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Abfindung Arbeitslosengeld - was Sie wissen und beachten müssen!

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Abfindung Arbeitslosengeld - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Üblicherweise beträgt die Abfindung 0,5 – 1-Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
  • Bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt: trotz Abfindung voller Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt regelmäßig: Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bis zum Ablauf der Frist.

Wann erfolgt keine Anrechnung der Abfindung?

Normalerweise kann man als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld in uneingeschränkter Höhe erwarten, auch wenn man vorher eine Abfindung kassiert hat. Könnte eine Kündigung erfolgen, wird jedoch stattdessen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, darf die ordentliche Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Deshalb sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass die vereinbarte Kündigungsfrist bei einem Aufhebungsvertrag der gesetzlichen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung entspricht.

Beispiel: Mitarbeiter A und Arbeitgeber B schließen einen Aufhebungsvertrag. Unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist würde das Arbeitsverhältnis am 31. März 2020 enden.

Um den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, darf das Arbeitsverhältnis nicht vor dem 31. März 2020 enden. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Betriebsrat oder fragen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Wann ruht bei einer Abfindung der Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Wurde die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis somit vorzeitig beendet, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet, der Beginn der Auszahlung des ALG ruht bzw. verschiebt sich auf einen späteren Zeitpunkt in der Zukunft.

Beispiel: Für Arbeitgeber B gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wodurch er bis zum 31. März 2020 kündigen kann. Allerdings vereinbart er mit Mitarbeiter A, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Januar 2020 endet und Mitarbeiter A eine Abfindung von zwei Monatsgehältern erhält.

Problem: Der Mitarbeiter erhält erst Arbeitslosengeld ab dem 1. April 2020, da das Arbeitsverhältnis vor Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde.

Wie lange Sie als Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld bekommen, richtet sich nach der Höhe der Abfindung, Ihrem Alter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist. Das Gericht rechnet das Arbeitsgehalt auf Tagesbeträge herunter, und addiert diese Tageseinheiten so lange auf, bis ein Wert, der 60 % der Entlassungsentschädigung erreicht, gefunden ist. Für den Zeitraum dieser Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ruht dann ihr Anspruch auf ALG I.

Foto(s): ©Pexels/Pixabay

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