3.435 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwalt Boris von Deringer
sehr gut
Rechtsanwalt Boris von Deringer
von deringer Rechtsanwaltsgesellschaft in Partnerschaft, Emser Straße 166, 56076 Koblenz 6746.343798656 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Boris von Deringer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Top Beratung... noch am gleich Tag alles per Email sehr verständlich übermittelt... DANKE!!! (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Büchner
Kanzlei Sabine Büchner, Kirchstr. 90, 26871 Papenburg 6591.7521552947 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Büchner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Hanebuth
Rechtsanwältin Miriam Hanebuth
RECHTSANWÄLTIN MIRIAM HANEBUTH, Johann-Helgert-Weg 1, 92696 Flossenbürg 7074.0600215896 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Hanebuth - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Sie konnte bei einer schwierigen Rechtslage kompetent helfen. Ich kann und werde Frau RAin guten Gewissens weiter … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt
Kanzlei Schmitt, Urbanstr. 4, 96047 Bamberg 6975.5310449765 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
(10.01.2022) Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. So wie es sein muss.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Uwe Kluin
sehr gut
Rechtsanwalt Jan-Uwe Kluin
Rechtsanwaltssozietät Dr. Dr. Lichtenberg & Kollegen, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3084120717 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Uwe Kluin ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 25 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der kompetenten rechtlichen Unterstützung von Herr Kluin im Bereich Verkehrsrecht. Seine … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Wendrich
Kanzlei Alexander Wendrich, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin 6971.5301594438 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Wendrich hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(27.02.2024) Obwohl die Reaktion der HUK noch aussteht, denke ich , dass der nötige Druck zur Beilegung vorhanden ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wegener
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Wegener
Kanzlei Volker Wegener, Essenweinstr. 4-6, 90443 Nürnberg 7011.719516035 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Wegener vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 63 Bewertungen Bin auf Empfehlung zu ihm und muss sagen das er mir alles so erklärt hat das man die sache versteht. Dazu hat er mir … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Gutowski
Rechtsanwalt Peter Gutowski
Gutowski & Zahn, Schillerstr. 47, 95028 Hof 7013.0851320413 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Gutowski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen angenehm beraten worden (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Gremske
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Gremske
Kanzlei Gremske, Kranichstr. 4a, 17034 Neubrandenburg 6907.3832258674 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Gremske
aus 14 Bewertungen Wenn ich weiter zu mein Betreuer möchte muss ich immer leider nur mit den skiteren am Telefon reden das finde ich … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Lück
Rechtsanwalt und Notar Christian Lück, Eutiner Str. 16, 24306 Plön 6713.0180776716 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Christian Lück
(15.08.2023) Herr Lück ist sehr freundlich und höchst kompetent, ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und würde ihn jederzeit wieder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Reinold
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Reinold
Rechtsanwälte Luckhaus Reinold Hülsmann & Panzer, Hofkamp 138, 42103 Wuppertal 6670.8008614135 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Michael Reinold ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 134 Bewertungen Herr RA Reinold hat uns in einer Mieterhöhung-Angelegenheit gerichtlich vertreten und wir befanden uns bei ihm in … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stamm
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Stamm
König Stamm Rechtsanwälte, Zschochersche Str. 41, 04229 Leipzig 6980.5821211176 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Stamm gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Danke für die schnelle und komplette Beratung die uns sehr geholfen hat. Auch die Terminveränderungen unsererseits … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Langlotz
Kanzlei Christopher Langlotz, Viktualienmarkt 5, 80331 München 7119.4548633372 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christopher Langlotz
(15.04.2024) Sehr gute Beratung und ständige Erreichbarkeit! Kompetente, sachliche Beratung-vom Erstgespräch bis zur Einigung. Von …
Profil-Bild Rechtsanwalt Guntram S. Meiß
Rechtsanwalt Guntram S. Meiß, Hans-Löscher-Str. 37, 39108 Magdeburg 6892.4361039885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Guntram S. Meiß gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Ich bin vom Auftreten des Rechtsanwalts Meiß angenehm überrascht. Mit ruhiger Stimme hat er mir die Befangenheit … (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Es ging bei der Erstberatung um die Mietverträge. Bin am Telefon schon richtig informiert worden. Sehr kompetent, … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Schießl
Rechtsanwältin Brigitte Schießl
Kanzlei Brigitte Schießl, Anton-Bruckner-Weg 5, 92521 Schwarzenfeld 7080.3445365716 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Brigitte Schießl
aus 6 Bewertungen Freundliche, kompetente Anwältin. Die Beratung zu einer friedlichen Einigung war sachlich und hilfreich. Jederzeit … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Kanzlei Janitschke, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.5857580154 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Janitschke
(31.08.2023) Seher kompetent kann nur weiter empfehlen. Danke!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ley
Dr. Menne & Ley, Bahnhofstr. 34b, 41747 Viersen 6623.8063769073 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Ley
aus 8 Bewertungen Der Anwalt hat sich nocham selben Tag gemeldet um einen Termin zu vereinbaren. Mit dem Ablauf und Ausgang des Termins … (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Heeren
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Heeren
Rechtsanwälte Heeren - Hänsel: Einzelanwälte in Bürogemeinschaft, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Heeren – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Danke, alles geklappt. (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nia Falke
sehr gut
Rechtsanwältin Nia Falke
Anwaltskanzlei Falke, Im Trutz Frankfurt 49, 60322 Frankfurt am Main 6929.071372143 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Nia Falke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 11 Bewertungen hat das Problem in kurzer Zeit gelöst (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Strotmann
Maren Strotmann, Annagraben 37-39, 53111 Bonn 6694.1098867183 km
Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maren Strotmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Frau Strotmann arbeitet von der ersten Sekunde an sehr akribisch und zuverlässig. Ihre Briefe an die Gegenseite waren … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Lühring
Rechtsanwalt Tilman Lühring
Scholz | Lühring & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Obernstraße 58-62, 28832 Achim 6692.6906393665 km
Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Tilman Lühring

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.