Bewertungen von Fachanwalt Matthias E. Breugl

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

CW

von C. W. am 16.07.2023 um 18:15 Uhr

Exzellente Fachkompetenz
Baurecht & Architektenrecht
Herr Breugl beriet uns zielgerichtet und stichhaltig und schätzte die Sachlage zu jedem Zeitpunkt richtig ein.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich habe Ihnen bei der an Sie gerichteten Klage, die schließlich insgesamt abgewiesen wurde, gerne geholfen.
KH

von K. H. am 21.02.2023 um 19:50 Uhr

Hervorragende Vertretung in initial bedrohlicher mietrechtliche Angelegenheit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
In einer Mietangelegenheit wurden nach einer langjährigen Mietzeit von Vermieterseite plötzlich Forderungen an mich gestellt die ich als ziemlich bedrohlich empfunden hatte.
Glücklicherweise habe ich mich dann an die Kanzlei von Herrn Breugl gewandt.
Herr Breugl hat sich der Angelegenheit angenommen und mich umgehend besten fachlich sowie persönlich unterstützt. Schon nach den ersten Gesprächen hatte ich den Eindruck in besten Händen zu sein und kompetent vertreten zu werden. Anhand von Vorschlägen zu einer außergerichtlichen Einigung in Kommunikation mit der Anwaltschaft der Gegenseite habe ich die Expertise sowie das Verhandlungsgeschick von Herrn Breugl schätzen gelernt. Da sich die Gegenseite leider nicht kompromissbereit gezeigt hatte, hat mich Herr Breugl in dem folgenden gerichtlichen Verfahren vertreten und seine Einschätzung der Situation bestätigt.
Das resultierende Gerichtsurteil hat die Expertise von Hern Breugl vollumfänglich widergespiegelt. Herr Breugl konnte die Angelegenheit vollständig zu meiner Zufriedenheit abschließen.
Ich bin letztendlich sehr froh, Herrn Breugl als Beistands gewählt zu haben und kann ihn bestens weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Ich habe gerne geholfen.
OB

von O. B. am 07.07.2022 um 14:26 Uhr

Gewerbliche Mietsache
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Breugl hat uns in einer schwierigen Rechtssache über mehrere Jahre mit exzellenter Kompetenz und Hartnäckigkeit vertreten - nur zu empfehlen!!!
MW

von M. W. am 10.05.2022 um 08:11 Uhr

Fragen zu Auszug bezüglich Renovierung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich habe schon Erfahrungen mit vielen Anwälten gemacht und ich kann Herrn Breugl nur wärmstens empfehlen. Er setzt sich wirklich für seine Mandanten ein, hat stets ein hochprofessionelles auftreten und kennt sich in seiner Materie wirklich aus.
Wer einen hervorragenden Fachanwalt für Immobilienrecht sucht ist hier bestens aufgehoben!
AD

von A. D. am 23.02.2022 um 08:28 Uhr

Schnelle Rückmeldung z
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Breugl hat sich in Bezug auf die zeitliche Dringlichkeit sehr schnell in das Thema eingelesen und hilfreiche Hinweise dazu gegeben
Es freut mich, dass ich helfen konnte.
RU

von R. U. am 22.02.2022 um 08:41 Uhr

Überbau durch Wärmedämmung
Baurecht & Architektenrecht
Dank der kompetenten Hilfe von Hr. Breugl konnten die Beklagten davon überzeugt werden, dass ein Überbau durch Wärmedämmung rechtens und notwendig ist. Hr. Breugl hat mit guten Hinweisen und pragmatischer Vorgehensweise dazu beigetragen, dass das Verfahren zügig abgeschlossen werden konnte.
RH

von R. H. am 08.02.2022 um 19:43 Uhr

Kaufvertrag kam nicht zustande
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wir haben vor(!) einem Immobilienkauf Hr. Breugl konsultiert. Es war eine der besten Entscheidungen die wir treffen konnten, auch wenn der Kauf nicht zustande kam, gerade weil Hr Breugl uns aufgrund des Kaufvertrags, davon abgeraten hat. Er hat sehr zügig die wesentlichen Punkte im Kaufvertrag angemerkt und unseren Blick für weitere Immobilien geschärft. Die Beratung war umfassend, angemessen, verständlich und nachvollziehbar.
Sobald eine Immobilie wieder in die engere Auswahl kommt, werden wir auch diese von Hr. Breugl prüfen lassen.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. In Ihrem Fall war vom Kauf abzuraten, da der notarielle Kaufvertrag hinsichtlich der Bezugsfertigkeit kein konkretes Datum enthielt, sondern diese lediglich in Aussicht stellte und die vollständige Fertigstellung erst Ende 2023 zusicherte. Eine Inverzugsetzung mit der Bezugsfertigkeit war damit nicht gegeben. Sie hätten nicht entsprechend disponieren können. Immer wieder kommt es vor, dass sich Notare zu derartigen grenzwertigen Klauseln hinreißen lassen, weil sie vom Bauträger mit der Beurkundung beauftragt werden. Ich habe gerne geholfen.
RS

von R. S. am 11.01.2022 um 14:33 Uhr

Einer der BESTEN / Top-Anwalt !
Baurecht & Architektenrecht
Einer der Top-Anwälte für Baurecht in BW! Absolut und ohne Einschränkung empfehlenswert!
Herr Breugl agiert clever, geradlinig und sehr kompetent.
Seine Ratschläge und Auftritte waren souverän, charismatisch und zielführend.
Wir fühlten uns jederzeit bestens beraten und aufgehoben.
So einen Anwalt wünscht man sich an seiner Seite und besser nicht als Gegner, TOP!
Vielen Dank für die erfolgreiche Unterstützung in unserem sehr komplexen und schwierigen Fall. Auch besten Dank an seine kompetente und sympathische Innendienst-Mitarbeiterin, klasse!
Alles Gute! Fam. Schmierer
Vielen Dank für die nette Bewertung. Ich habe gerne geholfen, erst recht bei diesem für Sie exzellenten Ergebnis.
KF

von K. F. am 10.12.2021 um 08:50 Uhr

Prüfung des notariellen Kaufvertrags
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Breugl hat eine sehr gute Prüfung meines Kaufvertrags durchgeführt und alle offenen Fragen vollständig beantwortet, sodass ich den Vertrag mit einem guten Gewissen unterzeichnen konnte.
Sehr geehrte Mandantin, vielen Dank für Ihre Bewertung. Wie Sie aus meiner Beratung haben entnehmen können, ist es immer sinnvoll, vor einer derart wichtigen Entscheidung, die oft nur einmal im Leben getroffen wird, fundierten anwaltlichen Rat zur Hilfe zu nehmen, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Dabei genügt oft nicht, nur den notariellen Kaufvertrag prüfen zu lassen, sondern auch die Teilungserklärungsbaubeschreibung und zugrunde liegende Planungsunterlagen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit ihrer neuen Wohnung.
MH

von M. H. am 22.08.2021 um 16:01 Uhr

Hervorragender Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
mit Blick auf das Wesentliche u relevante Details