FORD Abmahnung der Anwaltskanzlei Waltemathe - Kostenlose Ersteinschätzung

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Anwaltskanzlei Waltemathe mahnt für die Ford Motor Company ab. Uns liegt aktuell eine solche Abmahnung aus dem Markenrecht vor. Diese stützt sich auf die Unionswortmarke „FORD“, die unter der Nr. 4670618 u.a. für Waren der Klasse 12 eingetragen ist. Erwähnt wird außerdem, dass sich der Markenschutz auch schon aus der Bekanntheit ergebe. Angegriffen werden Falsifikate, die auf der Verkaufsplattform eBay vertrieben werden. Es handelt sich um Kühlergriffs mit der Aufschrift „FORD“.

Wenn Sie eine Abmahnung von Ford erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an die info@wd-recht.de oder Fax. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Unterlassungsansprüche von Ford

Geltend gemacht werden Unterlassungsansprüche nach Artikel 9 Absatz 2 und 3 Unionsmarkenverordnung bzw. § 14 Absatz 2, 3 und 5 MarkenG. Um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen wird mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Ein entsprechender Entwurf befindet sich in der Anlage der Abmahnung. Dieser enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 €. Die Abgabe der Erklärung soll innerhalb einer Woche erfolgen

Auskunftsansprüche von Ford

Daneben sind Auskunftsansprüche nach §§ 19, 125b Nr. 2 MarkenG aufgeführt. Hier werden umfassende Angaben zu Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen gefordert, des Weiteren Menge der bestellten, erhaltenen und ausgelieferten Ware, Preise bzw. Beträge, die der Abgemahnte für die betreffende Ware bezahlt und erhalten hat. Belegt werden sollen die Angaben durch die Vorlage von Kopien der Lieferdokumente, einschließlich Rechnungen, Aufträge und Lieferscheine.

Schadensersatzansprüche von Ford

Auch Schadensersatzansprüche einschließlich der Kostenerstattungsansprüche nach §§ 14 Absatz 6, 125b Nr. 2 MarkenG werden geltend gemacht. Diese sollen mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung dem Grunde nach anerkannt werden. Die Erklärung wird innerhalb einer Frist von 2 Wochen erwartet. Die Abmahnkosten werden nicht aufgeführt.

Außerdem wird auf Vernichtungsansprüche nach §§ 18 Absatz 1, 125b Nr. 2 MarkenG und Rückrufansprüche nach §§ 18 Absatz 2, 125b Nr. 2 MarkenG hingewiesen.

Reaktion bei einer Abmahnung von Ford und Anwaltskanzlei Waltemathe?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sollten Sie von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Niemals sollten Sie eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen. Überdies sollten Sie unsere Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Ob tatsächlich eine Verletzung der Markenrechte der Firma Ford gegeben ist, sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Es darf auch nicht übersehen werden, dass Unterlassungserklärungen über den reinen Wortlaut hinaus Beseitigungspflichten auslösen können. Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-ford-und-anwaltskanzlei-waltemathe-kostenlose-erstberatung/

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst kostengünstig und zeitnah zu beenden! Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns gerne anrufen oder uns die Abmahnung unter Angabe einer Rückrufnummer per E-Mail an die info@wd-recht.de übersenden. Wir rufen Sie umgehend zurück und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen. Sie erreichen uns zudem telefonisch unter: 0251/ 20 86 80 30


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema