3.923 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Riefer
Rechtsanwalt Michael Riefer
Kanzlei Riefer, Saarstraße 16, 76887 Bad Bergzabern 6837.9437387275 km
Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Riefer
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Slotta
sehr gut
Kanzlei Marco Slotta, Breite Str. 38, 39576 Hansestadt Stendal 6879.8890405471 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marco Slotta
aus 16 Bewertungen Super Anwalt immer für einen Spaß zu haben dabei sehr kompetent. Würde ihn jederzeit weiterempfehlen. Also in diesem … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dittmar Lemke
Lemke Hildebrand Rechtsanwälte GbR, Neuer Wall 7, 20354 Hamburg 6719.9165800598 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dittmar Lemke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Backschat-Weking
Rechtsanwältin Dorit Backschat-Weking
Dorit Backschat-Weking Rechtsanwaltskanzlei, Briloner Landstr. 36, 34497 Korbach 6774.2101793127 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dorit Backschat-Weking unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(24.04.2021) 5 Sterne sachliche Ausführung und klare Haltung über mein Anliegen. Freundlich und zuvorkommend.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter M.B.L.-HSG
Höchstetter & Koll., Kobellstr. 10, 80336 München 7118.3208660753 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter M.B.L.-HSG
(12.07.2017) Die Kanzlei Höchstetter begleitet mich und meinen Bruder jetzt schon seit 2 Jahren. Eine sehr kompetente Beratung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidemarie Kreil
sehr gut
Rechtsanwältin Heidemarie Kreil
Kanzlei Heidemarie Kreil, Herzog-Maximilian-Straße 8, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 7091.1243139104 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heidemarie Kreil gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Frau Kreil ist eine hervorragende Anwältin. Sie hat mich sehr gut beraten und vertreten. Ein ❤️ liches Dankeschön an … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Rothe
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Rothe
Dr. Dörfler, Liefländer & Rothe, Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg 6984.7540268063 km
Ihr Nachlass - mein Spezialgebiet.
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Rothe gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen ...zur allgemeinen Aufklärung unseres Anliegens war zielführend. In Abstimmung müssen Dokumentationen vorgelegt werden … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Norbert Willems
Rechtsanwalt Dr. Norbert Willems
Anwaltskanzlei Dr. Willems, An der Alteburger Mühle 3, 50968 Köln 6678.077993277 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Willems bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Becker
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Becker
Anwaltskanzlei Ulrike Becker, Am Vinckenbusch 56, 48351 Everswinkel 6676.699142599 km
Über 25 Jahre anwaltliche Erfahrung !
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Becker vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Schnelles, sehr kompetentes und unkompliziertes Handling von Anfragen und Fällen. Sehr empfehlenswert! (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Tanneberg
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Tanneberg
TANNEBERG | Fachanwalt für Erbrecht, Fintelmannstraße 22, 14469 Potsdam 6959.6022208694 km
Fachanwalt für Erbrecht - denn wir machen nur Erbrecht!
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tino Tanneberg
aus 13 Bewertungen Kompetente Beratung von Herrn Tanneberg zum Erbrecht, hier Erstellung eines Testaments. Es ist wichtig eine geordnete … (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Becker
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Becker
aus 21 Bewertungen Professionelle und kompetente Beratung. Sehr zu empfehlen! (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Grolle
Kanzlei Guido Grolle, Bremerstraße 19a, 44135 Dortmund 6677.2332801037 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Guido Grolle ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt und hatte diesbezüglich 2 gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenpartei. … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
"Andere denken nach, wir denken vor."
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
aus 17 Bewertungen Sehr kompetente, schnelle Reaktion gegenüber dem Ordnungsamt bezüglich der angeblichen Geschwindigkeitsübertretung. … (18.02.2023)
Profil-Bild Notar Roland Horsten
sehr gut
Notar Roland Horsten
HORSTEN Ihr Notar in Wetzlar, Am Leitz-Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Einfach. Richtig. Wir sind eine auf notarielle Dienstleistungen spezialisierte Kanzlei im schönen Wetzlar. Wir mögen es unkompliziert und sprechen Ihre Sprache.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Rechtsanwalt Herr Notar Roland Horsten hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 65 Bewertungen Sehr netter und kompetenter Notar der alles verständlich erklärt. Vielen Dank (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt John Philip Sühring
Rechtsanwalt John Philip Sühring
Kanzlei Sühring, Holm 15, 24340 Eckernförde 6663.5901869511 km
Persönlich bestens beraten.
Familienrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt John Philip Sühring gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Welzel
Kanzlei Christina Welzel, Dietzgenstr. 38, 13156 Berlin 6971.2385354278 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Christina Welzel für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung von Frau Welzel und kann Sie jedem empfehlen, der nicht nur nach … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gläser
Rechtsanwalt Holger Gläser
GLÄSER RECHTSANWÄLTE, Bahnhofstraße 24, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8138396312 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Gläser gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich bin von Herrn Gläser sehr begeistert. Auf meinen Hilferuf via E- Mail kam wenig später gleich der Rückruf und am … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Weber
Rechtsanwalt Michael Weber
Anwaltskanzlei WS - Weber & Schulz, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart 6936.852168131 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Weber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Hat sehr positiv erklärt das in diesem Fall ein Gericht nicht helfen kann. (02.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Müller
Rechtsanwalt Klaus Müller
Rechtsanwaltskanzlei TAIBER & MÜLLER, Bahnhofstr. 23, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4753536761 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Müller bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(07.09.2021) Sehr ausführliche und konkrete Beratung und Durchführung von Erbrechtsvorgängen und Testamenten. Außerdem gute …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
sehr gut
Anwaltskanzlei Anett Wetterney-Richter, Regierungsviertel / Hospitalstraße 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 104 Bewertungen Nach einen von uns erlittenen unverschuldeten Auffahrunfall auf unsere 2 PKW (1 Totalschaden und ein Heckschaden) + 2 … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Kauder
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Kauder
Kanzlei Tings & Kauder, Huestr. 18, 44787 Bochum 6663.0844286535 km
"Wenn Du mir sagst, was Du erreichen willst, sage ich Dir, was Du erreichen kannst."
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo Kauder bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 41 Bewertungen Ausführliche Beratung zur Instandsetzung von Wohneigentum durch die Wohneigentümergemeinschaft. (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek
Kanzlei Dr. Gacek, Schumannstr. 18, 10117 Berlin 6973.3113317788 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek
aus 6 Bewertungen Frau Dr. Gacek hat mich in meinem langwierigen und sehr komplexen Scheidungsverfahren hervorragend und enorm kompetent … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Klemmer
Rechtsanwalt Boris Klemmer
Löber Steinmetz & García, Pérez Zamora, 9, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6105.4704326282 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Boris Klemmer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(31.07.2021) Alles war positiv (klare und schnelle Antworten).
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Tilman Schneider
Kanzlei Tilman Schneider, Remsweg 6, 71638 Ludwigsburg 6926.5266045331 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tilman Schneider gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Schnelle, direkte Antwort, schnelles Handeln immer erreichbar etc. Klar in der Fallanalyse. Einwandfrei (20.10.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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