Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Kanzlei Fortmann Tegethoff

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Mir wurde eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Kanzlei Fortmann Tegethoff zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Mir ist aus meiner Tätigkeit bekannt, dass die Schmidt Spiele GmbH gegen Verletzungen ihrer Marken vorgeht. Dies betrifft insbesondere die Marken „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“. Ich habe daher in der Vergangenheit bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Fällen beraten und hier darüber berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-schmidt-spiele-gmbh-ueber-die-kanzlei-sonnenberg-fortmann_154556.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-schmidt-spiele-gmbh-ueber-patent-und-rechtsanwaelte-sonnenberg-fortmann-wegen-markenrechtsverletzung_071295.html


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Angebot einer Spielesammlung. Konkret geht es um den Vorwurf der Verletzung der Rechte der Abmahnerin an einer Unionsmarke und an einer deutschen Marke „Kniffel“ durch die Benutzung der Bezeichnung „Kniffel“ für ein Würfelspiel als Teil einer Spielesammlung bei einer Angebotsbezeichnung im Internet.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung (Anwaltskosten) geltend gemacht. Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Streitwertes in Höhe von 100.000,00 Euro beziffert (2.289,72 Euro).


Meine Einschätzung: 

Da bei einer markenrechtlichen Abmahnung weitreichender Ansprüche im Raum stehen, sollten Sie eine markenrechtliche Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen.

Zunächst sollten Sie den Sachverhalt klären.

Die gesetzten Fristen sollten Sie unbedingt beachten, um teure Weiterungen zu vermeiden.

Bei den mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Zusammenhang konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Kanzlei Fortmann Tegethoff erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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