4.771 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dreier
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Dreier
Anwalts § Kanzlei Dreier, Domänenstr. 16, 44225 Dortmund 6676.8643289475 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Dreier für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Innerhalb kürzester Zeit bekam ich eine Antwort auf meine ihm geschrieben Email. Diese Antwort hat mir sehr geholfen. … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heribert Wallesch
Rechtsanwalt Heribert Wallesch
Rechtsanwälte Wallesch & Kollegen, Senefelder Str. 8, 73760 Ostfildern 6937.7063391163 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Heribert Wallesch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Igor Lukaschev
Advokat Igor Lukaschev, Herrenhäuser Str. 61, 30419 Hannover 6763.7305240689 km
Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Igor Lukaschev hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner E. Müller
Rechtsanwalt Werner E. Müller
Kanzlei Werner E. Müller, Farmstr. 29, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.7562655648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner E. Müller ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Weddig
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Weddig
Kanzlei Ursula Weddig, Wilhelmstr. 4, 65185 Wiesbaden 6800.7186999622 km
Ich führe Sie sicher durch das Labyrinth ! Vertrauen Sie darauf !
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Weddig
aus 57 Bewertungen Sehr geehrte Frau Weddig ich möchte Ihnen gerne meine Wertschätzung für Ihre herausragende Arbeit und Ihr Engagement … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Ulrike Wendler
sehr gut
Martin & Wendler Rechtsanwälte, Funkenburgstraße 15, 04105 Leipzig 6981.1998865974 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Ulrike Wendler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 35 Bewertungen Frau Wendler ist sehr kompetent, sachlich und in vollem Umfang weiter zu empfehlen. Sie reagiert mit ihrem Team … (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
Rechtsanwaltskanzlei Schulze-Hürter, Thomas-Mann-Str. 49a, 53111 Bonn 6694.218427916 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
(19.02.2019) Frau Schulze-Hürter empfing uns unkompliziert und partnerschaftlich, "auf Augenhöhe". Sie nahm sich Zeit, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Balschbach
(24.06.2020) Ich war zu einer Beratung in dieser Kanzlei. Fand seine Beratung sehr professionell und umfassend. Auch menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fischer
Schuster & Partner GbR, Prellerstr. 57, 04155 Leipzig 6981.0507302905 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fischer
aus 22 Bewertungen -umfassender fachlicher wie strategischer Blick auf den persönlichen Fall -unkomplizierte und flexible Terminfindung … (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Breves
sehr gut
Kanzlei Oliver Breves, Fürst-Bentheim-Str. 6, 33378 Rheda-Wiedenbrück 6708.8127554014 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Breves unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Bei meiner sehr konfliktreichen Scheidung unterstützte Herr Breves mich nicht nur fachlichlich sehr gut sondern hatte … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Roman von Alvensleben | Rechtsanwälte, 164er Ring 16, 31785 Hameln 6759.6702514681 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roman von Alvensleben gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ein Anwalt mit ❤️ und Verstand. Sucht nicht nur nach einen Ausweg,sondern findet diesen auch. Man fühlt sich gut … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Küchen
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Küchen
Kanzlei Cornelia Küchen, Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7161593054 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Küchen gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Frau Küchen war der optimale Rechtsbeistand in unseren Familienangelegenheiten. Ihre fachliche Kompetenz, ihre … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Boubaris
Rechtsanwältin Christine Boubaris
Kanzlei Paul - Boubaris - Tsalaganides, Hölertwiete 4, 21073 Hamburg 6724.1096960461 km
Fachanwältin Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Christine Boubaris
(08.09.2023) Sie stellte die richtige Fragen....
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann B. Lederle
Rechtsanwalt Johann B. Lederle
Kanzlei Johann B. Lederle, Am Stadtpark 8, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9532498195 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Johann B. Lederle
(06.10.2022) Sehr schnelle Kontaktaufnahmen. Im Beratungsgespräch sehr bemüht. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Recht in jeder Beziehung, Sophienstr. 1 / V, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole von Ahsen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(07.05.2021) Meine Fragen wurden sehr gut beantwortet ! Kann ich nur weiterempfehlen !
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Miriam Korte-Bahgat
Rechts- und Fachanwältin Miriam Korte-Bahgat
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1462979374 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Miriam Korte-Bahgat
(31.12.2023) Hallo, ich bin Mahari Misgena. Ich bin seit 9 Jahre in Deutschland und 7 Jahre habe ich gearbeitet. Ich habe bei …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Societät Tempelaars · Powierski & Partner, Mariaweilerstr. 29a, 52349 Düren 6651.8709784588 km
Recht zeitig
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henric Tempelaars - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Herr H. Tempelaars war telefonisch gut zu erreichen. Er war sehr hilfsbereit, beriet geduldig und fundiert zum Thema … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela König
Rechtsanwältin Angela König
Anwaltskanzlei Müller • Kornblum • Fleck • Feinauer, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim 6847.6726267567 km
Familienrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Angela König hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr dankbar, mich an Frau König gewandt zu haben. Durch ihre kompetente Beratung und sorgfältige Arbeit vom … (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Colli-Sauerbrey
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Colli-Sauerbrey
Kanzlei Karin Colli-Sauerbrey, Allee 1, 96450 Coburg 6958.5622968891 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Colli-Sauerbrey
aus 12 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung. (07.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6824.8722698773 km
Lieber gleich zum Spezialisten; denn… guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
aus 87 Bewertungen Sehr kompetente und freundlicher Anwalt Herr de Backer. Von Anfang 100% Vertrauen. Ich kann Herr de Becker nur … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka
Anwaltskanzlei Barbara Dalpke-Polka, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2262541942 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang, Hafenstr. 2a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9747551567 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 9 Bewertungen Hat mir bisher sehr geholfen hoffe dass wir es auch positiv Abschließen können. (25.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Lucas
Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lucas, Georg-Schumann-Str. 332, 04159 Leipzig 6977.0226930179 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Oliver Lucas für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(05.06.2020) Ein großartiger Rechtsanwalt, er beherrscht sein Fachgebiet ganz genau und hat mir mit Erfolg geholfen. Ich kann ihn …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.