Abmahnung des Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten?

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Zum wiederholten Male erreicht uns eine Abmahnung des Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. . 

Abgemahnt wird ein vermeintlicher Wettbewerbsverstoß. Der Abgemahnten soll den geschäftlichen Charakter seines Verkaufsangebotes im Internet verschleiert haben. Die Anzahl der verkauften Kraftfahrzeuge spreche für ein unternehmerisches Handeln. Der Abgemahnte habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, er handele als Verbraucher. Dies stelle einen Verstoß gegen Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG dar.

Vorab: Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift des Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  erhalten?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, haben jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Wettbewerbsrechts. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.


Was wird vom Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. gefordert?

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. fordert  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Zudem wird die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten verlangt.


Was ist zu tun?

Mit einer Abmahnung aus Wettbewerbsrecht sollte keinesfalls leichtfertig umgegangen werden. Die gesetzten Fristen sind zur Vermeidung einer direkten gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Gegenseite unbedingt einzuhalten. 

Eine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist jedoch nicht ratsam. Sinnvoll ist es, unmittelbar rechtlichen Rat einzuholen und den Vorwurf von einem Spezialisten juristisch prüfen zu lassen. Insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. 

Den Abgemahnten ist in der Regel nicht bewusst, dass die leichtfertige Abgabe einer solchen Erklärung weitreichende Folgen hat. Denn mit Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an Verband Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe von 5.000 € an den Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. zu zahlen. 

Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher nicht „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Ein auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes erfahrener Anwalt wird umfassend prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen. Er ist dann in der Lage, –falls nötig- eine für Sie günstige, modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven 

Als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtsschutz sind wir seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Setzen Sie sich hierzu gerne per Mail ( info@wd-recht.de ) oder telefonisch unter 0251 20 86 80 30 zu einer kostenlosen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung. Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach berichtet:


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