Abmahnung Bülent Döger für BV24 GmbH - Nichts unterschreiben!

  • 2 Minuten Lesezeit

Soforthilfe bei Wettbewerbs-Abmahnung

Aktuell tritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Bülent Döger mit Abmahnungen im Auftrag der BV24 GmbH an Händler und Verkäufer heran. Vorwurf ist eine Wettbewerbsrechtsverletzung, die man mit der Abmahnung ahnden möchten. Häufige abgemahnte Verstöße im Wettbewerbsrecht:

  • Preisangaben (PAngV)
  • Klickbarer Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform
  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  • etc.

BV24 GmBH ist Auftraggeber

Rechtsanwalt Döger ist dabei für die BV24 GmBH tätig. Diese Firma sitzt in Mannheim und wird von Geschäftsführer Ulvi Atay geleitet.

Die BV24 GmbH hat u.a. einen Onlineshop für Baustoffe. Sie ist ein Großhändler für Holzböden, textile- & elastische Bodenbeläge, Bauchemie und Zubehör. Im Internet finden sich mehrere Seiten, die von der BV24 GmbH betrieben werden:

  • www.baustoffversand24.de
  • www.bv24-group.com
  • www.einfachboden.de

Forderungen in Bülent-Döger-Abmahnung

Konkret werden mit dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert. 

Dabei legt der Abmahnanwalt einen Gegenstandswert von 15.000 EURO zu Grunde, so dass sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anwaltliche Gebühren in Höhe von 1.029,35 EURO errechnen lassen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung soll innerhalb weniger Tage bei Rechtsanwalt Döger eingehen.

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Zahlung von 1.029,35 EURO

Vorsicht bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung

Keine Experimente - Vorformulierte Unterlassungserklärungen birgen hohe finanzielle Risiken. So wird ein mögliches Schuldanerkenntnis vermittelt. Wer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, ist nicht dazu verpflichtet, zugleich in der Erklärung die Zahlungsansprüche vertraglich zu übernehmen (siehe Ziffer 2 der vorgefertigten Unterlassungserklärung).

Ein Verstoß gegen das Versprechen aus der abgegebenen Unterlassungserklärung soll in der Zukunft 5.001 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Mithin zahlen Sie im Wiederholungsfall an die BV24 GmbH 5.001 Euro als Strafzahlung. Solch eine Unterlassungserklärung gilt zudem lebenslang! Das bedeutet, dass jede zukünftige Zuwiderhandlung - jeder erneute Verstoß gegen die Preisangabenverordnung – mit einer Geldstrafe 5.001 Euro geahndet wird. Es droht Insolvenz die bei Folgeverstößen.

Zusammenfassung der Risiken

  • lebenslanger Unterlassungsvertrag mit BV24 GmbH
  • 5.001 Euro Geldstrafe je Neuverstoß
  • unnötiges Schuldanerkenntnis

Tipps bei solchen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

  1. Keine Unterschrift bei vorformulierten Mustern in der Abmahnung
  2. Fristen notieren & rechtzeitig aktiv werden
  3. Kostenlose Erstberatung mit unserem Team Wettbewerbsrecht nutzen

Nutzen Sie unsere bundesweite Soforthilfe

Unsere erfahrenen Anwälte im Wettbewerbsrecht machen einen Abmahnscheck und prüfen Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine Strategie mit an die Hand. Schnell wissen Sie, was im nächsten Schritt zu tun ist. Wir beraten Sie bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Bülent Döger.

Täglich | 9 - 20 Uhr | bundesweit

Vermeiden Sie Alleingänge und profitieren Sie von unseren großen Erfahrungen auf diesem Gebiet. Setzen Sie sich unbedingt vor Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Fristen mit uns in Verbindung, damit rechtzeitig und vor allem richtig reagiert werden kann! 

Haben Sie keine Scheu und greifen Sie zum Hörer! Wir beraten Sie – schnell, kompetent und lösungsorientiert!

Ihr Service unter 030 9599 82 220 

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