79 Anwälte für Haustier
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„Vertrauen und Bodenschätze muss man gewinnen.“ (Erhard Horst Bellermann )
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Haustier
Fragen und Antworten
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Haustier: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Haustier umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Haustier und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Haustier: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Haustier sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Haustiere sind Tiere, die wegen ihres Nutzens oder zum reinen Vergnügen vom Menschen gezüchtet werden und im oder auf dem Gelände des Hauses gehalten werden.
Haustiere sind durch Domestikation, d.h. durch Züchtung, aus Wildtierarten hervorgegangen. Um jedoch als Haustiere gehalten werden zu können, müssen Tiere bestimmte körperliche und verhaltensbiologische Merkmale aufweisen. Oftmals wird der Begriff Haustier mit dem Begriff des Heimtiers verwechselt. Haustiere sind Arten, die in erster Linie als Nutztiere gezüchtet und gehalten werden, z. B. Kühe, Schweine, Pferde u. Ä. Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen usw.
Ein Nutztier dient dazu, den Menschen zu ernähren (z.B. durch sein Fleisch oder seine Milch) oder ihm zu helfen (z. B. durch Arbeit, die es für ihn verrichten soll). Ein Heimtier dient primär als Freude für seinen Besitzer, kann aber auch ein nützlicher Helfer sein (z. B. Blindenhunde).
Die Züchtung von Haustieren erfolgte zuerst mit dem Ziel, tierische Rohstoffe und Nahrungsprodukte einfacher und leichter gewinnen zu können als durch die Jagd. Anschließend wurden die Tiere vor allem wegen ihrer Zug- und Tragleistung domestiziert. Die Züchtung zum reinen Vergnügen begann erst in der Zeit nach Christi Geburt. Im vergangenen 20. Jahrhundert kam die Verwendung als Versuchstier als teilweise unrühmlicher Grund der Züchtung hinzu.
Durch Domestikation werden die körperlichen Eigenschaften der Tiere stark verändert, so dass manche typischen Fähigkeiten des Wildtieres weggezüchtet oder verloren gegangen sind. Besondere Eigenschaften, die das Tier für das Zusammenleben mit dem Menschen geeigneter machen, werden hingegen gefördert. Die meisten Haustiere haben die Fähigkeit zum Überleben in der Wildnis verloren. Manche können sich jedoch, wie etwa die Hauskatze, leicht auf eine vom Menschen unabhängige Lebensweise umstellen.
Das älteste bekannte Haustier ist der Hund, der aus Wolfsarten herausgezüchtet wurde. Später wurden als Haustiere Schweine, Rinder und Schafe gehalten. Die anderen Haustier- bzw. Heimtierarten folgten danach.
Zu den domestizierten Säugetieren gehören z. B.:
- Esel
- Pferde
- Schweine
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Hund
- Katze
Domestizierte Vögel sind z. B.:
- Hausente
- Hausgans
- Haushuhn
- Wellensittich
- Kanarienvogel
Andere, als domestiziert geltende Tierarten sind Goldfische, Karpfen und Honigbienen.
(WEI)
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