78 Anwälte für Erfindung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfindung
Fragen und Antworten
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Erfindung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfindung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Erfindung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Erfindung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfindung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Als Erfindung wird die Schöpfung von etwas Neuem - einem Erzeugnis oder einem Verfahren, etwa zur Herstellung eines Erzeugnisses - bezeichnet, mit dem man z. B. bisherige Probleme lösen kann oder das eine effektivere Arbeitsweise ermöglicht. Hier ist beispielsweise das Fracking oder die Röntgenmaschine zu nennen.
Ein Erfinder kann seine Erfindung mit Schutzrechten wie einem Patent oder einem Gebrauchsmuster vor einer rechtswidrigen Nachahmung bzw. der Produktpiraterie bewahren. Schließlich steht etwa einem Patentinhaber das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung zu. Voraussetzung für den Ideenschutz ist allerdings, dass es sich um eine technische Erfindung handeln muss, die neu und gewerblich nutzbar ist sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Damit können etwa Entdeckungen oder Pläne nicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt werden.
Denn eine Entdeckung wird vielmehr dann angenommen, wenn lediglich etwas schon Existierendes, aber bisher Unbekanntes gefunden wird, z. B. die Schwerkraft, Röntgenstrahlung oder eine bisher unentdeckte Tier- oder Pflanzenart. Bei einer Erfindung dagegen werden z. B. häufig der bisherige Stand der Technik als Grundlage für die Forschung herangezogen und bestehende Erzeugnisse weiterentwickelt. So wurde etwa das Telefon nicht allein von Alexander Graham Bell erfunden. Auch andere Forscher, wie z. B. Philipp Reis, beschäftigten sich zuvor mit der elektrischen Übertragung von Signalen, sodass Alexander Graham Bells Erfindung auf deren Arbeit basierte.
Im Erfinderrecht gilt daher: Wer verhindern möchte, dass seine Erfindung „gestohlen" wird, sollte sie rechtzeitig beim Patentamt anmelden und z. B. Patentschutz anstreben. Im Falle einer Patentverletzung muss der Hersteller einer Fälschung mit einer Abmahnung durch den Patentinhaber oder sogar einer Unterlassungsklage rechnen. Hier kann ein Patentanwalt bestimmt weiterhelfen.
Wurde die Erfindung von einem Beschäftigten während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gemacht, stellt sich die Frage, wem die Rechte daran zustehen: dem Arbeitgeber oder seinem Mitarbeiter? Denn grundsätzlich steht das Recht an einer Erfindung dem Erfinder selbst zu. Ausnahmen gibt es aber im Arbeitsrecht. Hier ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz anzuwenden, wonach eine Diensterfindung dem Chef zusteht. Der Arbeitgeber muss seinem kreativen Angestellten jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine angemessene Vergütung als Ausgleich für den Rechtsverlust an der Erfindung zahlen.
(VOI)
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