3.923 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Anwalt Dr. Manuele Piccioni
sehr gut
Anwalt Dr. Manuele Piccioni
Piccioni von Planner, Via Ofanto, 18, Rom, Italien 7560.5163816482 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Anwalt Dr. Manuele Piccioni
aus 24 Bewertungen Ich wurde sehr gut, freundlich und höflich von Herrn Piccioni betreut und beraten. Herr Piccioni hat unsere Fragen … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger
BRP RENAUD, Königstr. 28, 70173 Stuttgart 6930.9500108361 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger
aus 22 Bewertungen Frau Dr. Ackermann-Sprenger überzeugt durch eine sehr professionelle, rechtssichere, sachlich klare und gleichwohl … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Gutzeit
Rechtsanwalt Marcus Gutzeit
Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier (Sozietät GHSM), Unter den Linden 4, 34225 Baunatal 6807.7009035684 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Gutzeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Lic. jur. Malte Trilling
Kanzlei in der Rathausgasse, Rathausgasse 1, 94078 Freyung 7202.1374068234 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Lic. jur. Malte Trilling
aus 5 Bewertungen Herr Trilling ist ein toller Anwalt. Das ganze Kanzleiteam ist sehr nett, hilfsbereit und hat immer ein offenes Ohr! … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
Kanzlei an der Kirche, An der Kirche 1a, 31832 Springe 6765.8980693156 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
(05.11.2023) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Frau Strasser ist kompetent und lösungsorientiert. Sie hat mir und meinem Kind in großer Not geholfen und ich würde … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Rechtsanwalt Ariel Zimmermann
Kanzlei Ariel Zimmermann, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.614501289 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ariel Zimmermann gerne zur Verfügung
(23.04.2021) Ich kam mit einem dritten Abmahnung meines Arbeitgebers und ging mit einer nicht denkbaren Abfindung aus dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Silvia Krug ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(31.10.2023) Ich hatte eine Anfrage per Mail an Silvia Krug versendet. Die Rückantwort ist sehr schnell erfolgt. Zusätzlich hat die …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
sehr gut
Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.3078761294 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 43 Bewertungen Auf Empfehlung kam ich zu Herrn Müller- Päuker. Frau Frisch hat mich in der Kanzlei betreut . Ich bin sehr zufrieden … (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Kraas und Teiser, Breiter Weg 12, 59872 Meschede 6726.9573533967 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Martin Bienstein
(18.12.2023) Ich benötigte Infos zu einer Inkasse Sache gegen meine Mutter. Anfrage per Mail bezüglich Information und Termin. Den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tommy Herzlieb
Kanzlei Tommy Herzlieb, Feldstraße 2, 15848 Beeskow 7043.4277487726 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Tommy Herzlieb
(09.11.2022) ICH, 80% Schwerbeschädigter, stehe -heute 09.11.2022, 9,56 Uhr, 10 Minuten VOR ZeitTermin draußen im Regen, VOR …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Gößl
Rechtsanwalt Gerhard Gößl
Anwaltskanzlei Gößl, St. Ilgener Straße 51, 69181 Leimen 6868.0402642208 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Gerhard Gößl
(14.01.2015) Freundlich, hilfsbereit und fördert unstreitige Lösungen. Ich fühle mich gut aufgehoben.
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
Frey Mediation und Beratung, Radgasse 13, 73430 Aalen 6985.3139066081 km
"Es liegt an uns, ob wir aus den vielen Steinen, die wir einander in den Weg legen, Mauern oder Brücken bauen." Ernst Ferstl
Mediation • Familienrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
(19.09.2020) Wir waren sehr zufrieden mit der Rechtsberatung und die Kommunikation mit Frau Spanuth. Sie hat uns sehr geholfen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestr. 2, 32756 Detmold 6739.4101555846 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
(10.08.2020) guter anwalt ruhig selbsterklärend
Profil-Bild Rechtsanwalt Igor Lukaschev
Advokat Igor Lukaschev, Herrenhäuser Str. 61, 30419 Hannover 6763.7305240689 km
Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Igor Lukaschev hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Illenseher
Rechtsanwalt Christian Illenseher
kohlmeier illenseher Rechtsanwälte, Neuhauser Str 1, 80331 München 7118.9575151641 km
Fachanwalt Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Illenseher für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Der Anwalt unseres Vertrauens, oft gefragt, oft unseren Freunden empfohlen. Und alle waren bislang immer hoch … (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
Thiele, Rother & Partner GbR, Heiliger Weg 3-5, 44135 Dortmund 6676.9080038455 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 30 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und Notar sowie der Mitarbeiter. Sehr gute Beratung und sehr schnelle Bearbeitung. Würde ich … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Tiemann
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Tiemann
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.860786425 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Tiemann gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen Hallo ich möchte mich hier sehr herzlich bei Herrn Thiemann und seinem Anwalt,s Team bedanken. Ich kann nur sagen er … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Joe
Rechtsanwalt Michael Joe
Anwaltskanzlei Berlinger - Joe - Dag, Eichenbühler Str. 1, 63897 Miltenberg 6884.6609635166 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Joe ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.
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Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.
WHBS - Werner Haarer Bodmann Süß Rechtsanwälte, Stephanienstraße 30, 76133 Karlsruhe 6868.3647159964 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.
aus 20 Bewertungen Bisher top, schnelle Antwort und Hilfe Gute Beratung und hilft uns auch bei unserem Anliegen (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Kastropp
Rechtsanwalt Jürgen Kastropp
Kanzlei Kastropp, Thurmayerstr. 7, 93049 Regensburg 7099.3655132184 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Kastropp
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
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Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
Erbrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
aus 12 Bewertungen Frau Steinkopff hat uns in der Angelegenheit einer Flugstornierung wegen Airline-Insolvenz umfassend, ausführlich und … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann
Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann
Kanzlei Kunzenmann, Salurner Str. 14, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.5515021439 km
Erbrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Josef Kunzenmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(23.02.2022) Bisher noch Recherchephase mit Einholung von Unterlagen und Informationen. Sehr schnelle Antwort auf meine Anfrage und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Zischke
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Kanzlei Dagmar Zischke, Hummelsbütteler Landstr. 12, 22335 Hamburg 6717.8142205058 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dagmar Zischke gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Frau Zischke konnte uns zwar nicht helfen und hat die Gründe dafür sehr gut deutlich machen können. Dabei hat Sie sich … (08.04.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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