Abgasskandal - Anwälte fordern Verjährungsverzicht für hunderte Geschädigte

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden setzen sich bereits seit Beginn des Abgasskandals für Geschädigte ein. Als Grundlage für diese Geltendmachung der Schadensersatzansprüche dienen laut dem Abgasskandal-Anwalt Joachim Cäsar-Preller unter anderem ein Staatshaftungsanspruch wegen einer mangelnden Umsetzung der EU Richtlinie zum Thema Abgasreinigung und eine Beihilfe zum Betrug.

Bundesweit wurden bereits mehr als 40 Klagen eingereicht

Durch ein persönliches Anschreiben wurde der Bundesminister Scheuer (BMVI) am 13.08.2019 laut der Kanzlei aus Wiesbaden aufgefordert, auf eine Erhebung der Einrede einer Verjährung gegenüber den Geschädigten des Abgasskandals (VW, Skoda, Audi, Seat, Opel, BMW und Daimler) zu verzichten. Laut dem Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, wurden bundesweit bereits mehr als 40 Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Staatshaftung bei unterschiedlichen Landgerichten eingereicht. Zusätzlich wurden nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterschiedliche Auskunftsklagen eingereicht. Dadurch erhalten alle Geschädigten endlich die benötigten Informationen über die Rückrufe. Bisher wurde laut dem Anwalt aus Wiesbaden die Herausgabe der Informationen durch KBA und BMVI mit fadenscheinigen Ausflüchten verweigert.

BMVI und das Kraftfahrt-Bundesamt haben bei ihrer Tätigkeit versagt

Der Abgasskandal-Anwalt wirft dem Bundesministerium, Herrn Dobrindt, Herrn Scheuer sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt vor, eine Lobbypolitik zulasten der Betroffenen und zugunsten der Automobilindustrie betreiben zu wollen. Nach Ansicht der Kanzlei aus Wiesbaden hat das Kraftfahrt-Bundesamt nicht ausreichend geprüft, ob in der Vergangenheit Autohersteller alle gesetzlichen Anforderungen an die Typengenehmigung auch erfüllt haben. Es gab laut dem Rechtsanwalt in Wiesbaden zwar frühe Hinweise auf die Nutzung von Abschalteinrichtungen, trotzdem hat das Kraftfahrt-Bundesamt diese Typengenehmigungen ohne ausreichende Tests und Prüfungen erteilt. Auch als 2015 die Manipulation der Volkswagen AG und der Abgasskandal öffentlich wurden, war die Audi AG noch bis 2018 in der Lage, ihre manipulierten Fahrzeuge zu verkaufen. Das war nur möglich, da das BMVI und das Kraftfahrt-Bundesamt bei ihrer Tätigkeit versagt haben. Den Autoherstellern war es durch dieses Verhalten möglich, sämtliche Verbraucher zu täuschen. Wenn die Behörden ihre ordentliche Überprüfung vorgenommen oder ihre Tätigkeit ernst genommen hätten, wäre es nie zu einem Abgasskandal gekommen. Dementsprechend wäre laut dem Anwalt aus Wiesbaden auch der Ruf der Bundesrepublik Deutschland und der der deutschen Wirtschaft so derart beschädigt worden.



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