Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer
Rechtsanwalt

Jens Mönkemeyer

Fachanwalt für

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
DT
von D. T. am 27.06.2023 um 11:18 Uhr
Telefonische Beratung
Allgemeine Rechtsberatung

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Damit Sie als Arzt sich auf die Ausübung Ihres Berufes konzentrieren können, übernimmt Herr Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer für Sie die Klärung rechtlicher Fragen und die Lösung juristischer Probleme. 


Herr Jens Mönkemeyer, Jahrgang 1966, studierte Rechtswissenschaften an Universitäten in Göttingen und Bonn. Noch vor seinem Referendariat engagierte er sich als Sachbearbeiter im Bundesministerium der Justiz, das sich damals noch in Bonn befand. 

1995 erhielt Herr Mönkemeyer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und übte diesen Beruf zunächst bis 2002 aus. In den folgenden Jahren war er ausschließlich als Referent beim Kommunalen Schadenausgleich Hannover tätig, einem Haftpflichtverband für Kommunen und kommunale Unternehmen.

2007 schließlich entschied er sich, wieder als Rechtsanwalt zu arbeiten. Es folgte eine Zeit intensiver Fortbildung, in deren Verlauf Herr Rechtsanwalt Mönkemeyer 2010 bzw. 2011 die Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht und im Medizinrecht erwarb. In der Kanzlei Dr. Blanke | Colshorn ist er daher ein äußerst kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arztrechts. 


►  Medizinrecht

Herr Rechtsanwalt Mönkemeyer, Fachanwalt für Medizinrecht, konzentriert sich auf diesem umfangreichen Gebiet vorrangig auf die Beratung und Vertretung von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern im Arztrecht, im Vertragsarztrecht sowie im Arzthaftungsrecht. 

Nicht nur angehenden und jungen Ärzten stellen sich oft rechtliche Fragen bezüglich Approbation, Gebührenordnung, Kassenabrechnung und Arzthonoraren oder dem ärztlichen Berufs- und Standesrecht. Herr Rechtsanwalt Mönkemeyer kann in all diesen Fällen fachkundige Antworten geben. Sollte sich die Möglichkeit für seinen Mandanten ergeben, eine bestehende Praxis oder einen Praxisanteil zu übernehmen oder eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen, erstellt er gerne die erforderlichen Verträge. Überhaupt gehört die Gestaltung von Arztverträgen zu den von ihm angebotenen Leistungen. 

Doch auch aus der täglichen Berufsausübung können dem Arzt oder Zahnarzt juristische Probleme erwachsen. Neben Behandlungsfehlern sind hier auch mögliche Verstöße gegen das relativ neue Antikorruptionsgesetz zu nennen, über das jeder Arzt informiert sein muss. 

In Streitfällen, egal welcher Art, ist Herr Rechtsanwalt Mönkemeyer ein zuverlässiger Rechtsbeistand, sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht. 

►  Arzthaftungsrecht 

Geht es einem Patienten nach einer ärztlichen Behandlung nicht besser, vielleicht sogar schlechter, ist schnell der Verdacht ausgesprochen, der Arzt habe einen Fehler gemacht, eine Fehldiagnose gestellt, sich eines Aufklärungsversäumnisses schuldig gemacht oder auch einen anderen Behandlungsfehler begangen. Begründet oder nicht, kann dieser Vorwurf enorme Konsequenzen haben für den betroffenen Arzt und auch für ein Krankenhaus, in dem es zu diesem Arztfehler gekommen ist bzw. gekommen sein soll. Herr Rechtsanwalt Mönkemeyer setzt sich in seiner täglichen Arbeit mit dem Haftungsrecht niedergelassener Ärzte und Zahnärzte sowie von Krankenhäusern auseinander und übernimmt gerne deren Vertretung, wenn es etwa zu einer Schadenersatzforderung, einem Strafverfahren und einem Verfahren vor der Ärztekammer kommt. 

Herr Rechtsanwalt Mönkemeyer steht Ihnen auch in weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie hier


Bürozeiten:
Wir bitten Sie um Vereinbarung eines Beratungstermins. Diese können Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite vornehmen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Mandantenparkplätze stehen Ihnen hinter dem Kanzleigebäude zur Verfügung.
Wenige Meter von der Kanzlei entfernt treffen die Bundesstraßen B3 und B214 aufeinander, die eine optimale Anbindung an das Umland und an die Autobahn A7 gewährleisten. Ein Fußweg von etwa 100 m trennt die Kanzlei von der Bushaltestelle Trift/Landkreisverwaltung, den Bahnhof Celle erreichen Sie in etwa 10 Minuten zu Fuß. 


Besuchen Sie die Kanzleihomepage, um weitere Informationen zu erhalten: www.blanke-colshorn.de

Die Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.blanke-colshorn.de/datenschutz.

Jens Mönkemeyer ist gelistet in Rechtsanwälte Celle und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Verein Deutscher Verkehrsgerichtstag (VGT) - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
  • Verein Institut für Europäisches Verkehrsrecht e.V. (IEVR)
  • deutschsprachige Regionalgruppe von PEOPIL
  • Vertragsanwalt des ADAC
  • Vorstand beim HBV 91

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Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare
Mo.–Do.
08:00–13:00
14:00–18:00
Fr.
08:00–13:00
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