131 Anwälte für Promotion
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SCHACH dem AMTSSCHIMMEL!
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Mein Anwalt. Mein Recht.
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Energische, aber seriöse Vertretung der Interessen des Mandanten - bei größter juristischer Sorgfalt
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Promotion
Fragen und Antworten
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Promotion: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Promotion sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Promotion: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Promotion umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Promotion und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Promotion bedeutet, dass dem Doktoranden der akademische Grad des Doktors bzw. einer Doktorin verliehen wird. Voraussetzung hierfür sind das Anfertigen der Dissertation - der wissenschaftlichen Arbeit, die der Doktorand selbstständig erstellen muss - und eine mündliche Prüfung. Der Urheber muss nicht nur den derzeitigen Stand der Forschung und Wissenschaft in der Dissertation zusammenfassen, sondern muss selbst forschen und damit zeigen, dass er zu eigenständigem und wissenschaftlichem Arbeiten in der Lage ist.
Mit der Promotion hat man dann den höchsten akademischen Grad, den es in Deutschland gibt. Bis dahin ist es aber ein langer Weg. Denn grundsätzlich ist eine Promotion nur möglich, wenn man erfolgreich ein Studium abgeschlossen hat. Allein beim Studium der Medizin gibt es eine Ausnahme, wonach Medizinstudenten bereits vor dem Studienabschluss mit ihrer Dissertation beginnen können.
Wer promovieren will, muss beim zuständigen Dekanat seine Zulassung zum Doktorand beantragen und sein Dissertationsthema nennen, sofern er schon eines hat. Daneben benötigt man einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter, der/die einem während der Erstellung der Doktorarbeit zur Seite steht.
Nachdem der Doktorand der Fakultät seine Dissertation vorgelegt hat, wird die Promotion eingeleitet, d. h, das Prüfungsverfahren bzw. das sog. Promotionsverfahren beginnt. Hierbei wird auch eine Prüfungskommission bestellt, die unter anderem die Disputation - das ist eine mündliche Prüfung, in der der Doktorand seine Arbeit öffentlich verteidigt - durchführt und bewertet. Statt einer Disputation muss der Doktorand häufig auch mit einer mündlichen Prüfung in Form des sog. Rigorosum rechnen, bei dem nicht nur das die Dissertation betreffende Fachgebiet abgefragt wird, sondern auch benachbarte Fachgebiete. Kommt bei der Überprüfung der Arbeit heraus, dass der Ersteller geschummelt hat, führt das in der Regel zum Nichtbestehen der Dissertation.
Eine Promotion ist in Deutschland nach den Grundsätzen für die Veröffentlichung von Dissertationen ferner nur möglich, wenn der Doktorand seine Arbeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich macht. Er muss also neben der Arbeit, die er der Fakultät zur Prüfung vorlegt, zusätzliche drei bis sechs Exemplare zur Archivierung an die Hochschulbibliothek übergeben. Darüber hinaus hat er für eine weitere Verbreitung seiner Dissertation zu sorgen. Das ist z. B. möglich durch das Einstellen der Arbeit ins Internet oder über den Druck der Dissertation bei einem Verlag.
Der durch die Promotion erhaltene Doktortitel kann aber von der Hochschule wieder aberkannt werden. Das ist z. B. der Fall, wenn später herauskommt, dass die Arbeit ein Plagiat ist. Der Schummler muss ferner mit einem Strafverfahren rechnen. Denn wenn man bei der Erstellung der Arbeit etwa seine Quellen nicht angegeben hat, begeht man eine Urheberrechtsverletzung nach den §§ 106, 108a Urhebergesetz (UrhG). Ein Betrug bei der Erstellung der Dissertation kann somit verheerende Folgen für den Doktor haben.
(VOI)
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