A-Fin Allgemeiner Finanzdienst GmbH – Frist zur Forderungsanmeldung läuft

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Über das Vermögen der A-Fin Allgemeiner Finanzdienst GmbH (vormals AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH) hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 01.08.2017 das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen: 1500 IN 1567/17 eröffnet. Forderungen gegen die A-Fin GmbH sind bis zum 18.09.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Anlegern, denen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die A-Fin GmbH wegen Falschberatung zustehen, müssen ihre Forderung nicht unbedingt abschreiben:

Die Schadensersatzansprüche können verjährungshemmend zur Tabelle angemeldet werden. Gleichzeitig besteht ein Recht auf sogenannte abgesonderte Befriedigung in Bezug auf Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung der A-Fin GmbH. Nach den gegenwärtig vorliegenden Informationen unterhielt die A-Fin GmbH über eine Haftpflichtversicherung, die für derartige Schadensersatzansprüche eintritt. Sollte das der Fall sein, wäre die Versicherung auch im Insolvenzfalle eintrittspflichtig und müsste bei einer Verurteilung wegen Falschberatung zahlen.

Anleger sollten unbedingt beachten, dass Schadenersatzansprüche spätestens nach Ablauf von 10 Jahren, und zwar taggenau berechnet auf den Tag der Zeichnung gemäß Beitrittserklärung, verjähren. Deshalb sollten Anleger schnellstmöglich ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Insbesondere ist es wichtig, vor Ablauf der Verjährungsfrist noch verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Schadensersatzansprüche sollten daher in jedem Falle bis zum Ablauf der gesetzten Frist zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

[RA Olaf Dietz, Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht]


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