Abgasskandal – Daimler muss Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen

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Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Autobauer wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes GLK 220 CDI zu Schadenersatz. Mit Urteil vom 27. August 2020 entschied das Gericht, dass Daimler den Kläger getäuscht hat und daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: Bm 6 O 324/19). 

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI im November 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Im Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Konkret geht es bei dem Rückruf um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Der Kläger ließ das Software-Update allerdings nicht aufspielen. Er machte Schadenersatzansprüche geltend und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. 

In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dadurch bestehe die Gefahr der Betriebsuntersagung und das Fahrzeug sei deshalb mangelhaft. Darüber sei der Kläger arglistig getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags, führte das Landgericht Heilbronn aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. 

Der Mercedes GLK 220 CDI des Kläger verfüge über eine Motorsteuerungs-Software die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Folge ist, dass die Grenzwerte für die Abgasemissionen im Prüfzyklus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht substantiiert bestritten, sondern nur angemerkt, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch im Straßenverkehr aktiviert sei. Auch den Rückruf des KBA habe Daimler nicht vorgelegt. Es seien auch keine Umstände erkennbar, warum die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein sollte, erklärte das Gericht. 

Daimler habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen und den Kunden dadurch getäuscht. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung und der daraus resultierenden Gefahr der Betriebsuntersagung nicht gekauft hätte, so das LG Heilbronn. 

„Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen sind noch gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April  klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

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