Bewertungen von Klaus Hintze LL.M.
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Bewertungen
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von K. B. am 18.02.2020 um 11:27 Uhr
Kompetente Auskunft
Maklerrecht
Zügige Terminvergabe. Sehr informatives Beratungsgespräch. Danach kam sehr schnell eine ausführliche schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs inkl. Handlungsempfehlung.
VA
von V. A. am 11.10.2018 um 16:03 Uhr
sehr höflich sehr net
Allgemeine Rechtsberatung
ER WIES WEIS WAS ER MACHEN MUS
NS
von N. S. am 08.04.2018 um 20:07 Uhr
Vorbereitung auf Eigentümerversammlung wegen undichtem Dach
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Die TE wurde hinsichtlich möglicher Kostenübernahme-Regelungen und Auslegungen ausgewertet. Risiken aus widersprüchlich Formulierungen wurden aufgezeigt. Eine schriftliche Ausarbeitung der besprochenen Fragestellungen hilft zusätzlich zum Beratungsgespräch weiter.
Eine Terminfindung war kurzfristig möglich.
Eine Terminfindung war kurzfristig möglich.
GB
von G. B. am 26.06.2017 um 01:08 Uhr
Gewerbemietvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe mich bzgl. eines Gewerbemietvertrages an Herrn Hintze gewandt. Die Rechtsberatung war sowohl von der Kompetenz als auch vom Service hervorragend. Meine Erwartungen wurden voll übertroffen!
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M.
Das freut mich, und nach komplizierter Vertragsverhandlung nicht zuletzt Ihre nun erfolgreiche Geschäftseröffnung!
DW
von D. W. am 16.11.2016 um 19:39 Uhr
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich kann Herrn Hintze wirklich sehr empfehlen. Ich wollte eine Eigentumswohnung kaufen und Herr Hintze hat mich beraten, was Kaufvertrag und Teilungserklärung angeht. Die Beratung war kompetent und umfassend. Herr Hintze war sehr freundlich, verständnisvoll und engagiert. Er hat es geschafft, mir große Teile des Kaufvertrags in verständliches Deutsch zu "übersetzen". Die Bedeutung der einzelnen Vertragsabschnitte und die mit dem Vertrag verbundenen eventuellen Risiken hat er mir detailliert und einleuchtend erklärt. Noch einmal vielen herzlichen Dank!
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M.
Dankeschön, das freut mich. Ich drücke die Daumen, dass der Kauf wie geplant klappt! MfG, Hintze
BG
von B. G. am 19.08.2016 um 20:49 Uhr
Ausnutzen von Wohnraumknappheit, arglistige Täuschung, Nebenkosten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ausnutzen von Wohnraumknappheit, arglistige Täuschung, Nebenkosten
Bei einem Fachanwalt setzte ich Fachkompetenz voraus. RA Hintze hat hier voll ins Schwarze getroffen. Menschlich, ein sehr sympathischer, offener Mensch mit dem man gerne alles notwendige bespricht. Über E-Mail und Telefon war Herr Hintze immer erreichbar für mich. Selbst am Wochenende hat er auf Mails geantwortet.
Ich vermiete eine Wohnung im betreuten Wohnen. Zuerst haben meine Mieter die Nebenkostenabrechnung angefochten. RA Hintze hat mir zu jedem Punkt kurz und bündig erklärt ob das so rechtens ist oder nicht. Nachdem die Mieter gekündigt hatten waren mir die Nebenkosten nicht mehr so wichtig. Ich wurde verklagt wegen ausnutzen von Wohnraumknappheit. Betreutes Wohnen sollte mit normalem Wohnraum verglichen werden. Dann auf arglistige Täuschung, da unter der Wohnanlage mal eine Mülldeponie war, was ich den Mietern nicht gesagt hatte.
Wir haben durch zwei Instanzen gewonnen. Nochmalige Berufung ist nicht zugelassen
Bei einem Fachanwalt setzte ich Fachkompetenz voraus. RA Hintze hat hier voll ins Schwarze getroffen. Menschlich, ein sehr sympathischer, offener Mensch mit dem man gerne alles notwendige bespricht. Über E-Mail und Telefon war Herr Hintze immer erreichbar für mich. Selbst am Wochenende hat er auf Mails geantwortet.
Ich vermiete eine Wohnung im betreuten Wohnen. Zuerst haben meine Mieter die Nebenkostenabrechnung angefochten. RA Hintze hat mir zu jedem Punkt kurz und bündig erklärt ob das so rechtens ist oder nicht. Nachdem die Mieter gekündigt hatten waren mir die Nebenkosten nicht mehr so wichtig. Ich wurde verklagt wegen ausnutzen von Wohnraumknappheit. Betreutes Wohnen sollte mit normalem Wohnraum verglichen werden. Dann auf arglistige Täuschung, da unter der Wohnanlage mal eine Mülldeponie war, was ich den Mietern nicht gesagt hatte.
Wir haben durch zwei Instanzen gewonnen. Nochmalige Berufung ist nicht zugelassen
RR
von R. R. am 19.02.2016 um 14:17 Uhr
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Maklerrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Ich hatten mit RA Hintze eine sehr gute, qualifizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Herr RA Hintze verfügt über ein hervorragendes juristisches Fachwissen, welches er in meinem Anliegen stets in höchstem Maße erfolgreich eingesetzt hat. Ich schätze Herr RA Hintze wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens sehr. Herr RA Hintze hat meine Anliegen jeder Zeit stets zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Ich empfehle RA Hintze daher jeder Zeit weiter.
TD
von T. D. am 16.11.2015 um 09:27 Uhr
BJ
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Vielen Dank! Herr Hintze hat mir sehr geholfen.
RB
von R. B. am 15.06.2015 um 22:28 Uhr
Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Ich war mit der Betreuung und Beratung rundum zufrieden.
MS
von M. S. am 12.05.2015 um 21:06 Uhr
Maklerrecht
Maklerrecht
Ich muss Ihnen sehr Dankbarkeit aussprechen. Sie sind ein Großartig Anwalt und das hat mir viel geholfen Danke!!!
Ich empfehle euch mit Herr Hintze aufzunehmen ;)
Ich empfehle euch mit Herr Hintze aufzunehmen ;)