4.768 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6824.8722698773 km
Lieber gleich zum Spezialisten; denn… guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 87 Bewertungen Sehr kompetente und freundlicher Anwalt Herr de Backer. Von Anfang 100% Vertrauen. Ich kann Herr de Becker nur … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Steinle
Rechtsanwalt Tino Steinle
Gutting Steuerberater & Rechtsanwälte, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen 6858.9002102118 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Steinle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(18.04.2024) Herr Steinle ,ist ein sehr kompetenter, freundlicher und zuverlässiger Rechtsanwalt. In alle unseren Anliegen wurde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
Kanzlei Stephanie Ersfeld-Friedenstab, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6760734485 km
Es gibt für alles eine Lösung. Wir finden den für Sie passenden Weg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Ersfeld-Friedensstab hat mich bei der Scheidung sehr kompetent vertreten. Unterhaltsforderungen wurden auf das … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Lars Anderson
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Lars Anderson
Kampf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Leonrodstr. 68, 80636 München 7116.2132240925 km
Fachanwalt Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Lars Anderson - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 63 Bewertungen Ich kann nur sehr positives über die Kanzlei Kampf und über RA Herr Anderson persönlich berichten - unkomplizierter … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer zu Klampen
sehr gut
Rechtsanwalt Peer zu Klampen
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Peer zu Klampen
aus 35 Bewertungen Herr zu Klampen hat mich erfolgreich durch die Kündigungsschutzklage geführt. Er ist kompetent, äußerst erfahren und … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Stapf
Rechtsanwalt Achim Stapf
Kanzlei Stapf, Weierweg 2, 77704 Oberkirch 6874.832172432 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Achim Stapf für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Aller aller bester Anwalt, hat mich und meinen Mann in einigen Fällen beraten und vertreten. Mit Herrn Anwalt Achim … (24.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwälte Göppel & Müller, Käthe-Kollwitz-Str. 1c, 99734 Nordhausen 6878.7831633358 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Müller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(25.03.2023) Zeitnaher Termin Umfangreiche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Grimm
Rechtsanwalt Georg Grimm
Kanzlei Georg Grimm, Schützstr. 16, 63450 Hanau 6839.8061732212 km
Wer schon zu Beginn aufgibt, hat schon verloren!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Georg Grimm
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis
Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis
Anwaltskanzlei Julia Hartwich-Ellis, Markt 11, 49324 Melle 6693.267322539 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(09.11.2020) Ich bin sehr dankbar Julia Hartwich und ihrem Team für ihre hervorragende Arbeit, Professionalität und einfühlsame …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Petrovic
sehr gut
Anwaltskanzlei Daniel Petrovic, Mauerstraße 36, 72764 Reutlingen 6949.3992553174 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Petrovic
aus 29 Bewertungen Herr Petrovic war vom ersten Beratungsgespräch direkt und hat ins die Möglichkeiten realistisch erklärt. Beim Prozess … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Kanzlei WAR, Köngistor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Für Ihre Rechte mache ich mich stark – mithilfe aller Ressourcen, die mir zur Verfügung stehen.
Strafrecht • Opferhilfe • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(18.04.2024) Frau Annesley-Weiß ist kompetent und nimmt sich Zeit auch wenns Notfall ist. Super
Profil-Bild Rechtsanwalt Dubravko Mandic
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Rechtsanwalt Dubravko Mandic
Kanzlei Dubravko Mandic, Grünwälderstraße 1-7, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.7354546627 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Dubravko Mandic hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 106 Bewertungen Beste Anwalt (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Bayh
Rechtsanwalt Peter Bayh
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstr. 22, 70173 Stuttgart 6930.969977525 km
Familienrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Bayh
Profil-Bild Rechtsanwalt FfFamR     FfArbR Rainer Bohm
sehr gut
Kanzlei Rainer Bohm, Vorländerstr. 25, 42659 Solingen 6672.1893257934 km
Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt! Genau aus diesem Grund bin ich Spezialist in Sorgerechtssachen . FAfFamR Genau aus diesem Grund bin ich Spezialist in Kündigungssachen. FAfArbR
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt FfFamR FfArbR Rainer Bohm gerne zur Verfügung
aus 55 Bewertungen Ich hatte vor einige Jahren das selbe Problem mit Jugendamt und ich gib euch alle einen guten Tipp. Ihr musst das … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Xebat Koyun
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Rechtsanwalt Xebat Koyun
Kanzlei Staab.Kollegen, Schlachte 32, 28195 Bremen 6675.0479216285 km
Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Xebat Koyun
aus 26 Bewertungen Ich hatte eine Angelegenheit im Strafrecht zu klären und habe mich an Herrn Koyun gewandt. Die Sache wurde sofort … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Fisch
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Rechtsanwalt Steffen Fisch
Anwaltskanzlei Pintsch & Fisch, Hanauerstr. 98, 63755 Alzenau 6851.0953140693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Steffen Fisch für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Herr Fisch hat und freundlich, sachlich und kompetent beraten.Professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec
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Kanzlei Gönül Halat-Mec, Kaiserstr. 13, 60311 Frankfurt am Main 6825.798005644 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Ich würde es jedem empfehlen, Beste Rechtsanwalt (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Angela Kasikci
Kanzlei Angela Kasikci, Darmstädter Straße 19, 63225 Langen 6832.7774982607 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin & Notarin Angela Kasikci
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Huhn
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Kanzlei Huhn, Eschersheimer Landstr. 12, 60322 Frankfurt am Main 6825.4906005947 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Huhn im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Herr Huhn is sehr aufmerksam,effizient und er weißt was zu tun is.Sehr professionell.Bin zufrieden,jeden falls … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Rambow
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Rechtsanwalt Mathias Rambow
Rechtsanwälte WOLFF & RAMBOW PartG, Putlitzer Str. 43, 19370 Parchim 6834.0147797151 km
Das Recht ist genau so gut verschlüsselt wie Sky und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mathias Rambow - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 45 Bewertungen Ruhiger besonnener Anwalt, der alles gut erklärt. Gute Kommunikation. Schnelle Antworten per Email. (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Lechermann
Kanzlei Tanja Lechermann, Schloßhof 14, 85283 Wolnzach 7095.0493625268 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Lechermann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7045235021 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling gerne zur Verfügung
(16.04.2024) Frau Hirt-Kremling hat mit viel Sachverstand, Erfahrung und Souveränität und Hartnäckigkeit in meiner Angelegenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Thiele
Rechtsanwalt Stefan Thiele
Kanzlei Frank & Thiele, Holstenstr. 194c, 22765 Hamburg 6716.8267335712 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Thiele gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Saathoff
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Rechtsanwalt Saathoff, Julianenburger Straße 25, 26603 Aurich 6576.8568333601 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Arno Saathoff unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 34 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt der einem selbst beim ersten Gespräch die Nervosität und Angst ein wenig nehmen … (01.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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