4.758 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Hahn
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Rechtsanwalt Thorsten Hahn
Kanzlei Irrgang & Hahn, Gartenstraße 12, 01796 Pirna 7096.9453593942 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Hahn ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 13 Bewertungen Sehr geehrter Herr Hahn und Team Herr Hahn ist ein Konsequenter hilfsbereiter Rechtsanwalt und mit einem sehr guten … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
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Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Manneck
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Rechtsanwalt Frank Manneck
Rechtsanwalt & Mediator Frank Manneck, Triftstraße 26/27, 06114 Halle (Saale) 6948.4162212539 km
Die Spezialisierung macht den Unterschied
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Frank Manneck bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Vom ersten Gespräch bis zum Ende war der Kontakt immer freundlich. Persönlich, per Mail und auch telefonisch konnte … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Becker
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Becker
aus 21 Bewertungen Professionelle und kompetente Beratung. Sehr zu empfehlen! (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Wolter
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Rechtsanwalt Gernot Wolter
Rechtsanwälte Scharf und Wolter PartG mbB, Eppendorfer Landstr. 8, 20249 Hamburg 6717.5677070304 km
Nichts geht über eine gute Strategie für jeden Fall.
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Gernot Wolter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 58 Bewertungen Nach der ersten Kontaktaufnahme mit Herrn Wolter, wurde mir zeitnah ein Erstgespräch vor Ort und alternativ … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Guggenbichler
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Rechtsanwältin Andrea Guggenbichler
Kanzlei Guggenbichler, Hornschuchpromenade 7, 90762 Fürth 7005.7825576303 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Guggenbichler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Schnelle Reaktion, Frau Aßmann hat sofort erkannt, daß die Zeit drängt. Fühle mich ernst genommen, gut beraten und … (24.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Kanzlei Christoph Sittartz, Marktstr. 41, 33039 Nieheim 6760.8377089441 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Sittartz
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Patricia Stark
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Böhmer
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Rechtsanwalt Stefan Böhmer
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Sportrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Böhmer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen leider kann ich noch kein endgültiges Urteil über Herrn RA Böhmer abgeben. Am 23.10. fand das erste Gespräch statt. … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Weides
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Rechtsanwältin Rebecca Weides
Kanzlei Rebecca Weides, Metzelstraße 10a, 54290 Trier 6716.9780255888 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rebecca Weides - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 224 Bewertungen Die Kanzlei Weides ist zu empfehlen. (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Borghoff-Kulas
Borghoff-Kulas - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht -, Wittenbergplatz 2, 10789 Berlin 6972.4207403522 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Borghoff-Kulas vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt John Philip Sühring
Rechtsanwalt John Philip Sühring
Kanzlei Sühring, Holm 15, 24340 Eckernförde 6663.5901869511 km
Persönlich bestens beraten.
Familienrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt John Philip Sühring
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Emine Gülenc
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Emine Gülenc
Rechtsanwaltskanzlei Gülenc, Wittelsbacherallee 23, 60316 Frankfurt am Main 6826.9926480055 km
Neben dem juristischen Aspekt stehen Sie als Mensch für mich an vorderster Stelle. Ich berate Sie mit Einfühlungsvermögen und stehe für absolute Zielstrebigkeit, Zuverlässigkeit und Transparenz.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Marie Emine Gülenc
aus 15 Bewertungen Die gegnerische Versicherung wollte den Schaden an meinem Fahrzeug durch selbstverschulden nicht zahlen. Durch das … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hölzer
Rechtsanwalt Martin Hölzer
Bender & Kollegen, Kantstr. 8, 76137 Karlsruhe 6869.1521763121 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Hölzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(05.06.2020) Herr Hölzer ist konsequent, kompetent und hat ein sehr gutes Fachwissen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Ströbele
Ströbele & Ströbele, Rechtsanwälte und Notare, Siesmayerstraße 58, 60323 Frankfurt am Main 6824.0990854634 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marc Ströbele für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mahrla
Kanzlei Roland Mahrla, Pettenkoferstr. 24, 80336 München 7118.232156923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Mahrla
aus 5 Bewertungen Die Bearbeitung ging schnell voran und ist zu meiner grossen Zufriedenheit erledigt worden. Sehr kompetent und … (29.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Hartmann
Rechtsanwältin Anne Hartmann
Heigl & Hartmann Anwaltskanzlei, Gabriele-Münter-Str. 5, 82110 Germering 7106.5564900418 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Hartmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Danke für die super Hilfe rund um den Ehegattenunterhalt. Rechtsanwältin Hartmann erklärt alles sehr verständlich und … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Wessels
Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels Bremen-City, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6845641691 km
Familienrecht in Ihrem Sinne! Unkonventionell denken - klar und empathisch handeln
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Wessels ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Maywald
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Kanzlei Maywald, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Maywald gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Frau Maywald ist wirklich sehr zu empfehlen. Sie hat nicht nur ein offenes Ohr, sondern weiß auch in schwierigen … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Tischler
Rechtsanwalt Felix Tischler
Tischler, Wolfrum & Reiter, Steffelsöd 11, 84347 Pfarrkirchen 7186.1032448941 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Felix Tischler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Hinz
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Rechtsanwalt Karsten Hinz
Hinz.Röttig Rechtsanwälte PartGmbB, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6579062586 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Karsten Hinz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 27 Bewertungen Da es sich um eine absichtliche, perfide Falschaussage gegen mich handelte, war es eine ganz neue Erfahrung, mit einer … (25.03.2024)
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
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Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca
aus 52 Bewertungen Vielen Dank für den schnellen und freundlichen Kontakt. Sie haben uns mit viel Empathie und Erfahrung kompetent und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Anwaltskanzlei Beatrice Artmann, Rauher Kamp 50, 44339 Dortmund 6672.6664438389 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Artmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(08.07.2013) Sehr gute fundierte Beratung. In meinen Augen sehr kompetent da immer auf den neusten Rechtsstand Die Kanzlei kann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra E. Pappert
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Pappert Seitz Rechtsanwälte, Römerplatz 6, 67098 Bad Dürkheim 6829.4295447979 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sandra E. Pappert für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 58 Bewertungen Frau Pappert arbeitet sehr professionell und auch in schwierigen Fällen hat sie mich in allem beraten und unterstützt. … (24.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.