4.787 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrun Rieck
sehr gut
Rechtsanwältin Sigrun Rieck
Anwaltskanzlei Rieck, Cramerstraße 167, 27749 Delmenhorst 6407,7 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sigrun Rieck
aus 12 Bewertungen Es hat alles gepasst - bei der erstberatung hat sich Frau Rieck viel Zeit genommen. Dabei hat sie mich detailliert … (15.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß, Karlstraße 17, 58636 Iserlohn 6424,3 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. -Bertolt Brecht-
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
(07.02.2024) Aufgrund eines vorfalls,den mein Sohn betrifft,wsr Frau Schönekeß, per Notfallhandy sofort zu erreichen und hat die …
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Kornelia Gelking
sehr gut
Kornelia Gelking, Peter-Sander-Strasse 15, 55252 Wiesbaden 6523,0 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Kornelia Gelking ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 16 Bewertungen Ich danke Frau Gelking für Ihre freundliche Unterstützung, Ihre sehr gute fachliche Beratung und sehr gute … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6376,9 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 35 Bewertungen Rechtsanwältin Jana Frenzel-Greif ist sehr kompetent und professionell. Ihr sehr starkes Engagement führte zu einem … (08.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Kehr
Kanzlei Veronika Kehr, Am Simmler 23, 65201 Wiesbaden 6513,4 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Veronika Kehr
(25.09.2022) Frau Kehr, hat Informativ und nützlich Einblick in die Rechtssituation gegeben. Kann Sie nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt André Höhne
sehr gut
Rechtsanwalt André Höhne
Rechtsanwaltskanzlei André Höhne, Lindenstr. 10, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6701,5 km
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein guter Anwalt macht den Unterschied.
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt André Höhne
aus 31 Bewertungen Sehr kompetent immer freundlich und sachlich (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger
Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger
Schmidt / Neidlinger / Gerken Rechtsanwälte, Kieler Str. 86, 24119 Kiel 6437,3 km
Fachanwältin Sozialrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wolff
Rechtsanwalt Matthias Wolff
Siewert, Schönenberg-Wessel und Partner mbB – Rechtsanwälte, Preußerstr. 1-9, 24105 Kiel 6440,5 km
Mit Expertise und Erfahrung bin ich für Sie tätig!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Wolff
(13.10.2023) Ich habe Herrn Wolff zum Thema Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Kann nur sagen: Super Anwalt, jederzeit zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Wagner
Kanzlei Master Law Mallorca, Avda. Alexandre Rosselló, 15, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 6642,5 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Wagner
aus 25 Bewertungen Perfekte Auskunft sehr hilfsbereit .Sofort zurückgerufen .Kann ich nur weiterempfehlen. Und was der absolute Hammer … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kyra Meyer
sehr gut
Kanzlei Kyra Meyer, Stephanstr. 16, 18055 Rostock 6570,6 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kyra Meyer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Frau Meyer ist eine ausgezeichnete Familienrechtsanwältin, die nicht nur hoch emphatisch und wenn notwendig auch … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6718,0 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Als Mieter musste ich hier zwischen 2022 und 2023 gegen die Gesellschaft des Wohnungseigentümers vorgehen, da die … (08.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Thiele
Rechtsanwalt Lutz Thiele
STEINHUSEN Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg 6378,6 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Lutz Thiele
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Kleist
Rechtsanwältin Tanja Kleist
Rechtsanwältin Tanja Kleist, Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg an der Lahn 6492,5 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Kleist ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Reusch
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Reusch
Kanzlei Andrea Reusch, Sömmeringstraße 42, 50823 Köln 6393,2 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Reusch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 37 Bewertungen Frau Reusch redet nicht ständig im juristischen Fachjargong und versucht von Anfang an aus völliger Überzeugung, beide … (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Schleip
Rechtsanwältin Anja Schleip
Kanzlei Anja Schleip, Markt 5, 99817 Eisenach 6608,5 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anja Schleip für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Roos
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Roos
LUTZ Rechtsanwälte, Jakobstr. 20, 70182 Stuttgart 6642,7 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Carmen Roos ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Großartig die Begleitung von Frau Roos. Kann ich nur empfehlen. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Kanzlei Voigt, Tuchmacherstr. 13, 02625 Bautzen 6853,9 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Voigt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(06.01.2022) Herr Voigt hat mir sehr geholfen meine Interessen durchzusetzen. Absolut weiterzuempfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Reinhold
Rechtsanwältin Uta Reinhold
Günther & Reinhold Rechtsanwaltskanzlei, Hallstr. 9, 39576 Hansestadt Stendal 6624,8 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Reinhold - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Gartz
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Rechtsanwältin Petra Gartz
Kanzlei Gartz, Mühlenstraße 12, 41236 Mönchengladbach 6353,0 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Petra Gartz bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 64 Bewertungen Frau Gartz, überzeugt nicht nur in der Rechtssache, es fehlt Ihr auch nicht an Empathie in schwierigen Situationen. … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Karimow
Rechtsanwältin Olga Karimow
Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Fricke & Partner, Hansastraße 4, 79104 Freiburg im Breisgau 6592,8 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Olga Karimow
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Wöllert
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Wöllert
Kanzlei Ralf Wöllert, Sudetenstraße 62, 50354 Hürth 6393,0 km
Einfach kann jeder. Wenn es schwierig wird und auf der anderen Seite ein guter Gegner steht, dann braucht es Erfahrung und Durchsetzungsvermögen. Gerade im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Wöllert
aus 56 Bewertungen nachdem ich die Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt, bin ich ausführlich von Herrn Wöllert beraten … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Löwenberger
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Löwenberger
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6550,0 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kai Löwenberger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 90 Bewertungen Kompetente und immer erreichbare Beratung. Sowohl durch die Anwälte als auch durch die Mitarbeiter. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nowack
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Rechtsanwältin Ute Nowack
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6377,0 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Nowack ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 40 Bewertungen Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch, Birkenstr. 2a, 14641 Wustermark 6693,0 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Achim Reusch
aus 6 Bewertungen Der Erstkontakt mit Herrn Reusch war sehr nett uns sympatisch, er hat sich 2h Zeit für meine mietrechtlichen Probleme … (01.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.