3.579 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hannes
Rechtsanwaltskanzlei Hannes, Hauptsraße 46, 65375 Oestrich-Winkel 6790.2705072801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hannes unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Er zeigt viel Empathie und hilft schnell, unkompliziert. Insb. engagiert er sich für einen, wenn Sozialbehörden … (05.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
sehr gut
KAHLERT KOPP Rechtsanwälte, Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe 6868.34661741 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
aus 24 Bewertungen Ich habe schnell einen Termin bekommen und Dr. Kahlert hat mir alles erklärt, ich bin sehr zufrieden. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 84 Bewertungen Ich wurde stets über aktuelle Entwicklungen in meinem Prozess kurzfristig informiert. Auf meine Anfragen wurde … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ritz
Rechtsanwalt Michael Ritz
Rechtsanwaltskanzlei Ritz, Uhlandstr. 171/172, 10719 Berlin 6971.4659592385 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Ritz bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Radtke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Radtke, Nist & Rudolf, Siedlerstraße 2a, 67434 Neustadt an der Weinstraße 6831.0224545425 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Richard Radtke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Herr Radtke hat es geschafft, einen 20 Jahre alten Titel zu kassieren. Unglaublich. Eine taktische kluge … (18.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
Kanzlei Aytekin Acar-Riemann, Feldstr. 60, 20357 Hamburg 6718.6634738959 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
aus 8 Bewertungen Mit Herr Acar-Riemann an meiner Seite gekämpft und Gewonnen 🏆 Ganz klare Empfehlung ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl
Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl
Rechtsanwälte Perathoner & Pfefferl, Halfinger Straße 64, 81825 München 7125.0776465949 km
"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers". (Max Alsberg, Die Philosophie der Verteidigung, 1930,11)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl
(28.05.2019) Wir hatten uns im Vorfeld bereits von anderen Anwälten beraten lassen. Herr Pfefferl hat mit seiner fundierten, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwaltskanzlei Enzweiler, Wilhemstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Ich bearbeite jedes Mandat so, wie ich es mir selber von einem Anwalt wünschen werde. Daher stehen bei mir der persönliche Kontakt zu Mandanten und eine ehrliche Kommunikation an oberster Stelle.
Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(20.03.2024) Wir sind erst in der Anfangsphase, Fr. Enzweiler ist sehr engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Anwaltskanzlei Aydin & Kaltzidou, Wolffstr. 3, 70199 Stuttgart 6930.7566052646 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nurcan Aydin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
Kanzlei Gadecki, Brucknerallee 100, 41236 Mönchengladbach 6631.1825139703 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
(11.10.2023) Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die erstklassige Erstberatung durch Herrn Karol Gadecki zum Ausdruck …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Wagner
Rechtsanwälte Wagner & Ames-Wagner, Parkstraße 31, 66606 Sankt Wendel 6766.0836817715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Vincent Wagner
aus 16 Bewertungen Sehr gute Beratung, viel Zeit für das Anliegen genommen, hier sind sie sehr gut aufgehoben. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Schulz
sehr gut
Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden 7079.5041746497 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Hauke Schulz
aus 76 Bewertungen Herr Schulz hat mich zu Kündigungsschutz und Abfindung sehr gut beraten und vertreten. Arbeiten mit Herrn Schulz ist … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge
Ansorge & Ansorge, Notar | Rechtsanwälte u. Fachanwalt, Huestr. 5, 44787 Bochum 6663.1741390122 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge
aus 20 Bewertungen Herr Ansorge hat auf mein Anliegen sofort geantwortet und den Fall übernommen. Sehr schnelle Bearbeitung. Für mich … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Psychologe Arne Gröndahl
Rechtsanwalt Diplom-Psychologe Arne Gröndahl
Kanzlei am Holstenwall, Johannes-Brahms-Platz 9, 20355 Hamburg 6719.0424044504 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Diplom-Psychologe Arne Gröndahl gerne zur Verfügung
(31.08.2023) Sehr zuverlässige und sehr kompetente Beratung mit einem hervorragenden Ergebnis. Ist aufjedenfall empfehlenswert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kuhne
Anwaltsbüro Leipzig PartGmbB, Delitzscher Straße 80a, 04129 Leipzig 6981.3826960294 km
"Aus Liebe zum Recht und der Gerechtigkeit"
Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kuhne ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger
Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger
Kanzlei Max-Hermann Jäger, Bahnhofstraße 15, 86609 Donauwörth 7035.259742569 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Müller
Rechtsanwalt Uwe Müller
Steiniger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Höflingerstr. 12, 92421 Schwandorf 7082.358485955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Müller
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wahlefeld
Rechtsanwalt Christoph Wahlefeld
Kanzlei Christoph Wahlefeld, Vennstraße 4, 51545 Waldbröl 6718.9891711371 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wahlefeld im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Anwalt Serge Weening
Anwalt Serge Weening
Weening Strafrechtadvocaten, Wilhelminasingel 97, Maastricht 6221, Niederlande 6601.6139301577 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Anwalt Serge Weening
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Kuckelkorn
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6629.6006971759 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Guido Kuckelkorn
aus 356 Bewertungen Herr Kuckelkorn ist absolut kompetenter Anwalt, der meinen Streitfall zunächst juristisch erklärt und im Verfahren … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Alex Gaidash
sehr gut
Rechtsanwalt Alex Gaidash
Kanzlei Gaidash, Vaalser Str. 259, 52074 Aachen 6627.8131609119 km
In recognizing the humanity of our fellow beings, we pay ourselves the highest tribute – Thurgood Marshall (US-amerikanischer Jurist und der erste afroamerikanische Richter am Obersten Gerichtshof)
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alex Gaidash
aus 22 Bewertungen Ich habe vor 20 Monaten einen Einbürgerungsantrag gestellt und keine Antwort bekommen. Bei Herrn Gaidash habe ich nach … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Krämer
sehr gut
Kanzlei Gordon Krämer, Hegelallee 54, 14467 Potsdam 6961.4673120384 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gordon Krämer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 160 Bewertungen Sehr gute Beratung, freundlich und unkompliziert ! Echt super kann ich nur empfehlen !! (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.