227 Anwälte für Befehl
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Befehl
Fragen und Antworten
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Befehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Befehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Befehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Befehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Befehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Befehl ist im Wehrstrafgesetz (WStG) als Anweisung eines militärisch Vorgesetzten an einen Untergebenen definiert. Ein Befehl kann schriftlich, mündlich oder auf andere Weise, beispielsweise durch Handzeichen, Flaggen oder Lichtsignale, gegeben werden. Der befehlende Vorgesetzte erwartet vom Befehlsempfänger Gehorsam, also dass dieser den Befehl ausführt. Ein Berufssoldat oder auch wer Wehrdienst leistet hat mit seiner Einberufung die Befehle der Vorgesetzten zu beachten. Befehlsverweigerung ist nach dem WStG strafbar. So kann ein Soldat wegen Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Befehle, die nicht zu dienstlichen Zwecken gegeben werden oder menschenverachtend sind, also beispielsweise gegen die EMRK verstoßen, müssen nicht befolgt werden. Wer auf Befehl eines Vorgesetzten eine Straftat begeht, ist gem. WStG nur schuldig, wenn er die Rechtswidrigkeit der Tat erkennt oder wenn diese offensichtlich ist. Beispielsweise muss sich ein Wehrdienstleistender, der auf Befehl einen Unbeteiligten schlägt, dafür wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Daneben kann ggf. auch der Befehlsgeber wegen Anstiftung oder Mittäterschaft verurteilt werden.
Nach Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland hat der militärische Bedeutung des Befehles im Alltag abgenommen. Kriegsdienstverweigerung bzw. Wehrdienstverweigerung ist inzwischen ebenso wenig notwendig wie Zurückstellung oder Zivildienst. Auch eine Musterung, mit der der Tauglichkeitsgrad festgestellt werden soll, findet nicht mehr statt, sodass weit weniger Menschen Befehlen ausgesetzt sind, wie noch vor einigen Jahren.
Aber auch in Bereichen außerhalb von Militär, Bundeswehr und NATO spricht man von einem Befehl. Bei Feuerwehr oder Polizei gibt es beispielsweise den Einsatzbefehl oder in einem Nachbarschaftsstreit fallen oft Sätze wie „Du hast mir gar nichts zu befehlen". Im EDV-Recht bezeichnet Befehl eine in den Computer eingeben Anweisung, den dieser dann ausführen soll. Durch einen Virus oder Trojaner ist ein Hacker unter Umständen in der Lage, Befehle auf fremden Computersystemen auszuführen. Das kann im Rahmen von Computerkriminalität strafbar sein und einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.
(ADS)
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