Abmahnung Berechtigungsanfrage des FC Bayers München durch Taylor Wessing wg Fanartikel-Plagiat

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Die FC Bayern München AG lässt durch die Kanzlei Taylor Wessing wegen des Verkaufs von Fanartikeln – angeblichen Plagiaten – markenrechtlich abmahnen bzw. Berechtigungsanfragen stellen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

Die FC Bayern München AG hat zahlreiche Logos/Schriftzüge in Bezug auf den Fußballverein markenrechtlich schützen lassen (Vereinsemplem, Schriftzug „FC Bayern München“ etc.). 

Betroffen sind Onlinehändler (u.a. auf Ebay), die Fanartikel wie Trikots anbieten. Ihnen wird vorgeworfen, dass es sich um Plagiate handele. 

Dazu wird in einem ersten Schritt eine Berechtigungsanfrage durch die Kanzlei gestellt. Man solle sich zu dem Vorwurf zunächst äußern. Erfolgt der Nachweis der Berechtigung nicht, wird die Abgabe einer bereits beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe = 5.100,- Euro) gefordert. 

 Es handelt sich somit um eine „Mischung“ einer Berechtigungsanfrage und einer markenrechtlichen Abmahnung. 

 

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen und Berechtigungsanfragen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Es gilt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. Der Berechtigungsanfrage sollte somit nicht vorschnell und ohne juristische Prüfung nachgekommen werden.

Sollte der Vorwurf zu treffen und es sich tatsächlich um Plagiate handeln, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

 Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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