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Rechtsanwalt

Franz Schröder

Kanzlei Franz Schröder
Kanzlei Franz Schröder

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Arzthaftungsrecht
Über 38 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1986 und über 38 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
SB
von S. B. am 26.11.2022 um 15:49 Uhr
Ein sehr guter Anwalt.
Familienrecht

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Rechtsanwalt Franz Schröder

Fachanwalt für Familienrecht


Haben Sie eine gescheiterte Ehe hinter sich und benötigen Unterstützung bei Ihrer Scheidung?
Möchten Sie zur Absicherung Ihrer Rechte einen Ehevertrag abschließen?
Oder streiten Sie mit Ihrem Ex-Partner um das Sorgerecht?

Gerne berate ich Sie als Spezialist im Familienrecht bei allen anfallenden Fragen rund um Ehe & Scheidung!


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Rechtsgebiete, in denen ich beratend tätig bin:

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Mit viel Kompetenz berate ich Mandanten in allen Belangen, die das Mietrecht betreffen. Folglich sind sowohl Mieter als auch Vermieter in meinen Büroräumen herzlich willkommen. Ich gestalte Mietverträge und unterstütze Sie beim Entwurf und bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Haben Sie außerdem Fragen bezüglich Mietmängeln und damit verbundenen Mietminderungen oder hinsichtlich Mieterhöhungen, können Sie stets auf meine fachkundigen und kompetenten Antworten zählen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, ziele ich auf schnelle und zufriedenstellende Lösungen ab.

Familienrecht

Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie beispielsweise zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite. Sind Kinder von der Ehescheidung betroffen, kläre ich Sie zudem ausführlich über die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht auf. Ich kümmere mich des Weiteren um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für den Nachwuchs sowie für den Ehegatten. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Klärung von Adoptions- und Vaterschaftsfragen behilflich. Heiratswillige berate ich rund um die bevorstehende Eheschließung und fertige Eheverträge an.

Erbrecht

Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.


Arzthaftungsrecht

Haben Sie einen Gesundheitsschaden erlitten, den Sie auf einen ärztlichen Behandlungsfehler, fehlende ärztliche Aufklärung oder auf die Verletzung der Dokumentationspflicht zurückführen? Dann stehe ich Ihnen im Arzthaftungsrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, um Ihre Interessen konsequent zu vertreten. Ich verfüge über eine langjährig erworbene Berufspraxis in dieser Rechtsmaterie und kläre Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über Ihre Ansprüche auf.



Bereits seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen, kann Herr Rechtsanwalt Schröder somit auf eine langjährige Berufserfahrung und immense Fachkenntnis zurück greifen und ist damit optimal in der Lage, Sie in allen Bereichen rund um das Familienrecht, im Verkehrsunfallrecht, im Verwaltungs- und Sozialrecht und schließlich im Vertrags- und Schadensersatzrecht zu beraten und betreuen. Weiterhin ist er berechtigt, Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten.

Durch stetige Fortbildungen und den Nachweis überdurchschnittlicher praktischer Berufserfahrung im Bereich des Familienrechts wurde Herrn Rechtsanwalt Schröder im Jahre 2007 von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel „Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.

Dadurch ist er in der Lage, Sie insbesondere in allen Fragestellungen rund ums Familienrecht kompetent und fundiert zu betreuen. Unterstützt wird dies noch durch eine berufsübergreifende Kooperation mit dem Arzt und Psychotherapeuten Gerd Derhardt, die es Herrn Rechtsanwalt Schröder ermöglicht, seinen Mandanten auch das Mediationsverfahren anzubieten. Dabei handelt es sich um eine strukturierte, freiwillige Methode der Konfliktlösung, die es zum Ziel hat, bestehende Differenzen konstruktiv und gemeinsam beizulegen. Im Falle einer Scheidung z.B. kann das die Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein.

Franz Schröder ist gelistet in Rechtsanwälte Leverkusen und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

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