Abmahnung der Bäckerei Hofpfisterei durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel (Marke „Sonne“)

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Die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München mahnt im Auftrag der Bäckerei Hofpfisterei angebliche Markenrechtsverletzungen ab. Die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH aus München ist Markeninhaberin der Wortmarke „Sonne“, die seit 1977 für den Bereich der Back-, Konditor-, Schokoladen- und Zuckerwaren“ beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt ist. Die Münchener Bäckerei veräußert unter der Bezeichnung „Sonne“ ein kreisrundes Sonnenblumenkernbrot.

 

Abgemahnt werden Verkäufer, die Produkte wie Brötchen unter Verwendung der Wortmarke „Sonne“ anbieten. Ihnen wird zum Beispiel folgendes vorgeworfen:

 

  • Verwendung der jeweiligen Begriffe „Party-Sonne“, „Öko-Sonne“, „Vollkorn-Sonne“ u.v.m.

 

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel sieht in der Verwendung des Begriffs „Sonnenkorn-Brötchen“ eine Markenrechtsverletzung der Marke „Sonne“, dessen Inhaberin die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH ist.

 

Was wird gefordert?

 

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe eines Pauschalbetrages i.H.v. 800,00 €

[Sollte der Pauschalbetrag nicht gezahlt werden, Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 3.019,50 € unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 200.000,00 €]

 

 

Wie gehe ich nach Erhalt einer Abmahnung der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH vor?

 

Im besten Fall schalten Sie umgehend nach Erhalt der Abmahnung einen spezialisierten Markenrechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) ein. Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Vorliegend ist die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH – wie es die einschlägige Rechtsprechung zeigt –  bislang gut mit ihren Abmahnungen durchgekommen. Die Rechtsprechung sah sogar in der Verwendung der Bezeichnung „Vollkornsonne“ für ein Sonnenblumenkernbrot eine Verletzung der Marke „Sonne“ trotz des Zusatzes „Vollkorn“.

Sollte also ein Markenrechtsverstoß vorliegen, kann Ihr Anwalt Ihnen alle in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten aufzählen, wie z.B. die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Hierfür wird insbesondere überprüft, ob der von der Gegenseite zugrunde gelegte Streitwert in der angegeben Höhe auch wirklich angemessen ist.  

Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei

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Gerne helfen wir auch Ihnen mit Ihrer Abmahnung! Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail!

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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