78 Anwälte für Vergabe

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Henkel
Rechtsanwalt Mark Henkel
hsk Rechtsanwälte, Gewerbepark 3, 36160 Dipperz 6595,7 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Agrarrecht
Juristische Fragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Mark Henkel
(11.01.2023) Hatte ein sehr konstruktives Gespräch mit RA Henkel. Er konnte mir weiterhelfen. Gerne wieder bei Bedarf.
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Meincke
Rechtsanwältin Christina Meincke
Meincke Bienmüller Rechtsanwälte, Voßstraße 20, 10117 Berlin 6721,3 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Meincke
aus 5 Bewertungen - hohe Fachkompetenz - arbeitet schnell, zuverlässig und auf den Punkt - sehr freundliche und angenehme … (15.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Pertenais
Rechtsanwältin Jutta Pertenais
KANZLEI PERTENAIS, Groß-Berliner Damm 73 C, 12487 Berlin 6733,0 km
Vergaberecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jutta Pertenais vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vergabe
(05.01.2024) Normalerweise lassen wir uns von einer mittelständischen Kanzlei beraten, allerdings hat uns dort die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
Rechtsanwalt - Avvocato, Universitätsplatz, Sernesistraße, 34, Bozen, Italien 6903,6 km
Schnell, zuverlässig und kompetent - Ihr Rechtsanwalt in Italien
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
aus 10 Bewertungen Rasche und äußerst kompetente und zielführende Beratung (01.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Alexander Hartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Alexander Hartmann
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6393,9 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Vergaberecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Alexander Hartmann
aus 11 Bewertungen Große Kompetenz, und Erfahrung. Es wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geregelt. (03.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Staufer Kirsch GmbH, Nußbaumstr. 12, 80336 München 6831,4 km
Der Gegner von heute kann der Partner von morgen sein.
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Medizinrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Vergaberecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Vergabe
aus 5 Bewertungen Eine sehr schnelle einfache Antwort zur Frage der Findung eines spezialisierten Anwalts (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder
Schröder Rechtsanwälte, Stolzenbergstraße 13, 76532 Baden-Baden 6576,4 km
Am Bau zu Recht.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Krinner
Rechtsanwalt Ernst Krinner
Dr. Kastl Krinner PartmbB Rechtsanwälte, Hohe Gred 5, 84034 Landshut 6848,2 km
Frühzeitig beraten - Streit vermeiden
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ernst Krinner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergabe
(11.01.2024) Professionelle, unkomplizierte und rasche Abwicklung meines Anliegens. Kann Herrn Krinner uneingeschränkt als Anwalt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Gunnar Krüger
Anwaltskanzlei Krüger, Forstwaldstraße 17, 47804 Krefeld 6352,6 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Gunnar Krüger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Gunnar Krüger nur weiterempfehlen freundliche und kompetente Beratung. (26.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer
Dr. Bauer & Partner, Leopoldstr. 244, 80807 München 6830,4 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer
(22.06.2022) gerne wieder!
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 6816,3 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
sehr gut
Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
BDKD Rechtsanwälte Kunze Dietrich Duhme Partnerschaft mbB, Hohenzollerndamm 184, 10713 Berlin 6718,7 km
Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme - Ihr juristischer Beistand im Bereich Vergabe
aus 10 Bewertungen Wir würden immer wieder und ausschliesslich Herrn RA Duhme bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich Grundstück und Haus, … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Feldmann
Rechtsanwalt Henning Feldmann
Esch Bahner Lisch Rechtsanwälte PartmbB, Erftstr. 19a, 50672 Köln 6394,9 km
Fachanwalt Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Henning Feldmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Hattig
Rechtsanwalt Oliver Hattig
Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte, Ebertplatz 14-16, 50668 Köln 6395,8 km
Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Hattig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergabe
(23.04.2020) Aktuelles zum Vergabe- und Vertragsrecht in Zeiten von Corona - Teil 1 und Teil 2
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Steinbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Steinbacher
Steinbacher I Rechtsanwälte PartGmbB, Schleißheimer Straße 4, 80333 München 6830,4 km
Schnell und erfolgreich, das ist unser Anspruch. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir Kämpfen für Ihre Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Steinbacher hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
aus 36 Bewertungen Super Anwalt und Team. Herr Steinbacher hat mich direkt vertreten und im Kündigunsgschutzverfahren eine schöne … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander H. Böhme
Rechtsanwalt Alexander H. Böhme
SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Josephinenstraße 11-13, 40212 Düsseldorf 6372,3 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Alexander H. Böhme ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Weber
Rechtsanwalt Jörg Weber
Gruska-Theus & Weber Rechtsanwälte, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen 6558,2 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Weber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergabe
(16.01.2023) Zeitnaher Termin bei RA Weber, gute und verständliche Beratung in unserer Grundstücksangelegenheit. Die Kanzlei ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robby Semmling
sehr gut
Kanzlei Semmling, Germanenstraße 118, 12524 Berlin 6737,4 km
Mediation • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vergaberecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Robby Semmling
aus 41 Bewertungen Erst hatte ich wegen des geringen Streitwerts Probleme, überhaupt einen Anwalt zu finden. Nach Schilderung meiner … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger
Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger
Schwoerer & Kollegen Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam 6707,6 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 6778,1 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vergabe
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M.
Böke Rechtsanwälte, Malkastenstr. 2, 40211 Düsseldorf 6372,4 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vergabe
(27.02.2021) Kompetente verständliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
EINSFÜNFACHT – Rechtsanwälte Notare, Podbielskistraße 158, 30177 Hannover 6506,9 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
WOLLENBECKER RECHTSANWÄLTE PartGmbB, Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale) 6685,1 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
(30.10.2021) Sehr zufrieden mit den ersten Anlaufgesprächen und den fachlichen Hinweisen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Hartung
Rechtsanwalt Uwe Hartung
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg 6776,1 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Hartung ist Ihr Ansprechpartner für Vergabe

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergabe

Fragen und Antworten

  • Vergabe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergabe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vergabe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergabe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergabe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mit Vergabe ist das Verfahren zur Erteilung öffentlicher Aufträge gemeint. Vor allem Inhalt und Umfang des Auftrags bestimmen dabei die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Öffentliches Vergaberecht ist dabei wesentlich geprägt durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV ), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Vergabe- und Vertragsordnungen in Form der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Hinzukommen haushaltsrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder, die Vergabegesetze der Bundesländer sowie EU-Recht in Form mehrerer europäische Richtlinien. Die bei einer EU-Richtlinie notwendige Umsetzung in nationales Recht hat sich dabei vor allem im GWB niedergeschlagen. Es ist daher auch entscheidende Grundlage für die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge. Wesentlichen Einfluss darauf haben wie auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie eventuellen Rechtsschutz für unterlegene Bieter sogenannte Schwellenwerte. Sie entscheiden darüber, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit oder national auszuschreiben ist.

Prinzipien bei der Vergabe

Die Vergabe beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Wettbewerbsprinzip
  • Transparenzgebot
  • Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Verbot der Diskriminierung
  • Gebot der Losvergabe und der
  • Grundsatz der Bietereignung

Zur Vergabe verpflichtete Auftraggeber

Zur Vergabe verpflichtet sind nur öffentliche Auftraggeber. Dazu zählen Bund, Länder und Gemeinden. Des Weiteren Verbände und Sektorenauftraggeber. Außerdem kann eine Vergabe für Einrichtungen verpflichtend sein, die als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, den Zweck haben, Aufgaben von Allgemeininteresse zu erfüllen und auf deren Leitung die bereits zuvor genannten Auftraggeber wesentlichen Einfluss haben. Andererseits könnte ein Auftraggeber auch einen Auftrag an eine solche von ihm kontrollierte Einrichtung vergeben. Er wäre dabei nicht an das Vergaberecht gebunden. Diese sogenannte In-House-Vergabe ist jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft.

Öffentliche Ausschreibung und Auftragsinhalte

Aufträge der genannten Stellen, bei denen eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat, beruhen auf einem entgeltlichen, privatrechtlichen Vertrag, den sie entweder untereinander oder mit privaten Unternehmen abschließen wollen. Des Weiteren unterfallen Baukonzessionen und Auslobungsverfahren für spätere Dienstleistungsaufträge dem Vergaberecht. Ob es sich bei Verträgen um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder eine andere Vertragsart handelt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass das zugrundeliegende Geschäft die Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen umfasst. Die reine Vermietung oder Veräußerung an Außenstehende seitens öffentlicher Auftraggeber ist jedoch nicht umfasst.

Bei Verträgen, die verschiedene Leistungen beinhalten - sogenannte gemischte Verträge - kommt es für das anzuwendende Recht darauf an, welche Leistung den Schwerpunkt bildet. Maßstab ist der Wert der Leistungsbestandteile. Dies bestimmt insbesondere die Auswahl der richtigen Vergabeordnung in Form der VOB, VOL oder VOF.

Verschiedene Arten von Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber haben verschiedene Möglichkeit, die Durchführung einer Vergabe zu organisieren. Ihre Anwendung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Grundsätzlich existieren

  • offenes Verfahren,
  • nichtoffenes Verfahren,
  • Verhandlungsverfahren und
  • wettbewerblicher Dialog.

Offenes Verfahren

Beim offenen Verfahren sind Unternehmen in unbegrenzter Zahl öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Es wird auch als öffentliche Ausschreibung unterhalb der Schwelle bezeichnet. Interessenten müssen mit Angebotsabgabe zugleich einen verlangten Eignungsnachweis, der oft auf einer Zertifizierung beruht, einreichen. Das offene Verfahren ist im Übrigen vorrangig vor den im Folgenden genannten Verfahren anzuwenden.

Dieser Vorrang gilt generell nicht bei Aufträgen aus den Bereichen Verkehr sowie Trinkwasser- und Energieversorgung. Zudem bestehen Ausnahmen, wenn beispielsweise nur ein eingeschränkter Unternehmenskreis für die Erfüllung eines Auftrags in Frage kommt. Ein Grund dafür kann sein, dass ein Auftrag Aspekte der Verteidigung bzw. Sicherheit berührt wie etwa der Bau eines Gefängnisses. Derartige Umstände eröffnet die Durchführung des nichtoffenen Verfahrens und Verhandlungsverfahrens.

Nichtoffenes Verfahren

Das nichtoffene Verfahren trägt auch die Bezeichnung beschränkte Ausschreibung unterhalb der Schwelle. Ein Auftraggeber ruft öffentlich zur Teilnahme auf. Gefordert werden regelmäßig nur Eignungsnachweise. Im folgenden Schritt bestimmt er aus dem Bewerberkreis mindestens fünf Unternehmen, die ein Angebot abgeben sollen und so später für einen Zuschlag in Frage kommen.

Verhandlungsverfahren

Auch als freihändige Vergabe unterhalb der Schwelle bekannt, wendet sich ein Auftraggeber hier selbst an Unternehmen. Mit diesen verhandelt es über die Auftragsbedingungen. Das Verhandlungsverfahren bietet aufgrunddessen Vorteile bei schwierigeren Aufträgen und erleichtert die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung. Die Grenzen des Vergaberechts müssen jedoch auch hier gewahrt bleiben.

Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist nur oberhalb der Schwellenwerte zulässig. Da es den Wettbewerb einschränkt, ist dieses Vergabeverfahren nur bei besonders komplexen Aufträgen zulässig, jedoch nicht wenn sie Verkehr, Trinkwasser- und Energieversorgung betreffen. Nach der Aufforderung zur Teilnahme folgen Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über den Auftrag.

Regelmäßige Prüfungspunkte im Rahmen der Vergabe

Prüfungsreihenfolge

Den Zuschlag erhält nicht automatisch der billigste Bewerber. Sonst droht die Gefahr, dass ein Auftragnehmer, um Kosten zu sparen, einen Mangel bei der Auftragserfüllung in Kauf nimmt. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen. Es besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass der Beauftragte in Insolvenz gerät. In diesem Fall scheitern dann meist Ansprüche auf Gewährleistung und insbesondere Schadenersatz, sodass anstelle einer Ersparnis erhebliche Mehrkosten entstehen.

Um diese und andere Nachteile zu vermeiden, erfolgt eine vierstufige Prüfung vor dem Zuschlag:

1. Prüfen von Ausschlussgründen und Einhaltung formeller Vorgaben

Angebote können aufgrund eines Ausschlussgrundes schon zu Beginn ausgeschlossen werden. In bestimmten Fällen ist ein Ausschluss sogar vorgeschrieben. Zu den in der VOB/A bzw. VOL/A enthaltenen Gründen zählen beispielsweise Angebote hinsichtlich derer Unternehmen eine den Wettbewerb verfälschende Abrede getroffen haben, verspätet abgegebene Angebote, eine Unternehmensinsolvenz oder eine fehlende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der Vergabe im Vorfeld führt insbesondere auch eine aufgrund vorher erwiesener Unzuverlässigkeit verhängte Auftragssperre. Dies erfordert Rechtsverstöße von einigem Gewicht. Diese müssen nicht zwingend notwendig eine Straftat darstellen. So kann eine erhebliche Pflichtverletzung im Rahmen einer früheren Auftragserteilung ausreichen. Meist ging der Aufnahme in eine Sperrliste jedoch ein Strafverfahren voraus, an dessen Ende die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat im Rahmen des Geschäftsverkehrs vorausging. Zu den typischen Straftaten zählen dabei Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung.

2. Einhaltung formeller Vorgaben

  • insb. vollständig eingereichte Unterlagen (z. B. Unterschrift, Preis)
  • keine unrichtigen und zweifelhaften Angaben sowie spätere unzulässige Veränderung
  • beim Zugang verschlossenes Angebot
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
3. Prüfung der Eignung
  • Feststellung von Fachkenntnissen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • insb. anhand vorzulegender Zertifikate und Auskünften über das Unternehmen hinsichtlich finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (z. B. Beschäftigte, Ausstattung, vorherige Projekte, Geschäftszahlen etc.)
  • bei offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog nur Umstände, die Zweifel an der Eignung begründen
4. Wertung des Angebots
  • Bewertung in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • Übereinstimmung des Angebots mit dem Auftragsinhalt
  • Berücksichtigung von Kriterien, die dem Bieter vorab genannt wurden; Beispiele sind Qualität, Preis, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Ausführungsfrist
  • könnten Subventionen zu einem niedrigeren Angebotspreis geführt haben, müssen Bieter auf Anfrage nur die Rechtmäßigkeit der Beihilfe beweisen
  • insb. kein zu niedriger oder zu hoher Preis für die zu erbringende Leistung
  • angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung

Vor der Zuschlagserteilung müssen unterlegene Bieter informiert werden. Wer am Ende den Zuschlag erhält muss dessen Annahme erklären. Bei einem Bauauftrag muss hierüber zudem eine Bekanntmachung erfolgen.

Rechtliche Möglichkeiten unterlegener Beteiligter

Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte entscheiden auch über die Rechtsschutzmöglichkeiten unterlegener Beteiligter bei der Vergabe wegen eventueller Verstöße. Bei europaweit auszuschreibenden Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte können leer ausgegangene Bieter ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren beantragen.

Eine bereits zuvor mögliche Rüge bei Verstößen im Vergabeverfahren schließt diese Möglichkeit jedoch aus, wenn diese nicht unverzüglich erhoben wurde.

Zuständig dafür ist die jeweilige Vergabekammer auf Landes- oder Bundesebene. Letztere befindet sich beim Kartellamt. Entscheidungen der Vergabekammern werden in zweiter Instanz aufgrund sofortiger Beschwerde vom Vergabesenat beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) überprüft. Beteiligte müssen sich hier von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor Abschluss des Verfahrens darf ein Zuschlag nur auf Antrag und darauffolgender Entscheidung anhand der Erfolgsaussichten durch das OLG erteilt werden. Ansonsten zielt das Verfahren auf eine erneute Durchführung des Vergabeverfahrens ab.  

De-facto-Vergabe

Ein ohne vorgeschriebenes Vergabeverfahren vergebener Auftrag - sogenannte De-facto-Vergabe - kann mittels Nachprüfung erzwungen werden.

Zuschlag bereits erteilt

Ein bereits erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Rechtsschutzmöglichkeiten enden in diesem Fall. Aufgrunddessen kann ein Anspruch auf Entschädigung für entstandenen Aufwand und Zahlung entgangenen Gewinns gegen den öffentlichen Auftraggeber bestehen. Die in einem bereits begonnen Rechtsschutzverfahren gewonnen Erkenntnisse können dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Für Vergabeverfahren auf nationaler Ebene existiert hingegen deutschlandweit kein gesetzlich normierter Rechtsschutz. Diese Situation ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte abgelehnt. Stattdessen seien die Zivilgerichte zuständig. Bei diesen ist rechtzeitig vor dem Zuschlag eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein gewisser Rechtsschutz kann sich inzwischen jedoch aus dem Vergabegesetz eines jeweiligen Bundeslandes ergeben.

Nicht zuletzt spielen beim Rechtsschutz allgemein dadurch mögliche Einblicke in das Bieterverfahren und entsprechende Unterlagen eine Rolle.

(GUE)

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