10 Tipps: So geht das Schreiben von Rechtstipps leicht von der Hand

  • 4 Minuten Lesezeit
10 Tipps: So geht das Schreiben von Rechtstipps leicht von der Hand
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Der Cursor blinkt. Sie sind fest entschlossen, einen Rechtstipp zu verfassen, doch der Schreibfluss will sich nicht so recht einstellen? Wir verraten Ihnen die entscheidenden Kniffe, damit Ihr Fachartikel schnell Gestalt annimmt.

1. Hand aufs Herz: Für welche Themen brennen Sie?

Ihr Rechtstipp soll viele Ratsuchende begeistern. Damit der Funke bei den Lesern überspringt, muss dieser zuerst bei Ihnen, dem Verfasser, vorhanden sein.

Schreiben Sie über juristische Themen, die Ihnen persönlich wichtig sind; für die Sie – im wahrsten Sinne des Wortes – gerne der Anwalt sind.

Mit einem Rechtstipp untermauern Sie Ihren Status als Experte innerhalb Ihres Rechtsgebiets, eventuell sogar Ihrer zusätzlichen Spezialisierung.

Welche aktuellen juristischen Fragestellungen treiben Ihre Mandanten derzeit besonders um? Gibt es Ihrer Einschätzung nach Themen, die demnächst hohe Brisanz erhalten werden? Aus diesem Fundus können Sie schöpfen.

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

2. Word oder OpenOffice ist Ihre Werkstatt

Lassen Sie Angst vor dem weißen Blatt gar nicht erst aufkommen – mithilfe eines einfachen Kniffs: Setzen Sie Fachartikel nicht direkt im anwalt.de-Konto auf. Wählen Sie stattdessen Word, OpenOffice oder ein anderes Schreibprogramm.

Der Ortswechsel nimmt Ihnen den subjektiv empfundenen Druck, gleich etwas Fertiges niederschreiben zu müssen. So fühlt sich das Texten wie eine Trockenübung an, wodurch Sie entspannter ans Werk gehen können.

Ist der Rechtstipp dann zur Gänze verfasst, können Sie ihn per Copy & Paste in das Onlineformular „Rechtstipp erstellen“ in Ihrem anwalt.de-Konto eintragen und den Artikel publizieren.

3. Erstens, zweitens, drittens

Erinnern Sie sich an die Schulzeit: Jeder Aufsatz verlangte eine Gliederung – und das hatte seinen guten Grund. Das Erstellen einer Gliederung hilft dabei, die eigenen Gedanken zu ordnen und den Inhalten Struktur zu geben.

Notieren Sie stichpunktartig, welche Aspekte Ihr Rechtstipp abdecken soll. Anschließend bringen Sie diese in die aus Ihrer Sicht sinnvollste Reihenfolge. Steht der inhaltliche Fahrplan fest, gilt es, eine griffige Einleitung sowie einen abrundenden Schluss zu finden. Eine zündende Überschrift und bei längeren Rechtstipps auch Unterüberschriften komplettieren die Stoffsammlung. 

Die Gliederung ist nur als Orientierung gedacht. Sie wird nicht mit dem Rechtstipp veröffentlicht. Von daher können Sie diese auch schlicht auf einem Notizzettel festhalten.

4. Der Leser sitzt Ihnen gegenüber

Wenn Sie zu schreiben beginnen, stellen Sie sich den Leser vor, den Sie mit dem Rechtstipp erreichen wollen. Angenommen, er käme als Ratsuchender zu Ihnen in die Kanzlei: Wie würden Sie mit ihm sprechen? Welchen Tonfall würden Sie z. B. benutzen?

Genau in diesem Stil sollten Sie Ihren Rechtstipp verfassen. Wählen Sie die Worte, die Sie auch in einem Beratungsgespräch verwenden würden.

5. Die Sprache: Gutes kann so einfach sein

Bei den Rechtstipps kommt es darauf an, diese verständlich zu gestalten, sodass die Leser leicht Zugang finden.

Ein entscheidendes Instrument stellt dabei die Sprache dar. Setzen Sie auf alltagsübliche Begriffe, vermeiden Sie Fremdwörter oder leere Phrasen und formulieren Sie in kurzen Sätzen. Das verleiht dem Text einen präzisen Sprachstil.

6. Werden Sie konkret

Mit Ihrem Rechtstipp wappnen Sie die Leser für die juristischen Fallen des Alltags. Unterfüttern Sie Ihre Ratschläge daher mit konkreten, griffigen Beispielen.

Diese machen den Artikel nicht nur anschaulicher, konkrete Inhalte bleiben auch besser im Gedächtnis der Adressaten haften.

7. Zeit, die Quellen offenzulegen

Nennen Sie die Paragrafen und Absätze der Gesetzestexte, auf die Sie sich beziehen. Interessierte Ratsuchende haben so die Möglichkeit, die betreffenden Stellen im Detail nachzulesen. Zugleich sind die Angaben auch für Anwaltskollegen aufschlussreich, die Ihre Rechtstipps rezipieren. Sie können direkt auf die Gesetzestexte auf anwalt.de verlinken.

Die Gesetzesstellen sollten Sie jedoch nicht eins zu eins zitieren, da sie gerade für juristische Laien oftmals schwer verständlich sind. Geben Sie den Inhalt besser in Ihren eigenen Worten wieder.

8. Lassen Sie den Text über Nacht ruhen

Ist der Rechtstipp verfasst, legen Sie den Text zur Seite. Warten Sie bis zum nächsten Tag, um ihn noch einmal gegenzulesen.

Nach der selbst verordneten Pause gehen Sie mit frischen Gedanken an die Sache. Womöglich fallen Ihnen noch Ergänzungen oder Änderungen ein. Zudem werden mit kleinem zeitlichem Abstand beispielsweise Tippfehler für den Verfasser wieder leichter ersichtlich.

9. Übung macht den Meister

Mit jedem Rechtstipp, den Sie verfassen, wird Ihnen die Texterstellung müheloser erscheinen. Schreiben Sie daher so oft wie möglich. 

Nehmen Sie sich vor, z. B. alle 14 Tage einen neuen Fachartikel auf anwalt.de zu veröffentlichen.

10. Der Schwung will ausgenutzt sein

Sie sind mitten im Schreibfluss? Dann setzen Sie ihn effektiv ein. Verfassen Sie doch gleich einen kleinen Vorrat an Rechtstipps.

Diese können Sie nach und nach auf anwalt.de veröffentlichen. Pro anwalt.de-Profil darf jeden Tag ein Rechtstipp publiziert werden.

Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem anwalt.de-Konto an und tragen Sie Ihre Fachartikel unter „Rechtstipp erstellen“ ein. Sie können sie zunächst als Entwürfe speichern. Auf Knopfdruck lassen sie sich dann zum gewünschten Zeitpunkt online stellen.

Jetzt loslegen und auf anwalt.de publizieren

Mit diesen zehn Tricks haben Schreibblockaden künftig keine Chance mehr. Probieren Sie es am besten gleich aus.

2,3 Millionen Ratsuchende pro Monat stehen bereit, Ihre neuen Rechtstipps auf anwalt.de zu lesen. 

Darüber hinaus werden im anwalt.de-Newsletter jede Woche ausgewählte Rechtstipps an interessierte Abonnenten verschickt. Melden Sie sich gleich für den kostenfreien Newsletter an.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©Pexels/gustavo-fring

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema