Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber

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Was ist eine Abfindung?

Bei der Abfindung handelt es sich um eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den gekündigten Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird.

Habe ich ein Recht auf Abfindung?

Kündigt der Arbeitgeber rechtmäßig, ist der Arbeitgeber arbeitsrechtlich in der Regel nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Die Ausnahmen gibt es bei gesetzlichen Rechten auf Abfindung, so z. B. nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder einem Tarifvertrag.

Gibt es keinen rechtlichen Abfindungsanspruch, kann der Arbeitnehmer versuchen, eine Abfindung im Verhandlungsweg zu erreichen. Oft folgt der ausgesprochenen Kündigung erst im Kündigungsschutzprozess die Abfindung.

Die meisten Abfindungen werden in der Praxis nicht etwa gezahlt, weil dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung zustünde. Der Grund ist: Der Arbeitgeber möchte mit der Zahlung einer Abfindung eine einverständliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer „erkaufen“, um sonst drohende und teure Prozessrisiken zu vermeiden. Dies ist der Hauptgrund für eine Abfindung bei Entlassung und Kündigung.

Wie erhalte ich eine Abfindung?

Der einzige Weg, eine Abfindung einzufordern, wenn sich diese nicht bereits aus Regelungen im Arbeits- bzw. Aufhebungsvertrag oder der Kündigungserklärung ableitet, ist die sogenannte Kündigungsschutzklage.

Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage haben Sie ab Erhalt der Kündigung lediglich drei Wochen Zeit.

Wie hoch wird meine Abfindung?

Bei der Festlegung der Abfindungshöhe orientiert sich das Gericht in der Regel an folgenden Werten: Pro Beschäftigungsjahr bei dem Unternehmen erhalten Sie ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt.

Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür allerdings nicht. Die Abfindung ist daher stets Verhandlungssache. Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso höher die Abfindung.

Die Abfindung ist ein sehr komplexes Thema. Daher ist es ratsam, dass Sie am besten direkt nach Erhalt der Kündigung die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt/eine erfahrene Rechtsanwältin suchen. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung. Sie können per E-Mail oder telefonisch mit mir Kontakt aufnehmen.


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