84 Anwälte für Forstrecht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Forstrecht
Fragen und Antworten
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Forstrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Forstrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Forstrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Forstrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Forstrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Forstrecht unterfällt dem Verwaltungsrecht und umfasst nicht nur den Betrieb und die Förderung, sondern auch die Überwachung der Forstwirtschaft. Bundeseinheitlich ist das BWaldG (Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft) anzuwenden. Jedes Bundesland hat aber ferner ein eigenes Waldgesetz, das zu beachten ist.
Nach § 1 BWaldG soll der Wald nicht nur als Rohstoffquelle angesehen werden. Schließlich spielt ein Wald auch eine erhebliche Rolle für die Umwelt - etwa wegen der Reinhaltung der Luft - und muss daher erhalten und - sofern möglich - vergrößert werden. Ferner erfüllt ein Wald eine sog. Schutz- und Erholungsfunktion, sodass sichergestellt werden muss, dass niemand den Baumbestand bzw. Pflanzenbestand willkürlich verringert bzw. die Tiere des Waldes unberechtigt jagt. Damit hat das Forstrecht auch Einfluss auf z. B. das Jagdrecht, Bodenschutzrecht oder Wasserrecht.
So gilt im Forstrecht etwa, dass niemand den Wald ohne die Genehmigung der zuständigen Behörde roden oder aufforsten darf. Wer Wilderei begeht, muss mit einem Strafverfahren und schlimmstenfalls mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch der Jäger, der sich nicht an die jeweilige Schonzeit hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ferner begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich z. B. innerhalb der gesetzlichen Zeiten nicht an das im Wald geltende Rauchverbot hält oder etwa von der Polizei bzw. dem Forstbesitzer beim Grillen im Wald erwischt wird. Schließlich kann ein derartiges Verhalten schnell zu einem Brandschaden führen und den Wald und seine Bewohner zerstören. Die zuständige Behörde kann dann gegenüber dem Störer eine Verwarnung aussprechen bzw. die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden.
Nach dem BWaldG können sich überwiegend Forstarbeiter bzw. -besitzer in einem Verein bzw. Verband zusammenschließen, um gemeinsam z. B. die Forstwirtschaft zu fördern. Das Forstrecht umfasst aber auch andere rechtliche Probleme. Werden z. B. Forstarbeiter während ihrer Tätigkeit in einen Unfall verwickelt, kommen eventuell Regeln aus dem Arbeitsrecht oder auch aus dem Schadensersatzrecht zur Anwendung. Ferner muss etwa der Anspruch eines Wanderers auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld geprüft werden, wenn er im Wald von einem herabfallenden Ast getroffen wurde. So könnte der Waldbesitzer gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben, weil er die Waldwege nicht ordnungsgemäß erhalten und gesichert hat. Auch ein Nachbarschaftsstreit über den Verlauf der Grundstücksgrenze oder Beschwerden von Wanderern über eine Lärmbelästigung wegen Rodungsarbeiten, die falsche Rodung bzw. Kahlrodung eines Waldes oder die Fällung eines kranken Baumes im eigenen Garten können unter das Forstrecht fallen.
(VOI)
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