes aus meiner früheren Tätigkeit als Vorstand einer Genossenschaftsbank bekannt. Aller- dings hatte ich ihn nach seinem Ausscheiden beim Verband aus den Augen verloren. Aufmerksam wurde ich auf ihn dann wieder im Zusammenhang mit meinem Fall durch die Empfehlung eines befreundeten Wirtschaftsprüfers. In ei- ner genossenschaftsrechtlichen Angelegenheit hat mich Herr Linnemann nun über 1,5 Jahre am Ende auch erfolg- reich beraten und vor Gericht vertreten. Meinem Klagean- spruch wurde durch Urteil in vollem Umfang entsprochen. Herr Linnemann zeichnet sich durch excelente Kenntnisse des Gesellschaftsrechts und insbesondere des Genossen- schaftsrechts aus und hat vor allem auch die besondere Natur der Genossenschaft und ihrer Beziehung zu den Mit- gliedern voll durchdrungen. Am Ende konnten wir so auch das Gericht von unserer Rechtsauffassung überzeugen. Das Urteil fiel jedenfalls sehr klar und eindeutig aus. Ich bin mit der Beratung und Vertretung durch Herrn Linnemann sehr zufrieden und kann ihn nur wärmstens für gesellschafts- rechtliche Fragestellungen weiterempfehlen.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung.
MK

von M. K. am 22.09.2023 um 23:34 Uhr

Beratung nach Kündigung
Arbeitsrecht
Nach 17 Jahren beabsichtigte meine Arbeitgeberin meinen Arbeitsvertrag zu beenden und legte mir dafür einen Aufhebungsvertrag vor. Um nichts falsch zu machen, habe ich mich an Herrn Linnemann gewandt, der mir durch die positiven Bewertungen im Internet aufgefallen war. Herr Linnemann hat sich aus dem Urlaub heraus meinem Fall angenommen und mir sehr hilfreiche Hinweise zur Rechtslage gegeben. Der vorgelegte Aufhebungsvertrag kam wegen der inakzeptablen sozialversicherungsrechtlichen Folgen nicht zu stande. Auch im Rahmen der anschließend erfolgten ordentlichen Kündigung und des Versuchs von Mobbing hat mich Herr Linnemann beraten und mit mir die Strategie bezüglich des weiteren Vorgehens abgestimmt. Schließlich hat er mich auch noch hinsichtlich des eingeforderten Zwischenzeugnisses beraten. Ich war mit seiner Beratung sehr zufrieden. Besonders hervorzuheben ist sein engagiertes und und lösungsorientiertes Vorgehen. Ich empfehle Herrn Linnemann daher gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung
MH

von M. H. am 07.09.2023 um 08:39 Uhr

Erbrecht / Testament / Vorsorgevollmacht
Erbrecht
Nach dem Tod meines Mannes hatten wir zahlreiche rechtliche Fragen. Zudem hatte ich Beratungsbedarf bezüglich meines eigenem Testaments und einer Vorsorgevollmacht. Aufgrund der guten Bewertungen sind wir im Internet auf Herrn RA Linnemann aufmerksam geworden. Herr Linnemann hat uns schnell einen Termin ermöglicht. Er hat uns sehr ausführlich die Rechtsfragen beantwortet, die verschiedenen Alternativen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und viele praktische Hinweise gegeben. Er hat auch von sich aus uns über die anfallenden Kosten und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung informiert. Wir sind mit der Beratung sehr zufrieden. Gerne empfehlen wir Herrn Linnemann weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Ihnen alles Gute.
RA

von R. A. am 13.08.2023 um 16:39 Uhr

Gewerbesteuer / Haftungsbescheid
Allgemeine Rechtsberatung
Auf Herrn Linnemann wurde ich durch die positiven Bewertungen im Internet aufmerksam, die sich auch bestätigt haben. Ich wurde als ehemaliger Geschäftsführer für ausstehende Gewerbesteuern meines früheren Arbeitgebers von der Stadkasse in Anspruch genommen. Gegen diesen Haftungsbescheid haben wir uns über ein Jahr lang zur Wehr gesetzt und waren am Ende dann auch im Widerspruchsverfahren erfolgreich. Ich danke Herrn Linnemann und gratuliere Ihm für die Professionalität, die er gezeigt hat. Mit dem Eergebnis bin ich natürlich sehr zufrieden und empfehle Herrn Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Ihnen alles Gute.
MfG Linnemann
AU

von A. U. am 08.08.2023 um 09:46 Uhr

Terminvertretung / Kapitalanlagerecht / Schadensersatz
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Auf der Suche nach einem Terminvertreter in Wiesbaden sind wir (eine mittelständische
schwäbische Kanzlei) aufgrund der positiven Bewertungen im Internet und der fachlichen
Ausrichtung sowohl im Bankrecht als auch im Gesellschaftsrecht auf Herrn Kollegen Linnemann
gestoßen. Der Kollege Linnemann hat sich intensiv in den Fall eingearbeitet und sowohl uns als auch
unseren Mandanten wertvolle Hinweise und Handlungsempfehlungen gegeben. Besonders
hervorzuheben ist sein Engagement und seine ehrlichen Worte sowie sein sehr kollegiales
Vorgehen. Das ist heute leider unter Kollegen nicht mehr selbstverständlich. Wir sind mit seiner
Unterstützung sehr zufrieden und empfehlen ihn gerade auch KollegInnen als Terminvertreter
gerne weiter.
Liebe Kollegin,
herzlichen Dank für Ihre gute Bewertung. Gerade wenn KollegInnen gute Bewertungen abgeben, hat das nochmal ein anderes Gewicht. Als Anwältin können Sie die Qualität meiner Arbeit doch etwas besser einschätzen, als die meisten Mandanten.
Ich freue mich auf die nächste Zusammenarbeit.
MfkG Linnemann
SH

von S. H. am 07.06.2023 um 11:45 Uhr

Steuerangelegenheit
Allgemeine Rechtsberatung
Wie immer top ! Vielen Dank für die kostenlose telefonisch Beratung.
Sehr geehrte Frau H.
es freut mich, wenn ich helfen konnte. Kostenlos war die Beratung allerdings nur aus Kulanz, weil wir bereits einen sehr umfangreichen Fall zusammen erfolgreich beenden konnten.
Gerne berate ich Sie wieder.
MfG Linnemann
FP

von F. P. am 01.06.2023 um 23:18 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herrn Linnemann war mir bereits aus der Vergangenheit bekannt. Ich bin Bereichsleiterin in einem größeren, deutschlandweit bekannten Unternehmen. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in Folge einer Insolvenz wurde mein Arbeitsplatz gestrichen. Ich sollte daher im Sommer, nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit gekündigt werden. Herr Linnemann hat mich in dieser schwierigen Phase in alle Richtungen optimal beraten und ein für mich super Ergebnis erzielt. Er kennt sich in der Thematik Aufhebungsverträge sehr gut aus und ist sehr Gewissenhaft. Besonders gut hat mir gefallen, dass er auch immer einen Schritt voraus denkt und schon per Mail vorbereitet z.B. wer ist Unterschriften berechtigt und was passiert nach dem die Verträge unterschrieben sind, wenn ich dann einen neuen Job habe, bis wann sollte ich das anzeigen etc.
Ich bin mit der Beratung und den Ergebnissen sehr zufrieden und empfehle Herrn Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung, viel Erfolg bei der Jobsuche und alles Gute für Sie und Ihre Familie.
IG

von I. G. am 10.05.2023 um 07:58 Uhr

Einforderung Pflichtteil
Erbrecht
Herrn Linnemann kannte ich bereits aus einen vorhergehenden erbrechtlichen Fall. Auch diesmal hat er meine Interessen optimal vertreten, meine ursprünglichen Erwartungen bzgl. des Pflichtteils wurden deutlich übertroffen. Mit seiner unaufgeregten Art und immer, vor allen Dingen der Gegenseite gegenüber (in positivem Sinne) den richtigen Ton treffend, hat er viel für mich erreicht. Es kam zu einer schnellen einvernehmlichen Lösung. Mit der Beratung und dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und empfehle Rechtsanwalt Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Es freut mich, dass der Fall schnell, einvernehmlich und mit einem sehr positiven Ergbnis für Sie abgeschlossen werden konnte.