131 Anwälte für Prüfungsanfechtung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prüfungsanfechtung
Fragen und Antworten
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Prüfungsanfechtung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Prüfungsanfechtung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prüfungsanfechtung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Prüfungsanfechtung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prüfungsanfechtung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Die Prüfungsanfechtung ist die rechtliche Überprüfung des Ergebnisses einer hoheitlichen Prüfungsentscheidung wie beispielsweise der Abiturprüfung, des Staatsexamens, der Diplomprüfung, Meisterprüfung etc.
Die Möglichkeit der Prüfungsanfechtung ist nicht auf Abschlussprüfungen beschränkt, auch Prüfungen wie z. B. das Physikum, das Vordiplom oder eine generelle Zwischenprüfung können angefochten werden. Auch eine Beschränkung auf universitäre Prüfungen findet nicht statt, die Überprüfung von Hochschulprüfungen stellt aber einen erheblichen Anteil der Prüfungsanfechtungen dar. Die Prüfungsanfechtung ist dem Rechtsbereich des Prüfungsrechts zuzuordnen, das wiederum zum öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) gehört. Rein rechtlich ist die Prüfungsanfechtung die Anfechtung und behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung eines Verwaltungsaktes nach VwVfG.
Die gerichtliche Korrektur eines Prüfungsergebnisses ist vor allem aussichtsreich, wenn Verfahrensfehler überprüft werden. Neben der Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensvorschriften wird bei der Prüfungsanfechtung vor allem die richtige Ausübung des dem Prüfer in jeder Prüfung zustehenden Ermessensspielraums bei der Leistungsbeurteilung überprüft. Grundsätzlich wird zwar jedem Prüfer im Rahmen der Prüfungsentscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuerkannt, der nur in engen Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Vor allem prüfungsspezifische Fragestellungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen, sind einer gerichtlichen Überprüfung oft nur schwer zugänglich, z. B. die Auswahl der Prüfungsaufgaben, die Gewichtung der Prüfungsaufgaben für das Endergebnis der Prüfung ebenso wie die Gewichtung einzelner falscher Antworten, die Ausgestaltung der Prüfung als Wissensprüfung oder Verständnisprüfung und die Art und Weise der Leitung der Prüfung. Aber selbst Beurteilungsfehler sind voll überprüfbar, wenn die Ermessensentscheidung des Prüfers ermessensfehlerhaft getroffen wurde, also der Prüfer beispielsweise von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder er gegen das Willkürverbot verstoßen hat.
Ziel der Prüfungsanfechtung kann die Verbesserung der gegebenen Note sein, aber auch die Aufhebung der Prüfung mit der Folge, dass eine Prüfung erneut abgelegt werden kann.
(LOE)
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