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Rechtsanwalt

Peter Groll

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
JA
von J. A. am 22.08.2022 um 16:08 Uhr
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Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Peter Groll hat sich vor allem durch die Beratung und Vertretung von Top-Managern und Führungskräften einen Namen gemacht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die Begleitung von Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen in Trennungssituationen sowie die Gestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen.

Durch seine langjährige Tätigkeit als Personalleiter in verschiedenen Geschäftsfeldern der Deutschen Lufthansa AG und sein General Management Studium in St. Gallen sind ihm Strukturen, Denk- und Handlungsweisen von Unternehmen bestens vertraut. Er beschäftigt sich besonders mit Fragestellungen rund um die variablen Vergütungen, Boni, Tantiemen und Provisionen. Er ist ferner als Referent auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen tätig, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften sowie anderen Printmedien.

Rechtsanwalt Groll ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.


Arbeitsrecht

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht umfasst einerseits das Individualarbeitsrecht und andererseits das Kollektivarbeitsrecht. Ersteres bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und letzteres beinhaltet Regelungen hinsichtlich der Verhältnisse zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden bzw. zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften. In der Kanzlei Groll & Partner werden Sie bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fachkundig und hoch qualifiziert beraten.

Arbeitgeber werden insbesondere bei der rechtssicheren Ausarbeitung bzw. Prüfung von Anstellungsverträgen, Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen unterstützt. Darüber hinaus werden Mandanten bei sämtlichen Anliegen in Zusammenhang mit dem Sozialplan oder der Umstrukturierung von Unternehmen zielorientiert betreut.

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, können ebenfalls von der etablierten Fachkompetenz der Rechtsanwälte in der Kanzlei Groll & Partner profitieren. Nach dem Erhalt der schriftlichen Kündigung haben Arbeitnehmer eine gesetzlich festgelegte dreiwöchige Frist, innerhalb derer die Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Die Rechtsanwälte der Kanzlei informieren ihre Mandantschaft über alle Modalitäten hinsichtlich der Kündigungsschutzklage und machen ferner ihre Ansprüche vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend.

Nicht nur bei der gerichtlichen Durchsetzung von Interessen werden Mandanten in der Kanzlei kompetent und zuverlässig betreut, sondern auch bei außergerichtlichen Verhandlungen, wie beispielsweise im Falle der innerbetrieblichen Konfliktlösung.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.

In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutschen Anwaltverein e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
  • Wirtschaftsclub Rhein-Main e. V.

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