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8 wichtige Urteile nur für Frauen

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Können Schwangere ihren Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen? Wirkt sich das Managen des Familienalltags beim Unterhalt aus? Müssen Frauen im Alltag auf ihre High Heels verzichten? Mit diesen und weiteren Fragen haben sich Gerichte bereits beschäftigt. Hier sind die Antworten darauf in acht vor allem für Frauen interessanten Urteilen.

Männer müssen länger laufen

Arbeitgeber dürfen näher am Eingang gelegene Firmenparkplätze vorrangig an Frauen vergeben. Der Schutz von Frauen ist ein sachlicher Grund dafür, dass Männer mit einem weiter entfernten Parkplatz vorliebnehmen müssen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 10 Sa 314/11).

Schwangere dürfen lügen

Bei der Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch dürfen Bewerberinnen lügen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 621/01). Auch Frauen, die sich als Schwangerschaftsvertretung bewerben, dürfen diesbezüglich die Unwahrheit sagen (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 6 Sa 641/12).

Schwangerschaft als Kündigungsgrund

Eine Schwangerschaft ermöglicht auch die vorzeitige Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aus wichtigem Grund. Fitnessstudiobetreiber können das nicht einschränken. So entkommen werdende Mütter dem aufgrund langer Laufzeiten oft kostpieligen Vertrag (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 42/10).

Eigenkündigung ohne Sperre

Wer seinen Job kündigt, muss normalerweise zuerst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Muss eine werdende Mutter aber gezwungenermaßen ihren Job aufgeben, da sie wegen einer Risikoschwangerschaft zum entfernt wohnenden Kindsvater zieht, ist eine Sperre jedoch nicht gerechtfertigt (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 31 AL 262/08).

Unterhalt statt Karriere

Nach wie vor verzichten vor allem Frauen zugunsten der Familie auf Karriere. Bei einer späteren Scheidung bedeutet dieser ehebedingte Nachteil höheren Unterhalt. Das gilt auch, wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 108/09).

High Heels im Alltag

Autofahren mit Stöckelschuhen ist erlaubt, es kann bei einem Unfall allerdings zu einem Mitverschulden führen. Das Tragen von High Heels in einem Mehrparteienhaus lässt sich dagegen verbieten. Allerdings nur, wenn das zu laute Klackern der Absätze andere Bewohner nachweislich stört (Landgericht Hamburg, Az.: 316 S 14/09).

Friseurtermin mit Folgen

Statt der gewünschten Frisur brachte der Friseurbesuch etwas anderes? Dafür müssen sie in der Regel nicht den vollen Preis zahlen. Für Friseurfehler, die das Aussehen entstellen oder gar Schmerzen verursachen, kann es sogar Schmerzensgeld geben (Landgericht Mönchengladbach, Az.: 5 S 59/09).

Aufklärungspflicht bei Pille

Ärzte müssen Patientinnen bei Verschreibung der Pille darüber aufklären, dass Rauchen das Schlaganfall- und Herzinfarktrisiko erheblich erhöht. Sonst haften sie trotz entsprechender Hinweise in der Packungsbeilage bei Komplikationen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 289/03).

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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