3.932 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Detlef Langbein
Kanzlei Dr. jur. Langbein, Domplatz 21, 06618 Naumburg (Saale) 6958.7751370425 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Detlef Langbein im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen War sehr zufrieden habe meine Antworten bekommen (18.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Schüller-Breidenbach
Kanzlei Doris Schüller-Breidenbach, Laurentiusstr. 87, 51465 Bergisch Gladbach 6683.0308568103 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Doris Schüller-Breidenbach
aus 8 Bewertungen Wie bekannt immer eine klare Kommunikation. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Krieger
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Krieger
ak-recht Kanzlei Anja Krieger, Westring 1, 76829 Landau in der Pfalz 6839.958667806 km
ICH BIN AN IHRER SEITE UND KÄMPFE FÜR IHR RECHT
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anja Krieger
aus 10 Bewertungen Frau Krieger ist eine sehr emphatische Frau sie hat mich kompetent beraten ich war nicht das letzte Mal bei ihr und … (07.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Reckmann Maître en droit
Rechtsanwalt Paul Reckmann Maître en droit
Dr. Bonn & Kollegen Rechtsanwälte und Notar, Wielandstraße 31, 60318 Frankfurt am Main 6825.8671048018 km
Ihr Spezialist für Familien- und Erbrecht
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Paul Reckmann Maître en droit bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich habe Herrn Reckmann in einer Erbengemeinschaft Sache aufsuchen müssen. Nicht nur, dass Herr Reckmann eine absolut … (27.02.2024)
Profil-Bild Anwalt Volkhard Hente
Anwalt Volkhard Hente
Kanzlei Volkhard Hente, 75, avenue des Vosges, 67000 Straßburg, Frankreich 6850.2641080391 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Anwalt Volkhard Hente ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Daniel
Kanzlei Forst, Klein Jamno 26, 03149 Forst (Lausitz) 7090.1655829317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Daniel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(10.04.2024) Hr. Daniel hat mich freundlich, sachlich und für mich gut verständlich, in unserem Erstgespräch kompetent beraten. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Kleidon
sehr gut
Kanzlei am Rochusplatz, Venloer Str. 569, 50827 Köln 6670.6731755297 km
Meine Erfahrung ist Ihr Erfolg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Kleidon
aus 14 Bewertungen Nach nun über 5 Jahren, mit insgesamt 3 verschiedenen Familienrechts-Anwälten/Innen habe ich - auf Empfehlung eines … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
Kanzlei Stephanie Ersfeld-Friedenstab, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6760734485 km
Es gibt für alles eine Lösung. Wir finden den für Sie passenden Weg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
aus 10 Bewertungen Frau Ersfeld-Friedensstab hat mich bei der Scheidung sehr kompetent vertreten. Unterhaltsforderungen wurden auf das … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
Friederici und Partner Rechtsanwälte, Chilehaus A - Fischertwiete 2, 20095 Hamburg 6720.7159851964 km
Pragmatische und einfache Lösungen für komplexe Rechtsfragen
Internationales Recht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
(24.06.2023) Herr Dr. Oppermann hat die Erbschaft meines in Spanien verstorbenen Vaters abgewickelt. Auf Anrufe oder E-Mails von …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper
sehr gut
Kanzlei Dr. Kamper & Kaya, Ostwall 1, 44135 Dortmund 6676.7701271784 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 11 Bewertungen Dank einer Empfehlung meines Vorgesetzten habe ich die Dienstleistungen von Dr. Kamper & Kaya in Anspruch … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Anwaltskanzlei Beatrice Artmann, Rauher Kamp 50, 44339 Dortmund 6672.6664438389 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Beatrice Artmann
(08.07.2013) Sehr gute fundierte Beratung. In meinen Augen sehr kompetent da immer auf den neusten Rechtsstand Die Kanzlei kann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Boßert
Rechtsanwältin Birgit Boßert
Anwaltskanzlei Boßert, Bergstr. 26, 20095 Hamburg 6720.0822427388 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Birgit Boßert
(21.03.2024) Einfach Klasse
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
sehr gut
Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg 6719.6461982954 km
Erbrecht und Familienrecht sind Bereiche für erfahrene Spezialisten und Fachanwälte - wie Sie sie im Team von ROSE & PARTNER finden.
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
aus 41 Bewertungen Sehr gute und schnelle Antwort (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frederik Neumann
Rechtsanwalt Frederik Neumann
CONIURISTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 6824.2753862998 km
Wer jeden Tag ein Euro spart, hat am Ende des Lebens hoffentlich einen fünfstelligen Betrag zusammen.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frederik Neumann bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Ehreke
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Ehreke
Kanzlei Bernhard Ehreke, Albrecht-Dürer-Str. 21, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.248328039 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Ehreke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Mein Anliegen wurde sehr sorgfältig und zu meiner absoluten Zufriedenheit erledigt. (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Peukert
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Peukert
Kanzlei Peukert, Klostergasse 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.3103598449 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Peukert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Eine sehr ruhige und super gute Anwältin. Sie weiß genau was sie macht. Lässt sich nicht einschüchtern oder auf … (15.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll , LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll , LL.M.
RA Björn-Thorben Knoll, LL.M., Dänische Straße 11, 24103 Kiel 6687.6952292204 km
verständlich beraten, kompetent vertreten
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll , LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Ich habe mit Herr Knoll zusammengearbeitet und kann mich nur herzlich Bedanken dei ihm . fachkundigen Beratung und … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Ivankovic
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Ivankovic
Rechtsanwälte Rudolf, Goldschadt und Kollegen, Gymnasiumstr. 25, 85049 Ingolstadt 7072.6474566471 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Vanessa Ivankovic gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Mein Problem mit Telefondienstanbieter gelöst (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Erdmann
sehr gut
Kanzlei Marion Erdmann, Hauptstraße 40, 26197 Großenkneten 6649.3118687261 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Erdmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Eine schnelle und erfolgreiche Schadens Regulierung durchgeführt (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Esser
Rechtsanwalt Wolfgang Esser
ESSER Rechtsanwälte, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm 7006.3508231524 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Esser
(10.05.2023) Herr Esser hat sich am selben Tag noch gemeldet. Wir bekamen sofort einen Termin. Vor allem ein sehr umgänglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
Kanzlei Katsch, Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin 6987.7994290329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
aus 455 Bewertungen Kurze und sachliche Gespräche. Gutes Ergebnis. Sehr empfehlenswert! (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Rechtsanwälte Leeb & Leeb, Erthalstr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.0841765096 km
Erbrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Leeb
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Gottschalk
Rechtsanwältin Silke Gottschalk
Gottschalk I Dr. Wetzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hammfelddamm 4a, 41460 Neuss 6646.576945735 km
Juristische Exzellenz, persönliche Betreuung: Unsere Kanzlei steht für Ihr Recht und Ihre Interessen – verlässlich, engagiert, erfolgreich.
Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Gottschalk
aus 6 Bewertungen Wir sind Vertreter einer NGO. Frau Gottschalk hat uns im Vereins- und Verbandsrecht sehr gut beraten. Darüber hinaus … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Erdrich
Rechtsanwalt Robert Erdrich
Erdrich & Collegen, Markt 3, 53111 Bonn 6694.642666203 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Erdrich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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