Fachanwalt für

  • Erbrecht
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DS
von D. S. am 14.05.2023 um 03:10 Uhr
Unschöne Pflichtteilsauseinandersetzung
Erbrecht

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Herzlich willkommen!

Mitglied unseres Beraterteams ist auch Herr Rechtsanwalt Ömer Savas. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf die Fachbereiche Familienrecht und Erbrecht. Aufgrund seiner besonderen Erfahrungen und Kenntnisse wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für Familienrecht” und "Fachanwalt für Erbrecht” verliehen. 



Familienrecht:


Rechtliche Beratung im Falle einer Trennung oder Scheidung

In der heutigen Zeit ist immer häufiger die Rede von einem Ehevertrag. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihr zukünftiger Partner Ihnen nicht vertraut. Ihr Partner möchte lediglich wichtige Aspekte für die Familie abgedeckt haben. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Savas bei der Erstellung und Prüfung eines solchen Ehevertrags und zeigt Ihnen mögliche Gestaltungswege auf.

Falls jedoch schon feststeht, dass eine Trennung bzw. Scheidung erfolgen wird, informiert er Sie umfassend über familienrechtliche Themen wie beispielsweise Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt und erläutert Ihnen Möglichkeiten hinsichtlich des Sorgerechts sowie Umgangsrechts. Darüber hinaus unterstützt er Sie bei güterrechtlichen Angelegenheiten wie etwa dem Zugewinnausgleich, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.

Auch wenn Sie eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten und dazu Fragen haben, können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Savas wenden. In diesem Zusammenhang berät er Sie bei der Auslegung eines Lebenspartnerschaftsvertrags, bei der Eingehung bzw. Auseinandersetzung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und klärt Sie über mit der Trennung verbundene Probleme sowie Folgesachen bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf.


Erbrecht:


Kompetenz rund um das Erbe

Sie möchten ein Testament errichten oder lebzeitig Vermögen auf Ihre Kinder übertragen? Dann kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Savas, damit Sie Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in den besten Händen wissen können. 

So steht er Ihnen entweder vorbereitend mit juristischem Rat bei der Gestaltung eines Testaments bzw. eines Erbvertrags zur Verfügung. Oder nach einem Erbfall als Fachanwalt für Erbrecht übernimmt er die Geltendmachung Ihrer Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche und ist Ihnen ebenfalls bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft behilflich.



Weitere Informationen finden Sie unter: www.plato-rechtsanwaelte.de

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