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365 AG verweigert Bonus wegen "Mehr(fach)tarifzähler" – Urteil AG Schorndorf rechtskräftig

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Nach dem letzten Beitrag zu diesem Thema am 09.08.2016 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/-ag-verweigert-bonus-wegen-mehrfachtarifzaehler-update_085341.html) wurde die 365 AG im Verfahren vor dem AG Schorndorf (6 C 443/16) durch Versäumnisurteil vom 13.09.2016 widerklagend verurteilt, an den dortigen Mandanten den Neukundenbonus auszuzahlen.

Nachdem die 365 AG hiergegen Einspruch eingelegt hatte, wurde durch weiteres Urteil vom 26.01.2017 dieses erste Urteil bestätigt. Das Amtsgericht hatte zurecht festgestellt, dass die von dem Anbieter vorgesehenen Belieferungsausschlüsse überraschend und unwirksam gem. § 305 c BGB sind. Das Gericht ging zutreffend davon aus, dass der Kunde nicht damit rechnen könne, dass für solch einen Mehrtarifzähler keine Belieferung erfolgen könne, da ein höherer Verwaltungsaufwand, wie vom Anbieter behauptet, nicht für den Kunden erkennbar sei. Nach Auffassung des Gerichts sei es auch Aufgabe des Anbieters bei der Vertragsanbahnung dafür Sorge zu tragen, dass für den potenziellen Kunden auf den ersten Blick erkennbar ist, ob er beliefert werden kann oder nicht.

Da das Gericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsfragen die Berufung zugelassen hatte, hat die 365 AG schließlich Berufung eingelegt. Da die 365 AG jedoch 1 Tag vor der anberaumten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart die Berufung zurückgenommen hatte, ist die Entscheidung aus Schorndorf zwischenzeitlich rechtskräftig.

Ich freue mich daher, dass dieses verbraucherfreundliche Urteil eines kleineren Amtsgerichtes nunmehr Bestand hat und auch für vergleichbare Fälle als Richtschnur und Wegweiser dient. 


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