25.000 Euro Schadensersatz für Fehler im Krankenhaus - Vergleich nach 10 Jahren

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„Endlich hat der Prozess ein Ende gefunden“, freut sich eine Mandantin über einen Vergleich. Sie erhält nun einmalig 25.000 Euro für die Folgen einer Behandlung in einem Kölner Krankenhaus aus dem Jahr 2010. Unsere Mandantin suchte das Krankenhaus im November 2010 zur Entfernung eines Tumors auf. Nach der Operation erhielt sie eine Perdidural-Anästhesie (PDA) zur Schmerzbehandlung. Dabei wird eine Kanüle zwischen die Wirbelkörper im unteren Rücken geschoben – um den Körper unterhalb der Einstichstelle zu betäuben. 

Hirnblutung nach Betäubung durch PDA

„Sie hatte danach massive Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen“, berichtet Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall betreut hat, „die Ärzte stellten eine Hirnblutung fest“. Die Mandantin war danach in einem schlechten Zustand. Sie machte dafür die PDA verantwortlich. „Außerdem“, führt Penteridis fort, der Fachanwalt für Medizinrecht ist, „machte sie eine mangelhafte Aufklärung geltend. Denn hätte sie gewusst, dass eine PDA derartige Folgen haben könnte, hätte sie niemals einer PDA zugestimmt.“

Außergerichtliche Lösung ohne Erfolg und Klage abgewiesen

Sie suchte unsere Kanzlei auf. Wir versuchten die Sache außergerichtlich zu klären. Ohne Erfolg. Somit war eine Klage erforderlich. Das Landgericht Köln wies die Klage Ende 2018 zurück – ohne unsere Mandantin anzuhören. „Das war ein Skandal, so dass wir zur Berufung geraten haben“, erläutert Penteridis, dessen Kanzlei bundesweit Geschädigte vertritt. 

Berufung beim OLG Köln

Im Juni 2020 fand vor dem Oberlandesgericht Köln die Verhandlung statt. „Die Richter von diesem Gericht haben ausführlich unsere Mandantin zu den Umständen der PDA und ihrem gesundheitlichen Stand befragt“, berichtet der Rechtsanwalt aus dem Kreis Paderborn in NRW. „Die Verhandlung hat über zwei Stunden gedauert“. Die Richter machten dabei deutlich, dass vieles dafür spreche, dass die Aufklärung tatsächlich nicht ordnungsgemäß gewesen sein könnte. 

Fraglich sei jedoch, ob der gesundheitliche Zustand alleine darauf zurückzuführen sei – denn unsere Mandantin hätte Vorerkrankungen. „Die Richter hätten somit weiter ermitteln müssen, indem sie noch weitere Gutachten in Auftrag hätten geben müssen. Das Verfahren hätte dann noch mindestens zwei Jahre gedauert“, erklärt Anwalt Penteridis, der auch Fachanwalt für Sozialrecht ist. 

Vorschlag der Richterinnen

Die Richter schlugen vor, dass das Krankenhaus einmalig 25.000 Euro zahlen soll zur gütlichen Einigung. Unsere Mandantin und das Krankenhaus haben dem zugestimmt. „Wir freuen uns, dass wir für unsere Mandantin nach dem Urteil vom Landgericht Köln nun einen hohen Betrag realisieren können – zumal bei einer Fortführung des Prozesses eine Niederlage nicht auszuschließen gewesen wäre“.

Der Fall stellt unter Beweis: Lassen Sie sich beraten, wenn Sie einen Arztfehler vermuten. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Medizinrecht. In unserer Kanzlei arbeiten zwei Fachanwälte für Medizinrecht – und wir sind auch Fachanwälte für Versicherungsrecht und Fachanwälte für Sozialrecht, was für solche Fälle hilfreich sein kann.

Aktenzeichen: OLG Köln - 5 U 41/19

www.melzer-penteridis.de

Foto(s): @Pixabay.com


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