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Rechtsanwalt

Daniel Aretz

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
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Über 26 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1998 und über 26 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
MG
von M. G. am 15.04.2024 um 15:58 Uhr
Engagierter Anwalt
Arbeitsrecht

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Warnstreik – Betriebsschließung eines Unternehmensteils – Forderung nach Einrichtung eines Betriebsrats. So können Szenarien aussehen, die das Arbeitsrecht berühren und dabei ein ganz besonderes Teilgebiet: das kollektive Arbeitsrecht. Die Komplexität des Fachgebiets Arbeitsrecht, mein Interesse daran und die Nachfrage nach Rechtsrat in diesem Bereich führten dazu, dass ich mich stets auf das Arbeitsrecht konzentriert habe.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht arbeite ich auch in angrenzenden Bereichen, wenn sie damit eng zusammenhängen, vor allen Dingen im Gesellschaftsrecht. Hier berate und vertrete ich Geschäftsführer und Vorstände in Trennungssituationen, bereite allerdings auch die Einstellung durch die Erarbeitung von Anstellungsverträgen vor. Auch begleite ich auf diesem Gebiet Unternehmenskäufe (Share und Asset Deals).



Rechtsanwalt Daniel Aretz 

Fachanwalt für Arbeitsrecht 

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 

 Nach Ablegung des Abiturs und einer Ausbildung zum Bankkaufmann habe ich von 1991 bis 1995 in Tübingen und Münster Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht studiert. Auch während des Referendariats bildete das Arbeitsrecht meinen Ausbildungsschwerpunkt. Dieses habe ich 1998 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen.

Aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und der gesammelten praktischen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mir im Jahre 2002 gestattet, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

 In der Zeit bis Juni 2004 war ich Partner einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in der Region. Ich habe diese Partnerschaft aufgegeben, um mich ganz meinen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten, dem Arbeitsrecht widmen zu können. Bis Oktober 2010 war ich in Bürogemeinschaft mit einem älteren Kollegen tätig. Ab dem 1.11.2010 habe ich den Beruf des Rechtsanwalts alleine in Mönchengladbach ausgeübt und mich weiter auf meinen Interessenschwerpunkt konzentriert. Seit dem Zusammenschluss mit mehreren Fachanwälten 2013 ist es mir nun möglich, mich noch stärker auf die ausgewählten Rechtsgebiete zu fokussieren. 




Arbeitsrecht

Dienstrecht und Arbeitsrecht für große Konzernstrukturen

 Im öffentlichen Dienstrecht und im karitativen Bereich habe ich Krankenhäuser hinsichtlich Vertragsrichtlinien und Tarifgestaltung beraten. Aber auch internationale Auseinandersetzungen, etwa mit deutschen Niederlassungen von multinationalen Konzernen, sind Fälle, derer ich mich annehme. Auch in der schwierigen Situation eines Betriebsübergangs oder einer Massenentlassung helfe ich Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren und Realismus für das rechtlich Machbare zu bewahren.

Sozialrecht und Kollektivarbeitsrecht

 Hierbei fließt mein Wissen aus dem Sozialrecht ein, ich erstelle für Ihren Betrieb einen Sozialplan und unterstütze Sie dabei, einen Interessenausgleich zu verhandeln. Als IHK-Dozent für Recht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht habe ich theoretisches Wissen aus diesem Bereich weitervermittelt und bin dadurch auf viele Mandate vorbereitet, die sich im Kollektivarbeitsrecht stellen können (Tarifverhandlungen führen, Betriebsvereinbarungen aushandeln, Besonderheiten des Arbeitsrechts der Kirchen anwenden).

Individualarbeitsrecht

 Im Individualarbeitsrecht berate ich in Bezug auf die Inhalte von Dienst- und Arbeitsverträgen und die formalen Anforderungen der Verträge, überprüfe Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen und wende meine Erfahrung auch auf Insolvenzfälle an, z. B. wenn eine Gesellschaft liquidiert wird.


Handels- und Gesellschaftsrecht

Somit verschmilzt das Gesellschaftsrecht an dieser Stelle mit meinem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. Im März 2016 habe ich erfolgreich den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht beendet. Dieses Rechtsgebiet stellt neben dem Arbeitsrecht einen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt dar, insbesondere wenn es um Unternehmensgründungen und -verkäufe geht.

Gesellschaftsform und Gesellschafterbeschlüsse

 Dabei unterstütze ich meine Mandanten bei Auswahl der richtigen Rechtsform und Vertragsgestaltung, über die Gründung und Veränderung von Personen-und Kapitalgesellschaften bis hin zu deren Liquidation. Im Bereich des Gesellschaftsrechts bearbeite ich nicht nur Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, sondern bereite auch Beschlussfassungen in Kooperation mit den beteiligten Notariaten vor.

Betriebsübergang und Liquidation

 In praktischer Weise habe ich z. B. auch im EU-Ausland, in den Niederlanden, einen großen Konzern in gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten. Bei der Gestaltung eines Betriebsübergangs, der eine Aufspaltung des Betriebs erforderte, habe ich entscheidende Weichen gestellt und selbst meinen Erfahrungshorizont erweitert. Im Jahr 2015 habe ich eine GmbH mit einer Bilanzsumme von über einer Million Euro liquidiert.

Handelsvereinbarungen und -konflikte

 Die handelsrechtliche Beratung und Vertretung erstreckt sich unter anderem auf die Erstellung von Kooperationsverträgen, Handelsmakler- oder Handelsvertreterverträgen sowie die Beratung und Vertretung von Mandanten in handelsrechtlichen Auseinandersetzungen, aber auch die Beratung und Vertretung von Organen einer AG oder GmbH in Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern.

Handelsvertreter- und Lieferantenbeziehungen

 Innerhalb der Kanzlei Korn Vitus bin ich Ihr Ansprechpartner für Konflikte mit Marktpartnern. Einige Beispiele: Ihr Vertriebspartner sollte in einem bestimmten Warensegment exklusiv Ihr Produkt vertreiben und verstößt gegen laufende Verträge. Ihr Lieferant liefert regelmäßig verspätet und Sie wollen Einbußen geltend machen und von ihm Schadenersatz und eine Vertragsstrafe einfordern. Sie arbeiten mit Handelsvertretern auf Provisionsbasis zusammen und aufgrund von Differenzen bei der Abrechnung ist ein Buchauszug erforderlich. In all solchen Fällen übertragen Sie mir gerne Ihr Mandat.




Grundsätzlich werden Sie bei mir nicht durch Bürozeiten eingeschränkt. Über die Seiten der Kanzlei ist eine Online-Rechtsberatung möglich. Die entsprechenden Konditionen finden Sie dort genannt. Da ich Außentermine wahrnehme, empfiehlt sich für einen persönlichen Termin, dass Sie diesen vorab telefonisch (unter 02161 / 99 303 304) oder über das Kontaktformular vereinbaren.




Weitere Informationen finden Sie unter:


Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte (VdAA)

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